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   BGH, 29.10.1974 - 1 StR 475/74   

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BGH, 29.10.1974 - 1 StR 475/74 (https://dejure.org/1974,994)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1974 - 1 StR 475/74 (https://dejure.org/1974,994)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1974 - 1 StR 475/74 (https://dejure.org/1974,994)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Billigung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen vom Jugendwohlfahrtsausschuss - Überschreitung der Fristen für die Aufstellung und Übersendung der Vorschlagsliste - Heilung des Mangels des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 18
  • NJW 1975, 505
  • MDR 1975, 158
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.09.1964 - 1 StR 280/64

    Besetzung des Schwurgerichts mit richterlichen Beisitzern - Zustandekommen der

    Auszug aus BGH, 29.10.1974 - 1 StR 475/74
    Auch eine Heilung des Mangels des Wahlverfahrens auf Grund der Tatsache, daß die nachträglich übersandte Liste des Jugendwohlfahrtsausschusses mit der von der Verwaltung des Jugendamts eingereichten Liste übereinstimmte, kommt nicht in Betracht (vgl. BGHSt 20, 37, 40; Dallinger/Lackner a.a.O. Rdn. 21).

    Im übrigen kann ein solcher Verstoß in aller Regel die Revision nicht begründen (vgl. BGH, Urteile vom 29. September 1964 - 1 StR 280/64 - und vom 5. April 1973 - 2 StR 427/70 - Oetker GA Bd. 49, 93, 100).

  • BGH, 12.07.1966 - 1 StR 199/66

    Anspruch eines Angeklagten, in Deutschland stationierten Soldaten auf eine

    Auszug aus BGH, 29.10.1974 - 1 StR 475/74
    Der 2. Strafsenat beruft sich auf BT-Drucks. III/2146 S. 227, 239/240 und auf BGHSt 21, 81, 84.
  • BGH, 24.04.1974 - 2 StR 89/74

    Verlesung von Vernehmungsprotokollen bei Belastungszeugen - Notwendigkeit einer

    Auszug aus BGH, 29.10.1974 - 1 StR 475/74
    Der 2. Strafsenat (Urteil vom 24. April 1974 - 2 StR 89/74 -) hat in einem Falle der Verlesung nach § 251 Abs. 1 Nr. 1 StPO den Standpunkt eingenommen, daß Art. VII Abs. 9 Buchst. c des Truppenstatuts einer Verlesung von Vernehmungsprotokollen im Rahmen des § 251 StPO nicht entgegenstehe.
  • BGH, 08.03.1973 - 4 StR 37/73

    Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung eines früheren

    Auszug aus BGH, 29.10.1974 - 1 StR 475/74
    In dieser Entscheidung des 4. Strafsenats (Urteil vom 8. März 1973 - 4 StR 37/73 -, wiedergegeben bei Dallinger MDR 1973, 729) ist offen geblieben, ob eine Verlesung in Betracht kommt, wenn der Angeklagte auf die Gegenüberstellung verzichtet, wenn sie bereits im Ermittlungsverfahren erfolgt oder aus tatsächlichen Gründen unmöglich ist.
  • BGH, 04.12.1951 - 1 StR 530/51
    Auszug aus BGH, 29.10.1974 - 1 StR 475/74
    Ob und inwieweit er der Beweisaufnahme beiwohnen soll, bestimmt das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 80 Abs. 2 StPO; BGHSt 2, 25, 27).
  • BGH, 11.01.1967 - 2 StR 348/66

    Gesetzeseinheit zwischen § 250 Strafgesetzbuch (StGB) und § 251 StGB im Falle der

    Auszug aus BGH, 29.10.1974 - 1 StR 475/74
    Es liegt jedoch Gesetzeseinheit vor (BGHSt 21, 183, 184; LK 9. Aufl. § 251 Rdn. 11).
  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

    Auszug aus BGH, 29.10.1974 - 1 StR 475/74
    Im übrigen kann ein solcher Verstoß in aller Regel die Revision nicht begründen (vgl. BGH, Urteile vom 29. September 1964 - 1 StR 280/64 - und vom 5. April 1973 - 2 StR 427/70 - Oetker GA Bd. 49, 93, 100).
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 114/71

    Keine Schöffenwahl, solange nicht alle Vertrauenspersonen bestellt sind

    Auszug aus BGH, 29.10.1974 - 1 StR 475/74
    Aber der Mangel kann die vorschriftsmäßige Besetzung der Jugendkammer nicht in Frage stellen, wenn in der Verhandlung gegen den Angeklagten nur Jugendschöffen mitwirkten, die von einem ordnungsgemäß besetzten Ausschuß in rechtswirksamer Weise gewählt worden sind (vgl. BVerfGE 31, 181, 183; Dallinger/Lackner a.a.O.).
  • Drs-Bund, 20.10.1960 - BT-Drs III/2146
    Auszug aus BGH, 29.10.1974 - 1 StR 475/74
    Der 2. Strafsenat beruft sich auf BT-Drucks. III/2146 S. 227, 239/240 und auf BGHSt 21, 81, 84.
  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99

    Videovernehmung eines Auslandszeugen

    cc) Für diese Auslegung der §§ 247 a Satz 1 Halbs. 2, 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO spricht auch der Zweck der Vorschriften: § 251 StPO dient der Wahrheitsfindung sowie der Erleichterung und Beschleunigung des Verfahrens (BGHSt 10, 186, 189; 26, 18, 20).
  • BGH, 16.07.2008 - 2 StR 83/08

    Verurteilungen im Verfahren wegen "Betonleiche" sind rechtskräftig

    Ist sie rechtswirksam, ist der Gewählte gesetzlicher Richter im Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1974 - 1 StR 475/74; Urteil vom 29. September 1964 - 1 StR 280/64).
  • BGH, 07.09.1976 - 1 StR 511/76

    Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit Raub sowie wegen versuchten schweren

    So hat der Senat bereits entschieden, daß dann, wenn auf Grund einer Neuwahl des Stadtrats noch kein Jugendwohlfahrtsausschuß besteht, dessen Konstituierung selbst unter Überschreitung des Endtermins einer fristgerechten Wahl abzuwarten ist und daß die Wahl der Jugendschöffen nicht aus einer Vorschlagsliste der Verwaltung des Jugendamts vorgenommen werden darf (BGH, Urteil vom 29. Oktober 1974 - 1 StR 475/74).

    Im bereits angeführten Urteil vom 29. Oktober 1974 - 1 StR 475/74 - hat zudem der Senat die Rüge, die Jugendschöffen seien aus einer Vorschlagsliste des Jugendamts - nicht des Jugendwohlfahrtsausschusses - gewählt worden, nur deshalb nicht durchgreifen lassen, weil die in der dortigen Hauptverhandlung mitwirkenden Schöffen gerade nicht aus der vorschriftswidrig erstellten Liste gewählt worden waren und jede Einzelwahl des Ausschusses eine für sich zu betrachtende Entscheidung darstellt.

  • BGH, 13.08.1991 - 5 StR 263/91

    Rüge der nicht wirksamen Wahl der Schöffen - Voraussetzungen für die Ungültigkeit

    Jede Einzelwahl eines Schöffen durch den Schöffenwahlausschuß ist eine für sich zu betrachtende Entscheidung (BGH Urteil vom 29. Oktober 1974 - 1 StR 475/74 - S. 5 f; BGHSt 29, 144, 148 [BGH 04.12.1979 - 5 StR 337/79], dort Ziff. 3).
  • BFH, 21.01.2004 - VII B 253/03

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung, der Divergenz und von Verfahrensmängeln;

    Die Frage, ob Art. VII Abs. 9 Buchst. c NatoTrStat einen Urkundenbeweis durch die Verlesung einer Niederschrift über die Vernehmung eines Belastungszeugen ausschließt, kann sich daher nur im Strafverfahren stellen (vgl. hierzu Bundesgerichtshof, Urteil vom 29. Oktober 1974 1 StR 475/74, BGHSt 26, 18).
  • BGH, 13.08.1986 - 2 StR 120/86

    Besetzung der Strafkammer - Wahlausschuß - Unvollständige Bezirksliste -

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  • BGH, 29.06.1976 - 1 StR 237/76

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter räuberischer

    Eines Eingehens auf die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Urkundenbeweis mit Protokollen nach § 251 StPO unter dem Gesichtspunkt des Art. VII Abs. 9 Buchst. c des Nato-Truppenstatuts (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. März 1973 - 4 StR 37/73, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1973, 729; Urteil vom 29. Oktober 1974 - 1 StR 475/74 = BGHSt 26, 18) bedarf es bei dieser Sachlage nicht.
  • BGH, 06.07.1976 - 1 StR 275/76

    Versuchter Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs - Angehöriger der

    Eines Eingehens auf die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Urkundenbeweis mit Protokollen nach 251 StPO unter dem Gesichtspunkt des Art. VII Abs. 9 Buchst. c des NATO-Truppenstatuts (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. März 1973 - 4 StR 37/73, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1973, 729; BGHSt 26, 18) bedarf es bei dieser Sachlage nicht.
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