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   BGH, 29.10.1975 - 3 StR 332/75   

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https://dejure.org/1975,8272
BGH, 29.10.1975 - 3 StR 332/75 (https://dejure.org/1975,8272)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1975 - 3 StR 332/75 (https://dejure.org/1975,8272)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1975 - 3 StR 332/75 (https://dejure.org/1975,8272)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Maßgebliche Kriterien bei der Beurteilung des Begehens einer Straftat vor einer früheren Verurteilung - Wirkungen der Erledigung einer Strafe durch Vollstreckung auf die nachträgliche Gesamtstrafenbildung - Bedeutung einer Gewinnabschöpfung für die Höhe einer Geldstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60

    Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren

    Auszug aus BGH, 29.10.1975 - 3 StR 332/75
    Für die Frage, ob eine Straftat vor einer früheren Verurteilung begangen worden ist, kommt es nämlich auf die frühere Verurteilung im Berufungsverfahren an, wenn dabei die tatsächlichen Feststellungen der Verurteilung geprüft worden sind (§ 55 Abs. 1 Satz 2 StGB n.F., § 76 Abs. 1 Satz 2 StGB a.F.; BGHSt 15, 66, 69).

    Wenn sie nunmehr durch Vollstreckung erledigt sein sollte, hindert das die nachträgliche Gesamtstrafenbildung nicht (BGHSt 4, 366, 368; 15, 66, 71; BGH in NJW 1953, 389).

  • BGH, 12.12.1952 - 2 StR 325/52
    Auszug aus BGH, 29.10.1975 - 3 StR 332/75
    Wenn sie nunmehr durch Vollstreckung erledigt sein sollte, hindert das die nachträgliche Gesamtstrafenbildung nicht (BGHSt 4, 366, 368; 15, 66, 71; BGH in NJW 1953, 389).
  • BGH, 30.10.1953 - 2 StR 329/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.10.1975 - 3 StR 332/75
    Wenn sie nunmehr durch Vollstreckung erledigt sein sollte, hindert das die nachträgliche Gesamtstrafenbildung nicht (BGHSt 4, 366, 368; 15, 66, 71; BGH in NJW 1953, 389).
  • BGH, 07.03.1956 - 6 StR 92/55
    Auszug aus BGH, 29.10.1975 - 3 StR 332/75
    Zu dem Erfordernis genauer Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände (im angefochtenen Urteil fehlt die Mengenangabe) wird auf BGHSt 8, 212 und 9, 88 verwiesen.
  • BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58

    Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 29.10.1975 - 3 StR 332/75
    Dieser Mangel nötigt zur Aufhebung des Ausspruchs über die Gesamtstrafe (BGHSt 12, 1).
  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 221/60

    Berichtigung des Ausspruches über Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und

    Auszug aus BGH, 29.10.1975 - 3 StR 332/75
    Damit wird auch über die Entziehung der Fahrerlaubnis (vgl. dazu BGHSt 14, 381, 382/83) und über die Einziehung neu zu befinden sein.
  • BGH, 10.12.1975 - 2 StR 463/75

    Grundsätze zur Bildung einer Geldstrafe

    Er kann, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, nach den §§ 73 ff StGB für verfallen erklärt werden (vgl. BGH, Beschluß vom 12. März 1975 - 3 StR 40/75 - und vom 29. Oktober 1975 - 3 StR 332/75 -).
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