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   BGH, 29.10.1980 - 2 StR 207/80   

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BGH, 29.10.1980 - 2 StR 207/80 (https://dejure.org/1980,740)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1980 - 2 StR 207/80 (https://dejure.org/1980,740)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1980 - 2 StR 207/80 (https://dejure.org/1980,740)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wahlfälschung durch Einbringung von Stimmzetteln für Insassen eines Altenheimes in eine Wahl - Unbefugtes Wählen als eine selbständige Begehungsweise der Wahlfälschung - Möglichkeiten der Herbeiführung eines unrichtigen Wahlergebnisses nach der Rechtsprechung des ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Wahlfälschung durch "richtige" Stimmabgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 380
  • NJW 1981, 588
  • MDR 1981, 242
  • NStZ 1981, 100 (Ls.)
  • JR 1981, 517
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • RG, 14.01.1930 - I 526/29

    1. Worin besteht nach dem geltenden Reichswahlrecht die "Wahlhandlung" im Sinne

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 2 StR 207/80
    Eine andere Rechtsansicht könnte aus der in allen StGB-Kommentaren erwähnten, zu § 108 StGB a.F., dein früheren Wahlfälschungstatbestand ergangenen Entscheidung RGSt 63, 382, 386 geschlossen werden.

    Angesichts dieser Entscheidungen könnte es fraglich erscheinen, ob das Reichsgericht mit dem in RGSt 63, 382 ff veröffentlichten Urteil seine bisherige Rechtsprechung ändern wollte.

    Zudem hat das Reichgsgericht in seiner Entscheidung RGSt 63, 382, 386, wie bereits erwähnt wurde, aus einem früheren Urteil (RGSt 37, 233, 237) den Satz übernommen, daß das Ergebnis der Wahlhandlung unrichtig ist, wenn es nicht der unverfälschte Ausdruck des gesetzmäßig erklärten Willens des Wählers ist.

    In diesem Sinn ist auch die aus RGSt 63, 382, 386 hier wörtlich zitierte Begründung zu verstehen.

    Im Gegensatz hierzu hat der 1. Strafsenat des Reichsgerichts in der erwähnten Entscheidung RGSt 63, 382, 388 die Auffassung vertreten, der Grundsatz des Wahlgeheimnisses (Art. 125 WeimVerf) verbiete es nicht, in einem Strafverfahren wegen Wahlfälschung Wähler als Zeugen über die Ausübung ihres Wahlrechts zu vernehmen.

    In seiner Begründung ist es auf jene Entscheidung RGSt 63, 382, 388 eingegangen und hat dazu bemerkt, daß sie nicht unbestritten sei, jedoch offenbleiben könne, ob sie Billigung verdiene (BVerwGE 49, 75, 77 ff).

  • BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvR 315/53

    Parteifreie Wählergruppen

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 2 StR 207/80
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschränkt sich dieser Grundsatz nicht auf den Vorgang der Stimmabgabe, sondern gilt auch für die Wahlvorbereitungen (BVerfGE 4, 375, 386 f [BVerfG 06.02.1956 - 2 BvH 1/55]; 5, 77, 82; 12, 33, 35; 12, 135, 139).

    Selbst im Rahmen dieser Vorbereitungen braucht der Wahlberechtigte sein Verhältnis zu einer politischen Partei grundsätzlich nicht in der Öffentlichkeit darzutun; das Wahlgeheimnis darf hier nicht in weiterem Umfang preisgegeben werden, als zur ordnungsmäßigen Durchführung der Wahl notwendig ist (BVerfGE 5, 77, 82).

  • BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55

    Schwerpunktparteien

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 2 StR 207/80
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschränkt sich dieser Grundsatz nicht auf den Vorgang der Stimmabgabe, sondern gilt auch für die Wahlvorbereitungen (BVerfGE 4, 375, 386 f [BVerfG 06.02.1956 - 2 BvH 1/55]; 5, 77, 82; 12, 33, 35; 12, 135, 139).
  • BVerfG, 22.11.1960 - 2 BvR 606/60

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an geheime und gleiche Wahlen - Kommunalwahl

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 2 StR 207/80
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschränkt sich dieser Grundsatz nicht auf den Vorgang der Stimmabgabe, sondern gilt auch für die Wahlvorbereitungen (BVerfGE 4, 375, 386 f [BVerfG 06.02.1956 - 2 BvH 1/55]; 5, 77, 82; 12, 33, 35; 12, 135, 139).
  • BVerfG, 07.02.1961 - 2 BvR 45/61

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Begrenzung des Wahlvorschlagsrechts

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 2 StR 207/80
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschränkt sich dieser Grundsatz nicht auf den Vorgang der Stimmabgabe, sondern gilt auch für die Wahlvorbereitungen (BVerfGE 4, 375, 386 f [BVerfG 06.02.1956 - 2 BvH 1/55]; 5, 77, 82; 12, 33, 35; 12, 135, 139).
  • BVerwG, 21.07.1975 - VII P 1.74

    Wähler - Verwertung einer eidesstattlichen Versicherung - Zeuge - Geheime Wahl -

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 2 StR 207/80
    In seiner Begründung ist es auf jene Entscheidung RGSt 63, 382, 388 eingegangen und hat dazu bemerkt, daß sie nicht unbestritten sei, jedoch offenbleiben könne, ob sie Billigung verdiene (BVerwGE 49, 75, 77 ff).
  • RG, 02.06.1890 - 1197/90

    Was ist unter "Wahlhandlung" im Sinne von §. 108 St.G.B.'s zu verstehen?

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 2 StR 207/80
    Es ist vorher nie streitig gewesen, daß allein schon dadurch, daß ein Nichtberechtigter an der Wahl teilnimmt, ein unrichtiges Wahlergebnis herbeigeführt wird (vgl. u.a. RGSt 7, 144, 145; 20, 420 ff; 41, 121, 123).
  • RG, 20.10.1882 - 2329/82

    Was ist im §. 108 St.G.B.'s unter der Herbeiführung eines unrichtigen Ergebnisses

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 2 StR 207/80
    Es ist vorher nie streitig gewesen, daß allein schon dadurch, daß ein Nichtberechtigter an der Wahl teilnimmt, ein unrichtiges Wahlergebnis herbeigeführt wird (vgl. u.a. RGSt 7, 144, 145; 20, 420 ff; 41, 121, 123).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1955 - 1 S 338/55
    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 2 StR 207/80
    Dieselbe Auffassung liegt den Entscheidungen des Württembergisch-Badischen VGH vom 6. Oktober 1955 (ESVGH 5, 167, 170) und des LVG Arnsberg vom 26. Juni 1958 (ZBR 1958, 290) zugrunde.
  • RG, 11.07.1904 - 2283/04

    Fällt die entgegen der Bestimmung in § 7 Abs. 2 des Reichstagswahlgesetzes

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 2 StR 207/80
    Zudem hat das Reichgsgericht in seiner Entscheidung RGSt 63, 382, 386, wie bereits erwähnt wurde, aus einem früheren Urteil (RGSt 37, 233, 237) den Satz übernommen, daß das Ergebnis der Wahlhandlung unrichtig ist, wenn es nicht der unverfälschte Ausdruck des gesetzmäßig erklärten Willens des Wählers ist.
  • RG, 30.01.1908 - I 1084/07

    Findet § 108 St.G.B.'s auf die Wahlen von Vertretern zur Generalversammlung einer

  • OLG Celle, 19.10.2011 - 32 Ss 61/11

    Verstoß eines Heimbetreibers gegen Pflichten bei Organisation einer Briefwahl

    Dabei kommt es weder darauf an, ob durch den Eingriff das Gesamtergebnis der Wahl geändert wurde noch ob ein betroffener Wahlberechtigter bei ordnungsgemäßer Durchführung der Wahl in gleicher Weise gestimmt hätte, denn das Wahlergebnis ist bereits unrichtig im Sinne des § 107a Abs. 1 StGB, wenn im Rahmen der Auszählung auch nur eine ungültige Stimme als gültig gewertet und mitgezählt wird (OLG Zweibrücken, NStZ 1986, 554; BGH, NJW 1981, 588).
  • BGH, 26.11.1992 - 3 StR 319/92

    Strafbarkeit von Fälschungen der Kommunalwahl vom 7. Mai 1989 in der DDR nach der

    Daß sich die Verfälschung des Wahlergebnisses auf die Wahl der einzelnen Kandidaten nicht ausgewirkt hat, steht der Vollendung des Delikts nicht entgegen (vgl. BGHSt 29, 380, 383).
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