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   BGH, 29.10.1980 - 3 StR 395/80   

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https://dejure.org/1980,8600
BGH, 29.10.1980 - 3 StR 395/80 (https://dejure.org/1980,8600)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1980 - 3 StR 395/80 (https://dejure.org/1980,8600)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1980 - 3 StR 395/80 (https://dejure.org/1980,8600)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verhältnis zwischen § 223 b Strafgesetzbuch (StGB) und § 226 Strafgesetzbuch (StGB) - Höhe der Strafmilderung wegen erheblich verminderter Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 3 StR 395/80
    Eine derartige Änderung des Schuldspruchs hat auf den Strafausspruch regelmäßig keine Auswirkungen, weil das ausscheidende Gesetz für die Strafzumessung weiterhin bedeutsam bleibt (vgl. BGHSt 1, 152, 155; 6, 25, 27; 19, 188, 189).
  • BGH, 27.03.1953 - 1 StR 689/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 3 StR 395/80
    Die Strafkammer hat aber übersehen, daß § 223 b StGB als ein lediglich erschwerter Fall der Körperverletzung hinter § 226 StGB zurücktritt (BGHSt 4, 113, 117; BGH, Urteil vom 23. Juli 1974 - 1 StR 305/74 -).
  • BGH, 05.03.1954 - 2 StR 473/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 3 StR 395/80
    Eine derartige Änderung des Schuldspruchs hat auf den Strafausspruch regelmäßig keine Auswirkungen, weil das ausscheidende Gesetz für die Strafzumessung weiterhin bedeutsam bleibt (vgl. BGHSt 1, 152, 155; 6, 25, 27; 19, 188, 189).
  • BGH, 14.01.1964 - 1 StR 246/63

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Strafverfolgung eines Täters wegen einer

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 3 StR 395/80
    Eine derartige Änderung des Schuldspruchs hat auf den Strafausspruch regelmäßig keine Auswirkungen, weil das ausscheidende Gesetz für die Strafzumessung weiterhin bedeutsam bleibt (vgl. BGHSt 1, 152, 155; 6, 25, 27; 19, 188, 189).
  • BGH, 23.07.1974 - 1 StR 305/74

    Änderung des rechtlichen Gesichtspunktes - Rechtlich fehlerhafte Annahme von

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 3 StR 395/80
    Die Strafkammer hat aber übersehen, daß § 223 b StGB als ein lediglich erschwerter Fall der Körperverletzung hinter § 226 StGB zurücktritt (BGHSt 4, 113, 117; BGH, Urteil vom 23. Juli 1974 - 1 StR 305/74 -).
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