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   BGH, 29.10.1980 - IVb ZR 599/80   

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BGH, 29.10.1980 - IVb ZR 599/80 (https://dejure.org/1980,1232)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1980 - IVb ZR 599/80 (https://dejure.org/1980,1232)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1980 - IVb ZR 599/80 (https://dejure.org/1980,1232)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsanwalt - Empfangsbekenntnis - Zustellungsabsicht

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 462
  • MDR 1981, 302
  • VersR 1981, 133
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.06.1961 - IV ZR 56/61

    Zustellung an Anwalt

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - IVb ZR 599/80
    Das Gesetz verlangt nicht, daß die Empfangsbestätigung bei der Entgegennahme des Schriftstücks ausgestellt wird (BGHZ 35, 236, 239; BGH LM ZPO § 198 Nr. 16; BGH VersR 1978, 668).
  • BGH, 25.09.1959 - IV ZR 84/59

    Zustellung an einen Anwalt

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - IVb ZR 599/80
    Zu einer von Amts wegen zu bewirkenden Zustellung an einen Rechtsanwalt gemäß § 212 a ZPO gehören als unabdingbare Voraussetzungen neben der tatsächlichen Übermittlung des zuzustellenden Schriftstücks auf seiten der Geschäftsstelle (§ 209 ZPO) der Wille, das Schriftstück zuzustellen, und auf seiten des Rechtsanwalts die Kenntnis von der Zustellungsabsicht der Geschätsstelle und der Wille, das in seinen Gewahrsam gelangte Schriftstück als zugestellt anzunehmen, sowie die Ausstellung eines mit Datum und Unterschrift versehenen Empfangsbekenntnisses (BGHZ 30, 335, 336; BGH VersR 1977, 1130, 1131).
  • BGH, 03.05.1978 - IV ZB 37/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - IVb ZR 599/80
    Fertigt der Rechtsanwalt wie hier auf Bitten der Geschäftsstelle nachträglich selbst ein "Empfangsbekenntnis" aus, in dem er bestätigt, daß ihm ein näher bezeich n t e s Urteil an einem bestimmten Tag "zugestellt" worden ist, so rechtfertigt dies mangels jeden gegenteiligen An- / halts die Annahme, daß er sich bewußt war, noch an einem in Zustellungsabsicht eingeleiteten Zustellungsvorgang mitzuwirken (vgl. BGH VersR 1978, 763) Dieser Annahme steht nicht entgegen, daß ein Empfangsbekenntnis ohne Benutzung eines sonst üblicherweise hierfür vorgesehenen Vordrucks ausgestellt worden ist, da die an ein Empfangsbekenntnis gestellten Anforderungen des § 212 a ZPO beachtet worden sind (BGH VersR 1978, 668).
  • BGH, 13.10.1977 - VII ZB 9/77

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt - Zustellungsempfänger - Zustellungsabsicht -

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - IVb ZR 599/80
    Zu einer von Amts wegen zu bewirkenden Zustellung an einen Rechtsanwalt gemäß § 212 a ZPO gehören als unabdingbare Voraussetzungen neben der tatsächlichen Übermittlung des zuzustellenden Schriftstücks auf seiten der Geschäftsstelle (§ 209 ZPO) der Wille, das Schriftstück zuzustellen, und auf seiten des Rechtsanwalts die Kenntnis von der Zustellungsabsicht der Geschätsstelle und der Wille, das in seinen Gewahrsam gelangte Schriftstück als zugestellt anzunehmen, sowie die Ausstellung eines mit Datum und Unterschrift versehenen Empfangsbekenntnisses (BGHZ 30, 335, 336; BGH VersR 1977, 1130, 1131).
  • BGH, 11.03.1987 - VIII ZR 160/86

    Fehlen des Zustellungsdatums im Empfangsbekenntnis

    Es bedurfte andererseits für eine wirksame Zustellung nach § 212 a ZPO nicht des anwaltlichen Empfangsbekenntnisses unter Verwendung des üblichen Vordrucks (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1980 - IVb ZR 599/80, NJW 1981, 462, 463 unter 2.; BAG, Urteil vom 27. Mai 1971 - 5 AZR 31/71, AP Nr. 4 zu § 212 a ZPO m.Anm. Mes); der Empfänger kann vielmehr auf beliebige Weise Empfang und Annahmewillen schriftlich bestätigen.

    Damit sind die auf Seiten des Rechtsanwalts unabdingbaren Voraussetzungen für die Vollendung einer Zustellung nach § 212 a ZPO erfüllt, nämlich die - hier nicht zweifelhafte - Kenntnis von der Zustellungsabsicht der Geschäftsstelle und der Wille, das in seinen Gewahrsam gelangte Schriftstück als zugestellt anzunehmen, sowie die Ausstellung eines mit Datum und Unterschrift versehenen Empfangsbekenntnisses (BGHZ 35, 236, 237; BGH, Beschluß vom 29. Oktober 1980 a.a.O.).

    Daß dieses Empfangsbekenntnis, dem kein irgendwie gearteter Vorbehalt zu entnehmen ist, erst später ausgestellt wurde als an dem darin bezeichneten und mithin maßgeblichen Zustellungstag, berührt seine Wirksamkeit nicht (BGHZ 35, 236, 239; Beschluß vom 29. Oktober 1980 a.a.O. m.w.N.).

  • BGH, 03.05.1994 - VI ZR 248/93

    Zustellung eines Urteils an einen Rechtsanwalt; Bescheinigung des

    Die Revision sieht ferner zutreffend, daß dem Berufungsgericht auch in der Auffassung zu folgen ist, daß das Empfangsbekenntnis nicht auf dem üblichen gerichtlichen Vordruck abgegeben werden muß (vgl. Senatsurteil vom 19. April 1994 - VI ZR 269/93 -, ferner BGH, Urteil vom 29. Oktober 1980 - IVb ZR 599/80 - NJW 1981, 462, 463).

    Auch ist es richtig, daß der Bundesgerichtshof im Urteil vom 29. Oktober 1980 - IVb ZR 599/80 (aaO.) - daraus, daß der Rechtsanwalt bei der nachträglichen eigenen Formulierung eines Empfangsbekenntnisses den Begriff der Zustellung verwandt hatte, geschlossen hat, daß dem Anwalt die Mitwirkung am Zustellungsvorgang bewußt gewesen ist.

  • BGH, 05.05.1993 - XII ZR 44/92

    Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen bei Urteilsberichtigung; Anforderungen an

    Die Ausstellung und Hinausgabe des Empfangsbekenntnisses begründet die Vermutung, daß Rechtsanwalt Dr. M. die Urteilsausfertigung als zugestellt annehmen wollte (Senatsurteil vom 29. Oktober 1980 - IVb ZR 599/80 - NJW 1981, 462, 463 m.w.N.).
  • BGH, 25.09.1991 - XII ZB 98/91

    Wirksame Zustellung durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses bei vorheriger

    Dies kann wirksam auch später geschehen, insbesondere auch zu einem Zeitpunkt, in dem der an dem Schriftstück einmal erlangte Gewahrsam nicht mehr andauert (vgl. dazu Senatsurteil vom 29. Oktober 1980 - IVb ZR 599/80 - NJW 1981, 462, 463 m.w.N.).

    Die Ausstellung und Hinausgabe des Empfangsbekenntnisses begründet die Vermutung, daß Rechtsanwalt D. die Urteilsausfertigung als zugestellt annehmen wollte (Senatsurteil vom 29. Oktober 1980 aaO m.w.N.).

  • BAG, 02.12.1994 - 4 AZB 17/94

    Vereinfachte Zustellung an Behörde

    Die Zustellung nach § 212a ZPO setzt voraus, daß der Empfänger persönlich Kenntnis von seinem Gewahrsam an dem zuzustellenden Schriftstück erhalten hat und durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses den Willen äußert, das Schriftstück als zugestellt anzunehmen (vgl. BGH NJW 1979, 2566; BGH NJW 1981, 462, 463; BGH NJW 1994, 526).
  • BGH, 19.04.1994 - VI ZR 269/93

    Wirksamkeit der Zustellung an den Prozeßbevollmächtigten

    Dies ist zwar grundsätzlich möglich, da das Empfangsbekenntnis nicht unbedingt bei der Empfangnahme des zuzustellenden Schriftstücks ausgestellt werden muß (vgl. BGHZ 35, 236, 239) und es auch nicht des üblichen gerichtlichen Vordrucks hierfür bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1980 - IVb ZR 599/80 - NJW 1981, 462, 463).
  • BVerwG, 12.10.1984 - 1 B 57.84

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Versäumung der Klagefrist - Übermittlung

    Der von der Behörde übersandte Vordruck braucht nicht benutzt zu werden (vgl. BGH, VersR 1978, 668; BGH, NJW 1981, 462).
  • BGH, 20.03.1985 - IVa ZR 162/84

    Versäumung der Frist zur Berufungseinlegung durch Verschulden des

    Schließlich ist ohne Bedeutung, daß es im Empfangsbekenntnis nicht heißt, die Aushändigung sei "zum Zwecke der Zustellung gemäß § 212 a ZPO" erfolgt (BGH Beschluß vom 3.5.1978 - IV ZB 37/78 - VersR 1978, 763, 764 und Urteil vom 29.10.1980 - IVb ZR 599/80 - LM ZPO § 511 a Nr. 13).
  • BGH, 21.04.1982 - IVa ZB 20/81

    Unterzeichnungsberechtigte Personen bei der Abgabe eines Empfangsbekenntnisses

    Übersendet die Geschäftsstelle einem Anwalt ein Schriftstück zum Zwecke der Zustellung nach § 212 a ZPO, so ist zur Wirksamkeit der Zustellung die Ausstellung eines anwaltlichen Empfangsbekenntnisses erforderlich (BGHZ 30, 299; 30, 335, 336 [BGH 25.09.1959 - IV ZR 84/59]; 35, 236; BGH Beschlüsse vom 19. Januar 1977 - IV ZB 45/76 ZfJRJW 1977, 176; Beschluß vom 9. Mai 1980 - IVb ZB 581/80; Beschluß vom 29. Oktober 1980 - IVb ZB 599/80 - VersR 1981, 133); der Wille des Anwalts, die Sendung als zugestellt entgegenzunehmen, genügt nicht, wenn dieser Wille sich nicht in der Ausstellung eines Empfangsbekenntnisses geäußert hat oder wenn das Empfangsbekenntnis den Formerfordernissen des § 212 a ZPO nicht genügt (vgl. BGH Beschlüsse vom 20. September 1974 - IV ZB 27/74 - vom 8. Oktober 1975 - IV ZB 28/75 - und vom 3. Mai 1978 - IV ZB 37/78 - VersR 1974, 1223; 1976, 169; 1978, 763).
  • LAG Nürnberg, 18.05.1994 - 8 (7) Sa 575/91

    Zugang; Behörde; Unterschrift; Kenntnisnahme; Übergang; Übermittlungsperson;

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  • LAG Nürnberg, 19.05.1994 - 8 (7) Sa 575/91

    Zeitpunkt des Zugangs eines Schriftstückes bei Behörde; Vorliegen einer

  • BFH, 25.11.1986 - VII R 69/86

    Berechnung des Zuschlages bei nicht fristgerechter Ausfuhr von Erzeugnissen -

  • KG, 14.10.1987 - 1 W 4493/87

    Zulässigkeit der vormundschaftsgerichtlichen Entlassung des Jugendamtes als

  • BGH, 06.02.1991 - VIII ZR 111/90

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Computer mit Software bei Mängeln -

  • LG Berlin, 01.07.2011 - 63 S 567/10

    Teilurteils über Räumungsklage bei noch nicht entscheidungsreifer Widerklage über

  • KG, 13.02.1986 - 16 UF 3009/85

    Bestimmung des anwendbaren Güterrechts bei einer gemischt-nationalen Ehe anhand

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