Rechtsprechung
BGH, 29.10.1986 - 1 StR 578/85 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,1089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafschärfende Berücksichtigung des Fehlens eines Strafmilderungsgrundes - Wirtschaftliche Verhältnisse des Täters als "namentlich in Betracht" zu ziehende Strafzumessungsgründe - Wertung eines Einkommens in einer bestimmten Höhe als Straferschwerungsgrund - Pflicht zur ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
StGB (1975) § 46
Strafschärfende Berücksichtigung fehlender "Geldnot"
Verfahrensgang
- BGH, 19.06.1986 - 1 StR 578/85
- BGH, 29.10.1986 - 1 StR 578/85
- BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86
- BGH, 11.08.1987 - 1 StR 578/85
Papierfundstellen
- MDR 1987, 244
- NStZ 1987, 119
- StV 1987, 146
- StV 1987, 60
- JR 1987, 119
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86
Fehlen von Strafmilderungsgründen
Mit Beschluß vom 29. Oktober 1986 (JR 1987, 119 mit Besprechung Bruns JR 1987, 89) hat der 1. Strafsenat gemäß § 136 Abs. 1 GVG dem Großen Senat für Strafsachen folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:. - OLG Nürnberg, 15.05.2007 - 2 St OLG Ss 50/07
Fahren ohne Fahrerlaubnis - Fahren mit EU-Führerschein
Die revisionsrichterliche Überprüfung der Strafzumessung hat sich jedoch am sachlichen Gehalt der Ausführungen des Tatgerichts, nicht an dessen möglicherweise missverständlichen Formulierungen zu orientieren (BGH NStZ 1987, 119, 120). - OLG Nürnberg, 10.04.2007 - 2 St OLG Ss 10/07
Kriterien für die Strafzumessung bei Aussagedelikten; Zulässigkeit der Wertung …
Die revisionsrichterliche Überprüfung der Strafzumessung hat sich aber am sachlichen Gehalt der Ausführungen des Tatgerichts, nicht an dessen möglicherweise missverständlichen Formulierungen zu orientieren (BGH NStZ 1987, 119, 120). - OLG Nürnberg, 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 11/08
Revision im Strafverfahren: Längerer Besitz des Diebesguts als …
Indes darf das Fehlen eines Milderungsgrundes nicht strafschärfend bewertet werden (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 2 m.w.N.).