Rechtsprechung
   BGH, 29.10.1987 - III ZR 210/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5895
BGH, 29.10.1987 - III ZR 210/86 (https://dejure.org/1987,5895)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1987 - III ZR 210/86 (https://dejure.org/1987,5895)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1987 - III ZR 210/86 (https://dejure.org/1987,5895)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,5895) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Abtretung einer Versicherungsforderung - Vorliegen einer Globalzession

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.1986 - IX ZR 159/85

    Darlegungs- und Beweislast für Abtretung einer Forderung

    Auszug aus BGH, 29.10.1987 - III ZR 210/86
    Das Berufungsgericht ist zutreffend der Auffassung, die Beweislast treffe die Klägerin; die Revision beruft sich demgegenüber ohne Erfolg auf das Urteil des IX. Zivilsenats vom 10. April 1986 (- IX ZR 159/85 = WM 1986, 856).

    Die Entscheidung des IX. Zivilsenats vom 10. April 1986 (IX ZR 159/85 - WM 1986, 856), auf die die Revision sich beruft, betrifft einen von dem vorliegenden verschiedenen Sachverhalt.

  • BGH, 16.04.1969 - VIII ZR 64/67

    Beweislast bei einem Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung - Vorgehen des

    Auszug aus BGH, 29.10.1987 - III ZR 210/86
    Auch in diesem Zusammenhang gelten allerdings die allgemeinen Beweislastregeln wie die Vermutung des § 1006 BGB(BGH Urteil vom 16. April 1969 - VIII ZR 64/67 = MDR 1969, 750).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 29.10.1987 - III ZR 210/86
    Die Revision hat auch im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277).
  • BGH, 12.05.1993 - IV ZR 227/92

    Vorversterben des durch Leistungsversprechen auf den Todesfall Begünstigten

    Im Rahmen des § 816 Abs. 2 BGB trifft die Beweislast für die Nichtberechtigung des Leistungsempfängers jedoch den Anspruchsteller, also die Klägerin (BGH, Beschluß vom 29. Oktober 1987 - III ZR 210/86 - BGHR BGB § 816 Abs. 2 Beweislast 1; Urteil vom 12. April 1978 - IV ZR 68/77 - NJW 1978, 2027).
  • BGH, 17.12.1992 - III ZR 112/91

    Nutzungbeschränkungen nach Denkmalschutzgesetz NRW

    Wer etwa als Zessionar einer Forderung von einem anderen Zessionar Herausgabe des zur Erfüllung der Forderung Geleisteten verlangt, muß zuerst nur behaupten und erforderlichenfalls beweisen, daß die Forderung an ihn abgetreten worden ist; erst wenn der Gegner substantiiert behauptet, daß ihm die Forderung früher abgetreten worden sei, muß er auch behaupten und beweisen, daß dies nicht der Fall ist (Senatsbeschluß v. 29. Oktober 1987 - III ZR 210/86 - BGHR BGB § 816 Abs. 2 Beweislast 1; vgl. auch BGH, Urteil v. 1. Oktober 1991 - X ZR 31/91 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht