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   BGH, 29.10.1992 - 4 StR 199/92   

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https://dejure.org/1992,1550
BGH, 29.10.1992 - 4 StR 199/92 (https://dejure.org/1992,1550)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1992 - 4 StR 199/92 (https://dejure.org/1992,1550)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 199/92 (https://dejure.org/1992,1550)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 1 StPO; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 237 StPO
    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Unanwendbarkeit des Geschäftsverteilungsplans, wenn das Gericht von Anfang sachlich unzuständig ist (Verbindung; Zuständigkeit)

  • Wolters Kluwer

    Geschäftsverteilungsplan (LG) - Zuständigkeit - Strafkammer - Angeklagte - Revision

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Abweichen vom Geschäftsverteilungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StPO § 338 Nr. 1, § 355
    Vorschriftswidrige Besetzung bei Ausscheiden des die Zuständigkeit begründenden Angeklagten

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 376
  • NJW 1993, 672
  • MDR 1993, 260
  • NStZ 1993, 248
  • StV 1993, 61
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.11.1987 - 2 StR 506/87

    Abgrenzung von Hehlerei und räuberischer Erpressung

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 199/92
    Der Lebensvorgang, der G. und K. mit dem als Unterschlagung gewerteten Ansichbringen und Weiterverkauf der Gabelstapler zur Last gelegt wurde, grenzte sich von diesem Verhalten L. s bereits nach Ort, Zeit und Tatumständen derart ab, daß bei natürlicher Betrachtungsweise kein einheitlicher geschichtlicher Vorgang gegeben war (vgl. BGHSt 35, 60, 64; 35, 86, 88).
  • BGH, 05.05.1965 - 2 StR 66/65

    Zulässigkeit einer Vorverweisung - Bindungswirkung von Revisionsurteilen -

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 199/92
    Die Verbindung nach dieser Bestimmung setzt beim Gericht anhängige Strafsachen voraus und kann nur von diesem vorgenommen werden (vgl. BGHSt 20, 219, 220 f; Rosenmeier, Die Verbindung von Strafsachen im Erwachsenenstrafrecht, 1973, S. 31).
  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87

    Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 199/92
    Der Lebensvorgang, der G. und K. mit dem als Unterschlagung gewerteten Ansichbringen und Weiterverkauf der Gabelstapler zur Last gelegt wurde, grenzte sich von diesem Verhalten L. s bereits nach Ort, Zeit und Tatumständen derart ab, daß bei natürlicher Betrachtungsweise kein einheitlicher geschichtlicher Vorgang gegeben war (vgl. BGHSt 35, 60, 64; 35, 86, 88).
  • BGH, 03.02.1976 - 1 StR 694/75

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlich fortgesetzten Beziehens, Vorrätighaltens und

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 199/92
    Im übrigen vermag eine Verbindung nach § 237 StPO nicht eine neue Zuständigkeit zu begründen (BGHSt 37, 15, 19); ob diese Vorschrift erfordert, daß der Spruchkörper vor der Verbindung nur für eines der Verfahren (so BGHSt 26, 271, 273/274) oder aber für beide Verfahren (so Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 237 Rdn. 3) zuständig war, kann hier dahingestellt bleiben.
  • BGH, 24.04.1990 - 4 StR 159/90

    Keine Verbindung eines AG-Verfahrens mit LG-Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 199/92
    Im übrigen vermag eine Verbindung nach § 237 StPO nicht eine neue Zuständigkeit zu begründen (BGHSt 37, 15, 19); ob diese Vorschrift erfordert, daß der Spruchkörper vor der Verbindung nur für eines der Verfahren (so BGHSt 26, 271, 273/274) oder aber für beide Verfahren (so Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 237 Rdn. 3) zuständig war, kann hier dahingestellt bleiben.
  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91

    Unzulässige Verbindung eines Berufungsverfahrens vor dem Landgericht mit einem

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 199/92
    Indem sie dies nicht tat, handelte sie objektiv willkürlich (vgl. BGHSt 38, 172; BGH NStZ 1992, 397; Pikart in KK-StPO 2. Aufl. § 338 Rdn. 22).
  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 357/87

    Begriff der Teilnahme

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 199/92
    Es genügt vielmehr eine strafbare, in dieselbe Richtung zielende Mitwirkung an einer Tat (BGH NJW 1988, 150).
  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Dabei liegt ein sachlicher Zusammenhang bei einer strafbaren, in dieselbe Richtung zielenden Mitwirkung an einer Tat im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO vor (BGHSt 38, 376, 379).
  • BGH, 13.07.2005 - 1 StR 184/05

    Vorläufige Einstellung nach § 154 StPO (Verfahrenshindernis; ordentliche

    Eine solche Rüge ist nicht erhoben (vgl. zur verfahrensrechtlichen Problematik auch Gollwitzer in Löwe/ Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 237 Rdn. 1 unter Bezugnahme auf BGHSt 26, 271, 273; BGH NJW 1995, 1688, 1689; BGHSt 38, 376, 379 einerseits, aber auch KK-Tolksdorf, 5. Aufl. § 237 Rdn. 2; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 237 Rdn. 3).
  • KG, 21.07.2010 - 2 AR 83/10

    Berufungsstrafverfahren: Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer

    Denn die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer ist gesetzlich festgelegt und der Verfügung des Präsidiums entzogen (vgl. BGH NStZ 1993, 248 mit Anm. Rieß).
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