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   BGH, 29.10.1993 - RiZ(R) 1/93   

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BGH, 29.10.1993 - RiZ(R) 1/93 (https://dejure.org/1993,8292)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1993 - RiZ(R) 1/93 (https://dejure.org/1993,8292)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1993 - RiZ(R) 1/93 (https://dejure.org/1993,8292)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richter - Unabhängigkeit - Außerdienstliches Verhalten - Wahrnehmung berechtigter Interessen

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 5/04

    Inhalt und Grenzen der Dienstaufsicht über einen Richter

    An der Möglichkeit einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit besteht, wenn gegen einen Richter - wie hier - ein auf seine richterliche Tätigkeit bezogener Vorhalt gemäß § 26 Abs. 2 DRiG ausgesprochen wird, kein Zweifel (vgl. BGH, Urteile vom 8. August 1986 - RiZ 2/86, DRiZ 1986, 423, 424 und vom 29. Oktober 1993 - RiZ(R) 1/93, DRiZ 1994, 141, 142).
  • BGH, 12.03.2003 - RiZ(R) 1/02

    Zulässigkeit dienstaufsichtlicher Vorhalte

    Die weiter erforderliche Behauptung des Richters, durch die Maßnahme in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt zu sein, darf einerseits nicht aus der Luft gegriffen, sondern muß einleuchtend und nachvollziehbar sein (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 3/83, BGHZ 90, 41, 43; Urteil vom 4. Dezember 1989 - RiZ (R) 5/89, NJW 1991, 425 f.); andererseits dürfen an die Darlegung keine überzogenen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1993 - RiZ (R) 1/93, DRiZ 1994, 141, 142 m.w.N.).

    Zwar wird, wenn gegen einen Richter ein Vorhalt ohne eine oder mit einer Ermahnung ausgesprochen worden ist, grundsätzlich nicht zweifelhaft sein, daß er dadurch möglicherweise in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1993 - RiZ (R) 1/93, DRiZ 1994, 141, 142).

  • BGH, 08.11.2006 - RiZ(R) 4/05

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Äußerungen des

    Überzogene Anforderungen dürfen an die Darlegung hierzu nicht gestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1993 - RiZ(R) 1/93; DRiZ 1994, 141 m.w.N.).
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