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   BGH, 29.10.2008 - 2 StR 349/08   

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BGH, 29.10.2008 - 2 StR 349/08 (https://dejure.org/2008,3412)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2008 - 2 StR 349/08 (https://dejure.org/2008,3412)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 349/08 (https://dejure.org/2008,3412)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 211 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB
    Mord (niedrige Beweggründe); verminderte Schuldfähigkeit (eingeschränkte Steuerungsfähigkeit; tiefgreifende Bewusststeinsstörung; Affektdurchbruch); Strafrahmenverschiebung (lebenslange Freiheitsstrafe; Versagung; verschuldeter Affekt; Schuldprinzip); Schuldunfähigkeit ...

  • lexetius.com

    StGB §§ 21, 49 Abs. 1, § 211

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Ablehnung der Strafmilderung wegen erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit gemäß §§ 21, 49 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) wegen verschuldeten Affekts in Fällen lebenslanger Freiheitsstrafe; Niedrige Beweggründe i.S.d. Straftatbestandes des Mordes; ...

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 211

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21 § 49 Abs. 1 § 211

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 53, 31
  • NJW 2009, 305
  • NStZ 2009, 568
  • NStZ-RR 2009, 164
  • StV 2009, 527
  • JR 2009, 339
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87

    Annahme eines selbstverschuldeten Affekts

    Auszug aus BGH, 29.10.2008 - 2 StR 349/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein solches Vorverschulden des Täters einer Strafrahmenmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB entgegenstehen (BGHSt 35, 143; BGH NStZ 1997, 333, 334; StV 1993, 354, 355).

    Denn die rechtlichen Erwägungen des Schwurgerichts werden den in BGHSt 35, 143 aufgestellten Kriterien für eine Ablehnung der Strafmilderung nicht gerecht:.

    Der Schuldvorwurf geht vielmehr dahin, dass der Täter den zu der tiefgreifenden Bewusstseinsstörung führenden Affekt während der Entstehung durch ihm mögliche Vorkehrungen nicht vermieden hat, wobei sich die Verschuldensprüfung auf die Genese des Affekts beschränkt, der zur Tat geführt hat (BGHSt 35, 143, 145).

    Frühere Verhaltensweisen des Täters können bei der Frage der Voraussehbarkeit nur herangezogen werden, wenn sie in Ausmaß und Intensität mit der ihm jetzt vorgeworfenen Straftat vergleichbar sind (BGHSt 35, 143, 146).

  • BGH, 15.05.2003 - 3 StR 149/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Ärger; Hass; Rache; Gemütslage; subjektive

    Auszug aus BGH, 29.10.2008 - 2 StR 349/08
    Spielen bei der Tat wie hier gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen eine Rolle, so muss sich der Tatrichter in aller Regel damit auseinandersetzen, ob der Angeklagte in der Lage war, sie gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (st. Rspr.; u. a. BGHSt 28, 210, 212; BGH NStZ 2004, 34).

    Die Urteilsgründe lassen insoweit auch die Auseinandersetzung mit der erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten vermissen, die ebenfalls von Bedeutung sein kann (vgl. BGH NStZ 2004, 34; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 34).

  • BGH, 05.02.1997 - 3 StR 436/96

    Zulässigkeit des Heranziehens früherer Verhaltensweisen des Täters bei der Frage

    Auszug aus BGH, 29.10.2008 - 2 StR 349/08
    Zwar ist Schuldunfähigkeit wegen eines solchen Affekts nur in Ausnahmefällen anzunehmen (BGH NStZ 1997, 333, 334; Schöch in Leipziger Kommentar 12. Aufl. § 20 Rdn. 62).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein solches Vorverschulden des Täters einer Strafrahmenmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB entgegenstehen (BGHSt 35, 143; BGH NStZ 1997, 333, 334; StV 1993, 354, 355).

  • BGH, 04.03.1993 - 2 StR 520/92

    Handlungsmodalitäten - Besonders schwerer Fall - Lebenslange Freiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 29.10.2008 - 2 StR 349/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein solches Vorverschulden des Täters einer Strafrahmenmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB entgegenstehen (BGHSt 35, 143; BGH NStZ 1997, 333, 334; StV 1993, 354, 355).
  • BGH, 03.04.1996 - 3 StR 101/96

    Fehlerhaftigkeit einer Verurteilung wegen zweier selbständiger Taten - Erhebliche

    Auszug aus BGH, 29.10.2008 - 2 StR 349/08
    Die Urteilsgründe lassen insoweit auch die Auseinandersetzung mit der erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten vermissen, die ebenfalls von Bedeutung sein kann (vgl. BGH NStZ 2004, 34; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 34).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 29.10.2008 - 2 StR 349/08
    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind und - in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag - als verachtenswert erscheinen, hat auf Grund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGH StV 1996, 211, 212).
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Auszug aus BGH, 29.10.2008 - 2 StR 349/08
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt daher an die Ablehnung einer Strafrahmenmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB bei lebenslanger Freiheitsstrafe hohe Anforderungen (BGH NStZ 1992, 538; 2004, 678, 681; StV 2006, 465, 466).
  • BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78

    Zum Begriff des heimtückischen Tötens

    Auszug aus BGH, 29.10.2008 - 2 StR 349/08
    Spielen bei der Tat wie hier gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen eine Rolle, so muss sich der Tatrichter in aller Regel damit auseinandersetzen, ob der Angeklagte in der Lage war, sie gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (st. Rspr.; u. a. BGHSt 28, 210, 212; BGH NStZ 2004, 34).
  • BGH, 18.10.1995 - 2 StR 341/95

    lästiger Schreier - § 211 StGB, Heimtücke, Spontantat, Wut, affektive Belastung

    Auszug aus BGH, 29.10.2008 - 2 StR 349/08
    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind und - in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag - als verachtenswert erscheinen, hat auf Grund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGH StV 1996, 211, 212).
  • BGH, 17.12.1998 - 5 StR 315/98

    Verminderte Schuldfähigkeit; Würdigung des Nachtatverhaltens; Fernliegen des

    Auszug aus BGH, 29.10.2008 - 2 StR 349/08
    Voraussetzung ist in diesem Fall aber das Vorliegen besonders erschwerender Gründe, welche die mit § 21 StGB verbundene Schuldminderung auszugleichen vermögen (BGH StV 1990, 157; NStZ 04, 619; Urt. v. 17. Dezember 1998 - 5 StR 315/98).
  • BGH, 09.08.1989 - 3 StR 246/89

    Verurteilung wegen Totschlags - Nichtberücksichtigung einer Tötung aus niedrigen

  • BGH, 08.12.1987 - 4 StR 646/87

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 386/03

    Urteil wegen an zwei 16jährigen Schülerinnen im Jahr 1994 begangenen Mordes

  • BGH, 25.10.1989 - 2 StR 350/89

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung eines Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger

  • BGH, 15.02.2006 - 2 StR 419/05

    Strafmilderung bei selbstverschuldeter Trunkenheit (grundsätzliche Strafmilderung

  • BGH, 14.07.1992 - 1 StR 302/92

    Weitergehende strafmildernde Bedeutung der Alkoholisierung neben einer

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.12.2015 - 8 O 5771/15

    Prämienrückstände aus einer Krankheitskostenversicherung

    Die Bezeichnung der Einzelforderungen im Mahnbescheid muss dem Beklagten ermöglichen, die Zusammensetzung des verlangten Gesamtbetrags aus für ihn unterscheidbaren Ansprüchen zu erkennen (BGH NJW 2009, 305, 307).

    Nur so wird gewährleistet, dass die unterschiedlichen Streitgegenstände, über die zu entscheiden ist, bestimmt sind, und der Umfang der materiellen Rechtskraft feststeht (BGH NJW 2009, 305, 307).

    Die zusammenfassende zeitliche Eingrenzung ohne betragsmäßige Aufteilung und Zuordnung der Gesamtsumme genügt gerade nicht (BGH NJW 2009, 305, 307).

  • LG Aschaffenburg, 12.05.2016 - Ks 104 Js 5210/15

    Hochschwangere getötet: Rebeccas Mörder muss lebenslang in Haft

    Beweggründe sind nach der Rechtsprechung im Sinne von § 211 Absatz 2 StGB "niedrig", wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich, ja verachtenswert sind (BGH, Urteil vom 29.10.2008 - 2 StR 349/08 -, NStZ 2009, 568, Rn. 9; BGH, Urteil vom 29.11.2007 - 4 StR 425/07 -, NStZ 2008, 273 [275, Rn. 10]).

    Daher hat diese Beurteilung auf Grund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Umstände der Tat und ihrer Vorgeschichte, der Lebensverhältnisse des Täters und seiner Persönlichkeit zu erfolgen (BGH, Urteil vom 29.10.2008 - 2 StR 349/08 -, NStZ 2009, 568, Rn. 9; BGH, Urteil vom 30.10.2008 - 4 StR 352/08 -, NStZ 2009, 210).

  • LG Aachen, 23.02.2022 - 52 Ks 19/21

    Mord, Femizid

    Demgegenüber können niedrige Beweggründe ausscheiden, wenn tatbestimmend auch Gefühle der Verzweiflung, eine innere Ausweglosigkeit, endgültige Verlustängste oder eine perspektivlose Lebenssituation sind - der Täter sich durch die Tat also letztlich dessen beraubt, was er eigentlich nicht verlieren will (BGH, Beschluss vom 22.01.2004 - 4 StR 319/03, NStZ-RR 2004, 234; BGH, Urteil vom 25.07.2006 - 5 StR 97/06, NStZ-RR 2006, 340; BGH, Urteil vom 29.10.2008 - 2 StR 349/08, NStZ 2009, 568).

    Anhaltspunkte für eine derartige Gefühlslage mögen sich aus einer vorangegangenen Erregung des Angeklagten, seiner Unruhe und demonstrativen wie auch aggressiven Handlungen gegenüber der früheren Partnerin sowie einem ernsthaften, der Tat nachgehenden Suizidversuch ergeben (BGH, Urteil vom 29.10.2008 - 2 StR 349/08, NStZ 2009).

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