Rechtsprechung
   BGH, 29.10.2009 - 4 StR 97/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3752
BGH, 29.10.2009 - 4 StR 97/09 (https://dejure.org/2009,3752)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2009 - 4 StR 97/09 (https://dejure.org/2009,3752)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09 (https://dejure.org/2009,3752)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3752) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 339 StGB; § 258a StGB; § 258 StGB; § 261 StPO; § 258 StPO; § 112 Abs. 1 Satz 2 StPO
    Rechtsbeugung (Erfordernis des elementaren Rechtsbruchs; Beachtung der Verhältnismäßigkeit bei der Haftfortdauerentscheidung); Strafvereitelung im Amt (Anwendung auf richterliches Handeln; Aufhebung eines Haftbefehls; Sperrwirkung); Inbegriff der Hauptverhandlung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeugung durch einen Richter wegen Aufhebung eines Haftbefehls in analoger Anwendung des § 456a Strafprozessordnung (StPO); Aufhebung eines Haftbefehls ohne abschließende Entscheidung über das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr allein aufgrund von Erwägungen zum ...

  • Judicialis

    StGB § 339; ; StPO § 154b Abs. 3; ; StPO § 154b Abs. 4; ; StPO § 456a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsbeugung durch einen Richter wegen Aufhebung eines Haftbefehls in analoger Anwendung des § 456a Strafprozessordnung ( StPO ); Aufhebung eines Haftbefehls ohne abschließende Entscheidung über das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr allein aufgrund von Erwägungen zum ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 310
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.09.2001 - 5 StR 92/01

    Rechtsbeugung durch Verfahrensverzögerung (Fall Schill)

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 4 StR 97/09
    Das Tatbestandsmerkmal der "Beugung" enthält insoweit ein normatives Element, wonach nur elementare Rechtsverstöße und offensichtliche Willkürakte erfasst werden sollen (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 38, 381, 383; 40, 272, 283; 47, 105, 108 f.).

    Auf den Maßstab (bloßer) Unvertretbarkeit darf dabei schon im Interesse der Rechtssicherheit nicht abgestellt werden (BGHSt 47, 105, 109).

  • BGH, 06.10.1994 - 4 StR 23/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der ehemaligen DDR (Straftaten der

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 4 StR 97/09
    Das Tatbestandsmerkmal der "Beugung" enthält insoweit ein normatives Element, wonach nur elementare Rechtsverstöße und offensichtliche Willkürakte erfasst werden sollen (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 38, 381, 383; 40, 272, 283; 47, 105, 108 f.).
  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92

    Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 4 StR 97/09
    Das Tatbestandsmerkmal der "Beugung" enthält insoweit ein normatives Element, wonach nur elementare Rechtsverstöße und offensichtliche Willkürakte erfasst werden sollen (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 38, 381, 383; 40, 272, 283; 47, 105, 108 f.).
  • BGH, 05.12.1996 - 1 StR 376/96

    Anforderungen an den subjektiven Tatbestand der Rechtsbeugung; Rechtsbeugung

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 4 StR 97/09
    Eine Beugung des Rechts kann auch durch die Verletzung von Verfahrens- und Zuständigkeitsvorschriften begangen werden und liegt etwa dann vor, wenn der entscheidende Richter aus sachfremden Erwägungen gegen Zuständigkeits- und Anhörungsvorschriften verstößt, um andere Beteiligte von der Mitwirkung am Verfahren auszuschließen, und er damit die konkrete Gefahr eines seinen Intentionen entsprechenden unrechtmäßigen Vor- oder Nachteils für eine Partei schafft, der bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften voraussichtlich nicht zu erreichen gewesen wäre (BGHSt 42, 343, 351; BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 201/09).
  • BGH, 24.06.2009 - 1 StR 201/09

    Verurteilung eines Betreuungsrichters wegen Rechtsbeugung rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 4 StR 97/09
    Eine Beugung des Rechts kann auch durch die Verletzung von Verfahrens- und Zuständigkeitsvorschriften begangen werden und liegt etwa dann vor, wenn der entscheidende Richter aus sachfremden Erwägungen gegen Zuständigkeits- und Anhörungsvorschriften verstößt, um andere Beteiligte von der Mitwirkung am Verfahren auszuschließen, und er damit die konkrete Gefahr eines seinen Intentionen entsprechenden unrechtmäßigen Vor- oder Nachteils für eine Partei schafft, der bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften voraussichtlich nicht zu erreichen gewesen wäre (BGHSt 42, 343, 351; BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 201/09).
  • BGH, 22.11.1957 - 5 StR 477/57

    Letztes Wort, Schlussvortrag Verteidiger, Absetzen der Urteilsformel,

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 4 StR 97/09
    Was ein Angeklagter nach § 258 Abs. 1 StPO erklärt, gehört jedoch zum Inbegriff der Hauptverhandlung im Sinne des § 261 StPO und darf folglich bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden (BGHSt 11, 74, 75; KK-Schoreit StPO 6. Aufl. § 261 Rn. 12; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 261 Rn. 5).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 274/16

    Verurteilung eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung in sechs Fällen teilweise

    Dabei indizieren die Einordnung der Rechtsbeugung als Verbrechen und die gemäß § 24 Nr. 1 DRiG, § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG im Fall einer Verurteilung kraft Gesetzes eintretende Beendigung des Richter- oder Beamtenverhältnisses die Schwere des Unwerturteils (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 2015 - 3 StR 498/14, NStZ 2015, 651, 652; Urteil vom 18. Juli 2013 - 4 StR 84/13, NStZ 2013, 655, 656; Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09, NStZ-RR 2010, 310; Urteil vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 353/92, BGHSt 38, 381, 383).
  • BGH, 22.01.2014 - 2 StR 479/13

    Freispruch eines Richters am Amtsgericht vom Vorwurf der Rechtsbeugung aufgehoben

    Der Tatbestand der Rechtsbeugung bedarf darüber hinaus nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insoweit einer Einschränkung, als eine "Beugung des Rechts" nicht schon durch jede (bedingt) vorsätzlich begangene Rechtsverletzung verwirklicht wird (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1995 - 5 StR 713/94, BGHSt 41, 247, 251; Urteil vom 4. September 2001 - 5 StR 92/01, BGHSt 47, 105, 109; BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09; NStZ-RR 2010, 310).
  • BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09

    Verurteilungen eines Richters und eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung

    Um nicht in jedem Rechtsverstoß bereits eine "Beugung" des Rechts zu sehen, enthält das Tatbestandsmerkmal ein normatives Element; erfasst werden sollen davon nur elementare Verstöße gegen die Rechtspflege, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei von Recht und Gesetz entfernt (vgl. BGHSt 32, 357, 364; 34, 146, 149; 38, 381, 383; 42, 343, 345; 47, 105, 109 ff.; BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 7; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09 Tz. 10) und dadurch die konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung begründet, ohne dass allerdings ein Vor- oder Nachteil tatsächlich eingetreten sein muss (BGHSt 42, 343, 346, 351; BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6).
  • BGH, 11.04.2013 - 5 StR 261/12

    Freispruch im Rechtsbeugungsverfahren gegen Richter aufgehoben, gegen

    Erfasst werden nur solche Rechtsverstöße, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 23. Mai 1984 - 3 StR 102/84, BGHSt 32, 357, vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 353/92, BGHSt 38, 381, vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 376/96, BGHSt 42, 343, und vom 29. Oktober 2010 - 4 StR 97/09, NStZ-RR 2010, 310).

    aa) Die bei einem Verstoß gegen Verfahrensrecht für den Rechtsbeugungstatbestand notwendige konkrete Gefahr einer "falschen" Entscheidung zum Vor- oder Nachteil einer Partei ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Richter aus sachfremden Erwägungen die Zuständigkeit an sich zieht, um zu Gunsten oder zu Lasten einer Prozesspartei eine von ihm gewünschte Entscheidung herbeizuführen, die bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften voraussichtlich nicht zu erreichen gewesen wäre (BGH, Urteile vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 376/96, BGHSt 42, 343, vom 20. September 2000 - 2 StR 276/00, BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6, und vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09, NStZ-RR 2010, 310).

  • BGH, 21.01.2021 - 4 StR 83/20

    Freispruch eines Richters vom Vorwurf der Rechtsbeugung bestätigt

    Die Schwere des Unwerturteils wird dabei dadurch indiziert, dass Rechtsbeugung als Verbrechen eingeordnet ist und im Falle der Verurteilung das Richter- oder Beamtenverhältnis des Täters gemäß § 24 Nr. 1 DRiG, § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG kraft Gesetzes endet (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2017 - 4 StR 274/16, BGHSt 62, 312; Urteil vom 13. Mai 2015 - 3 StR 498/14; Urteil vom 18. Juli 2013 - 4 StR 84/13; Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09; Urteil vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 353/92, BGHSt 38, 381, 383).
  • BGH, 27.01.2016 - 5 StR 328/15

    Verwahrungsbruch: Ausdruck einer elektronisch geführten Verfahrensakte und

    Vielmehr werden nur solche Rechtsverstöße erfasst, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 23. Mai 1984 - 3 StR 102/84, BGHSt 32, 357; vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 353/92, BGHSt 38, 381; vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 376/96, BGHSt 42, 343; vom 29. Oktober 2010 - 4 StR 97/09, NStZ-RR 2010, 310; vom 11. April 2013 - 5 StR 261/12, NStZ 2013, 648 Rn. 39).
  • BGH, 18.08.2021 - 5 StR 39/21

    Rechtsbeugung durch Notveräußerung von Tieren (elementarer Rechtsverstoß;

    Anders verhält es sich aber, soweit die tateinheitliche Straftat nicht gelegentlich der Leitung oder Entscheidung der Rechtssache, sondern gerade durch deren fehlerhafte Entscheidung begangen worden sein soll (etwa Freiheitsberaubung durch rechtsfehlerhafte Anwendung der §§ 112 ff. StPO, vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2017 - 5 StR 19/17; Strafvereitelung im Amt durch rechtsfehlerhafte Haftbefehlsaufhebung bzw. Haftverschonung, vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09, NStZ-RR 2010, 310).
  • BGH, 13.05.2015 - 3 StR 498/14

    Rechtsbeugung (Sperrwirkung; nachträgliches Abändern der Ratenhöhe bei

    Vielmehr indizieren die Einordnung der Rechtsbeugung als Verbrechenstatbestand und die gemäß § 24 Nr. 1 DRiG, § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG im Falle einer Verurteilung kraft Gesetzes eintretende Beendigung des Richter- oder Beamtenverhältnisses die Schwere des Unwerturteils (BGH, Urteile vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 353/92, BGHSt 38, 381, 383; vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09, NStZ-RR 2010, 310; vom 18. Juli 2013 - 4 StR 84/13, NStZ 2013, 655, 656).
  • OLG Hamm, 19.05.2015 - 5 Ws 117/15

    Keine Strafbarkeit einer Oberstaatsanwältin wegen Anklageerhebung, die

    Der Maßstab der "Unvertretbarkeit" der vom Amtsträger vertretenen Rechtsauffassung wird den Anforderungen der Rechtsicherheit insoweit nicht gerecht (vgl. BGHSt 47, 105, 109; BGH, NStZ-RR 2010, 310; Fischer, a.a.O., § 339 Rn. 14).
  • OLG Oldenburg, 03.12.2015 - 1 Ws 513/15

    Rechtsbeugung: Zur Strafbarkeit eines Staatsanwalts bei unzureichenden

    Hieraus folgt, dass eine Verurteilung des eine Rechtssache Leitenden - hier des ermittelnden Staatsanwalts - wegen Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) nicht in Betracht kommt, wenn nicht auch eine Rechtsbeugung vorliegt (vgl. BGH, Urteil v. 29.10.2009, 4 StR 97/09, NStZ-RR 2010, 310).

    Vielmehr indizieren die Einordnung der Rechtsbeugung als Verbrechenstatbestand und die gemäß § 24 Nr. 1 DRiG, § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG im Falle einer Verurteilung kraft Gesetzes eintretende Beendigung des Richter- oder Beamtenverhältnisses die Schwere des Unwerturteils (BGH, Urteile v. 29.10.1992, 4 StR 353/92, BGHSt 38, 381; v. 29.10.2009, 4 StR 97/09, NStZ-RR 2010, 310; und v. 18.07.2013, 4 StR 84/13, NStZ 2013, 655).

  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 84/13

    Rechtsbeugung (Leitung einer Rechtssache: Maßnahmen nach Erlass der Entscheidung;

  • LG Potsdam, 13.06.2016 - 22 KLs 14/13

    Wegen Rechtsbeugung angeklagt: Freispruch für Eisenhüttenstädter Amtsrichter

  • OLG Stuttgart, 07.02.2014 - 1 Ss 599/13

    Strafverfahren wegen Beleidigung: Persönliche Diffamierung eines Polizeibeamten

  • LG Frankfurt/Oder, 06.08.2014 - 23 KLs 13/14

    Rechtsbeugung: Sperrwirkung des Tatbestandes im Verhältnis zu einer Nötigung

  • LG Aurich, 13.05.2013 - 15 KLs 2/13

    Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung und Untreue

  • BGH, 15.03.2023 - 2 StR 217/22

    Freispruch vom Vorwurf der Rechtsbeugung in Tateinheit mit Strafvereitelung im

  • LG Frankenthal, 24.10.2019 - 3 O 323/18
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht