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   BGH, 29.10.2010 - V ZR 47/10   

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https://dejure.org/2010,15333
BGH, 29.10.2010 - V ZR 47/10 (https://dejure.org/2010,15333)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2010 - V ZR 47/10 (https://dejure.org/2010,15333)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2010 - V ZR 47/10 (https://dejure.org/2010,15333)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarung eines Wiederkaufrechts in einem Grundstückskaufvertrag; Verhältnismäßigkeit der Ausübung eines zugunsten der öffentlichen Hand vereinbarten Wiederkaufsrechts

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wirksame Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts nach 75 Jahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1; BGB § 456 Abs. 2; BGB § 462 S. 1
    Vereinbarung eines Wiederkaufrechts in einem Grundstückskaufvertrag; Verhältnismäßigkeit der Ausübung eines zugunsten der öffentlichen Hand vereinbarten Wiederkaufsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.07.2006 - V ZR 252/05

    Zeitliche Grenzen der Ausübung eines Wiederkaufsrechts betreffend Grundstücke zum

    Auszug aus BGH, 29.10.2010 - V ZR 47/10
    Nach der Veröffentlichung eines Urteils des Bundesgerichtshofs vom 21. Juli 2006 (V ZR 252/05), in dem die Ausübung eines zugunsten der öffentlichen Hand für die Dauer von 90 Jahren vereinbarten Wiederkaufsrechts mehr als 30 Jahre nach dessen Begründung für unzulässig erachtet worden war, erklärte die Klägerin die Anfechtung der Ablösevereinbarung mit der Begründung, sie habe sich irrtümlich vorgestellt, dass die Beklagte über ein durchsetzbares Wiederkaufsrecht verfüge.

    Auf dieser Grundlage hat der Senat entschieden, dass ein Wiederkaufsrecht, welches die zweckentsprechende Nutzung eines zum Zwecke der Ansiedlung einer Familie verbilligt veräußerten Grundstücks sicherstellen soll, mehr als 30 Jahre nach seiner Begründung nicht mehr ausgeübt werden kann (Senat, Urteil vom 21. Juli 2006 - V ZR 252/05, WM 2006, 2046).

    Ein solches Wiederkaufsrecht war in dem der Senatsentscheidung vom 21. Juli 2006 (V ZR 252/05, WM 2006, 2046) zugrunde liegenden Vertrag nicht enthalten; dort hatte sich die beklagte Körperschaft des öffentlichen Rechts vielmehr entschieden, das Grundstückseigentum endgültig auf die Käufer zu übertragen, sofern diese die ihnen auferlegten Nutzungs- und Verfügungsbeschränkungen beachteten.

  • BGH, 21.04.1967 - V ZR 75/64

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Vorvertrag

    Auszug aus BGH, 29.10.2010 - V ZR 47/10
    Sie hindert die Vertragsparteien nicht, längere Ausübungsfristen festzulegen (Senat, Urteil vom 21. April 1967 - V ZR 75/64, BGHZ 47, 387, 392); diese treten dann an die Stelle der gesetzlichen Frist (§ 462 Satz 2 BGB).
  • BGH, 16.04.2010 - V ZR 175/09

    Städtebaulicher Vertrag: Rechtsnatur einer im Rahmen eines Einheimischenmodells

    Auszug aus BGH, 29.10.2010 - V ZR 47/10
    Die Beklagte ist daher verpflichtet, vor der Ausübung eines ihr im Bereich des Verwaltungsprivatrechts zustehenden Rechts im Wege einer Ermessensentscheidung zu prüfen, ob und inwieweit es geltend gemacht werden soll (Senat, Urteil vom 16. April 2010 - V ZR 175/09, WM 2010, 1861 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 22.06.2007 - V ZR 260/06

    Zulässigkeit der Verpflichtung zum Rückverkauf eines Grundstücks nach ZGB/DDR

    Auszug aus BGH, 29.10.2010 - V ZR 47/10
    Nach welcher Zeitdauer die Ausübung eines zugunsten der öffentlichen Hand vereinbarten Wiederkaufsrechts unverhältnismäßig ist, hängt entscheidend von dessen Zweck ab (vgl. Senat, Urteil vom 22. Juni 2007 - V ZR 260/06, NJW-RR 2007, 1608, 1610).
  • RG, 01.12.1927 - VI 161/27

    Wiederkaufpreis. ; Aufwertung.

    Auszug aus BGH, 29.10.2010 - V ZR 47/10
    Das Reichgericht nahm bei einem Wiederkaufsrecht, wenn nicht Anhaltspunkte für das Gegenteil vorlagen, nämlich an, dass die Vertragsschließenden dem zum Wiederverkauf verpflichteten Käufer einen angemessenen Gegenwert für die Rückübereignung gewähren wollten, und wertete Wiederkaufspreise deshalb ohne weiteres auf (vgl. RGZ 119, 188; RG, JW 1927, 979; LZ 1925, 711).
  • LG Bielefeld, 27.04.2020 - 6 O 541/19
    Dem steht auch nicht das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.04.2013, Az. V ZR 47/10 entgegen, in dem der Bundesgerichtshof ausführt, dass eine Rückgewähr verlangt werden kann, wenn eine Revalutierung wegen des Endes der Geschäftsbeziehung endgültig nicht mehr verlangt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2013 - V ZR 47/12 -, BGHZ 197, 155-162, Rn. 12).
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