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   BGH, 29.10.2020 - StB 30/20   

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https://dejure.org/2020,36912
BGH, 29.10.2020 - StB 30/20 (https://dejure.org/2020,36912)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2020 - StB 30/20 (https://dejure.org/2020,36912)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2020 - StB 30/20 (https://dejure.org/2020,36912)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Überwachungsmaßnahme durch Abhören und Aufzeichnen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes in Gebäuden wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: TKP/ML)

  • rewis.io

    Nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer akustischen Wohnraumüberwachung: Antragsbefugnis einer juristischen Person als Wohnungsinhaberin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anordnung der Überwachungsmaßnahme durch Abhören und Aufzeichnen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes in Gebäuden wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: TKP/ML)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BGH, 29.10.2020 - StB 30/20
    Der Gesetzgeber hat die Benachrichtigungspflicht und die daran anknüpfende Antragsbefugnis für Inhaber einerseits sowie Bewohner andererseits im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgestaltet (vgl. BT-Drucks. 16/5846 S. 58; BVerfG, Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 u.a., BVerfGE 109, 279, 363 ff.).

    Dieser ist als das Bildungszentrum betreibende juristische Person insbesondere mit Blick auf das Ziel eines effektiven Schutzes der in Rede stehenden Grundrechte (s. BVerfG, Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 u.a., BVerfGE 109, 279, 364) als Wohnungsinhaber anzusehen.

  • BGH, 29.10.2009 - StB 20/09

    Zuständigkeit des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs für einen Antrag auf

    Auszug aus BGH, 29.10.2020 - StB 30/20
    Es hatte gemäß § 101 Abs. 7 Satz 4 StPO infolge der Anklageerhebung auch über den Antrag des Drittbetroffenen auf nachträglichen Rechtsschutz zu befinden, da ansonsten divergierende Entscheidungen zu befürchten wären (vgl. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - StB 20/09, BGHR StPO § 101 Abs. 7 Satz 4 Zuständigkeit 2 Rn. 6 ff.; zum Zuständigkeitswechsel nach Anklageerhebung BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - StB 12/08, BGHSt 53, 1 Rn. 14).

    Das Oberlandesgericht hat die Entscheidung im nachträglichen Rechtsschutzverfahren zulässigerweise im Beschlusswege getroffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Oktober 2009 - StB 20/09, BGHR StPO § 101 Abs. 7 Satz 4 Zuständigkeit 2 Rn. 11; vom 24. Juni 2009 - 4 StR 188/09, BGHSt 54, 30 Rn. 17).

  • BGH, 15.01.1997 - StB 27/96

    Akustische Überwachung in einem Vereinsbüro unzulässig

    Auszug aus BGH, 29.10.2020 - StB 30/20
    Da die Rechte des Inhabers unabhängig von einer Aufzeichnung von dessen Kommunikation durch die regelmäßig heimliche Einbringung der Überwachungstechnik in die Wohnung beeinträchtigt werden (BT-Drucks. 16/5846 S. 58) und zudem Vereine als Träger des Grundrechts aus Art. 13 GG in Betracht kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 1997 - StB 27/96, BGHSt 42, 372, 375 f.), ist eine Betroffenheit des Beschwerdeführers grundsätzlich möglich.
  • BGH, 08.10.2008 - StB 12/08

    Entscheidung über nachträglichen Rechtsschutz gegen eine

    Auszug aus BGH, 29.10.2020 - StB 30/20
    Es hatte gemäß § 101 Abs. 7 Satz 4 StPO infolge der Anklageerhebung auch über den Antrag des Drittbetroffenen auf nachträglichen Rechtsschutz zu befinden, da ansonsten divergierende Entscheidungen zu befürchten wären (vgl. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - StB 20/09, BGHR StPO § 101 Abs. 7 Satz 4 Zuständigkeit 2 Rn. 6 ff.; zum Zuständigkeitswechsel nach Anklageerhebung BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - StB 12/08, BGHSt 53, 1 Rn. 14).
  • BGH, 24.06.2009 - 4 StR 188/09

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde bei einer Entscheidung in dem mit der

    Auszug aus BGH, 29.10.2020 - StB 30/20
    Das Oberlandesgericht hat die Entscheidung im nachträglichen Rechtsschutzverfahren zulässigerweise im Beschlusswege getroffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Oktober 2009 - StB 20/09, BGHR StPO § 101 Abs. 7 Satz 4 Zuständigkeit 2 Rn. 11; vom 24. Juni 2009 - 4 StR 188/09, BGHSt 54, 30 Rn. 17).
  • BGH, 10.08.2005 - 1 StR 140/05

    Verwertungsverbot für Selbstgespräch im Krankenzimmer

    Auszug aus BGH, 29.10.2020 - StB 30/20
    Das Gästehaus des Bildungszentrums kann dabei wegen des weit auszulegenden Begriffs der Wohnung nach Art. 13 GG eine solche darstellen (vgl. allgemein BGH, Urteil vom 10. August 2005 - 1 StR 140/05, BGHSt 50, 206, 210 f. mwN).
  • BGH, 19.01.2021 - StB 46/20

    Anordnung des Vermögensarrests in Strafsachen: Zulässigkeit der Beschwerde

    Die Vereinigung ist bisherigen Erkenntnissen zufolge hierarchisch strukturiert, das Vorgehen war von klandestinem Verhalten geprägt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - StB 30/20, juris Rn. 12).
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