Rechtsprechung
BGH, 29.11.1956 - II ZR 134/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1957, 114
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.01.1993 - II ZR 227/91
Wirksamkeit der Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses durch Privatgläubiger
Die Revision stellt dabei in erster Linie die Rechtsprechung des Senats zur Überprüfung, wonach die Kündigung eines Privatgläubigers nach § 725 Abs. 1 BGB oder § 135 HGB nur wirksam ist, wenn sie nicht nur den anderen Gesellschaftern, sondern auch dem Schuldner gegenüber erklärt wird (Sen. Urt. v. 29. November 1956 - II ZR 134/55, WM 1957, 163; vgl. auch BGHZ 97, 392, 395) [BGH 21.04.1986 - II ZR 198/85]. - BGH, 28.06.1982 - II ZR 233/81
Zulässigkeit der Pfändung und Überweisung des Anspruchs auf das künftige …
Abgesehen davon, daß ein Schuldner grundsätzlich nicht den Schutz verdient, erst nach rechtskräftiger Verurteilung seine Schulden bezahlen zu müssen, kann unter Umständen selbst eine Befriedigung des Gläubigers nach der Kündigung, wenn es die gesellschaftliche Treuepflicht gebietet, die Mitgesellschafter noch verpflichten, die Kündigungsfolgen zu beseitigen (BGHZ 30, 195, 201 f m.w.N.; Urt. v. 29.11.56 - II ZR 134/55 = LM HGB § 142 Nr. 7).