Rechtsprechung
BGH, 29.11.1984 - I ZR 149/82 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausgleichsberechtigung eines Handelsvertreters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Agip -, AA des TStH, SB-Betrieb, Umstellung des Tankbetriebes auf SB, Mitursächlichkeit des HV für die Neukundenwerbung, Offenhalten der Station
Papierfundstellen
- NJW 1985, 862 (Ls.)
- MDR 1985, 645
- BB 1985, 353
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 12.09.2007 - VIII ZR 194/06
Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach Vertragsbeendigung: Bestimmung des …
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Verkaufsbemühungen des Tankstellenhalters durch eine von der Lage der Tankstelle oder der Marke des Produkts, aber auch dann, wenn diese durch eine von dem Preis des Kraftstoffs ausgehende "Sogwirkung" in nicht unerheblichem Maße gefördert werden (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 1984 - I ZR 149/82, BB 1985, 353, unter II 2). - BGH, 06.08.1997 - VIII ZR 92/96
Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Tankstellenhalters
Das Berufungsgericht ist weiter im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 42, 244, 247; Urteil vom 29. November 1984 - I ZR 149/82 = BB 1985, 353 unter III) zur Berechnung des Ausgleichsbetrages von dem Provisionsanteil für werbende Tätigkeit wegen der besonderen Fluktuation des Kundenkreises beim Tankstellenbetrieb nur der Teil zu berücksichtigen ist, den der Tankstellenhalter für Umsätze mit Stammkunden erhalten hat, weil nur mit diesen Kunden eine Geschäftsverbindung im Sinne von § 89 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB besteht.Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 42, 244, 247; Urteil vom 29. November 1984 aaO) ist die "Stammkundschaft" von der übrigen "unzuverlässigen, nicht zu erfassenden Kundschaft", der nur gelegentlich abschließenden "Laufkundschaft", abzugrenzen.
Dafür genügt aber eine bloße Mitursächlichkeit der Tätigkeit des Handelsvertreters, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 29. November 1984 aaO unter II 1 und 2) bei einer Selbstbedienungstankstelle schon dann gegeben ist, wenn der Tankstellenhalter die Tankstelle offen und die Vorrichtungen zur Abgabe von Kraftstoffen betriebsbereit hält.
- BGH, 06.08.1997 - VIII ZR 150/96
Ausgleichsanspruch eines Tankstellenhalters
Rechtsfehlerfrei ist der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß der Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Tankstellenhalters die letzte Jahresprovision im Treib- und Schmierstoffgeschäft zugrunde zu legen und davon nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 42, 244, 247; Urteil vom 29. November 1984 - I ZR 149/82 = BB 1985, 353 unter III) wegen der besonderen Fluktuation des Kundenkreises beim Tankstellenbetrieb nur der Teil zu berücksichtigen ist, den er für Umsätze mit Stammkunden erhalten hat, weil nur mit diesen Kunden eine Geschäftsverbindung im Sinne von § 89 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB besteht.Entgegen der Ansicht der Revision hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 29. November 1984 (aaO unter II 1 und 2) das Offenhalten einer Tankstelle nicht nur als mitursächliche und damit ausreichende Vermittlungstätigkeit im Sinne von § 84 HGB angesehen, sondern zugleich ausgesprochen, daß diese Mitursächlichkeit bei der Vermittlungstätigkeit auch für die Werbetätigkeit im Sinne des § 89 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB ausreicht.
- BGH, 21.04.2010 - VIII ZR 108/09
Ausgleichsanspruch eines Tankstellenhalters im Shopgeschäft: Begriff des …
a) Beim Ausgleichsanspruch eines Tankstellenhalters kann ein Billigkeitsabschlag gerechtfertigt sein, wenn dessen Verkaufsbemühungen durch eine von der Lage der Tankstelle oder der Marke des Produkts ausgehende "Sogwirkung" in nicht unerheblichem Maße gefördert werden (…vgl. Senatsurteile vom 11. November 2009, aaO, Tz. 44;… vom 15. Juli 2009, aaO, Tz. 28, …und vom 12. September 2007, aaO, Tz. 53; BGH, Urteil vom 29. November 1984 - I ZR 149/82, BB 1985, 353, unter II 2). - BGH, 11.11.2009 - VIII ZR 249/08
Berechnung des Handelsvertreterausgleichsanspruchs eines Tankstellenhalters
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn dessen Verkaufsbemühungen durch eine von der Lage der Tankstelle oder der Marke des Produkts ausgehende "Sogwirkung" in nicht unerheblichem Maße gefördert werden (…vgl. Senatsurteile vom 15. Juli 2009, aaO, Tz. 28, …und vom 12. September 2007, aaO, Tz. 53; BGH, Urteil vom 29. November 1984 - I ZR 149/82, BB 1985, 353, unter II 2). - BFH, 30.06.2005 - III R 76/03
Selbständigen Tankstellenverwaltern zum Betrieb überlassene Tankstellen keine …
Auch beim Verkauf in Form der Selbstbedienung kommt es zu Vermittlungstätigkeiten der Tankstellenverwalter, weil die Kunden die Tankstelle nicht allein wegen deren Lage sowie der Marke und des Preises der Kraftstoffe auswählen, sondern ihre Wahl auch dadurch beeinflusst wird, wie der Tankstellenverwalter die Tankstelle führt und welche weiteren Leistungen er anbietet (vgl. BGH-Urteil vom 29. November 1984 I ZR 149/82, Der Betrieb --DB-- 1985, 748). - BGH, 02.07.1987 - I ZR 188/85
Voraussetzungen und Höhe des Ausgleichsanspruchs eines Kfz-Eigenhändlers
Das genügt zwar im allgemeinen für die Zubilligung eines Ausgleichs (vgl. Urt. v. 29. November 1984 - I ZR 149/82, BB 1985, 353 = HVR 599); doch entspricht es meist der Billigkeit, bei der Bemessung des Ausgleichsanspruchs zu berücksichtigen, daß die Verkaufsbemühungen des Eigenhändlers durch die von der Marke ausgehende Sogwirkung in nicht unerheblichem Ausmaß gefördert werden. - BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 171/08
Zur Berechnung des Handelsvertreter- ausgleichsanspruchs eines Tankstellenhalters
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Verkaufsbemühungen des Tankstellenhalters durch eine von der Lage der Tankstelle oder der Marke des Produkts ausgehende "Sogwirkung" in nicht unerheblichem Maße gefördert werden (…vgl. Senatsurteil vom 12. September 2007, aaO, Tz. 53; BGH, Urteil vom 29. November 1984 - I ZR 149/82, BB 1985, 353, unter II 2). - BFH, 30.06.2005 - III R 47/03
Selbständigen Tankstellenverwaltern zum Betrieb überlassene Tankstellen keine …
Auch beim Verkauf in Form der Selbstbedienung kommt es zu Vermittlungstätigkeiten der Tankstellenverwalter, weil die Kunden die Tankstelle nicht allein wegen deren Lage sowie der Marke und des Preises der Kraftstoffe auswählen, sondern ihre Wahl auch dadurch beeinflusst wird, wie der Tankstellenverwalter die Tankstelle führt und welche weiteren Leistungen er anbietet (vgl. BGH-Urteil vom 29. November 1984 I ZR 149/82, Der Betrieb --DB-- 1985, 748). - BGH, 15.04.1986 - KVR 3/85
EH-Partner-Vertrag; Weisungsrecht des Unternehmers gegenüber einem …
So ist es keineswegs ein Einzelfall, daß Waren des täglichen Bedarfs durch Handelsvertreter an Letztverbraucher vertrieben werden (vgl. etwa BGH NJW 1985, 859 zum Vertrieb von Haushaltsgeräten an Letztverbraucher); ebensowenig ist es außergewöhnlich, daß Handelsvertretertätigkeit und Einzelhandel in einer Hand zusammenfallen (…vgl. die Tankstellenhalterverträge, BGH a.a.O. - Shell-Tankstelle; BGH BB 1981, 871; BGH NJW 1985, 860; 1985, 862;… BGH, Urt. v. 20. Februar 1986 - I ZR 105/84 - Konzertkartenvertrieb durch Zigarrenhändler) oder die Handelsvertretertätigkeit in einem Geschäftslokal oder Ladengeschäft ausgeübt wird (vgl. BGH NJW 1974, 1242 - Reisebüro; BB 1982, 2008 - Reisebüro; BGHZ 59, 87 - Lotto-, Toto-Annahmestelle;… BGH, Urt. v. 20. Februar 1986 - I ZR 105/84). - BGH, 06.08.1997 - VIII ZR 91/96
Ausgleichsanspruch eines Tankstellenpächters
- BGH, 06.08.1997 - VIII ZR 90/96
Ausgleichsanspruch eines Tankstellenpächters
- LAG Hamm, 27.11.2003 - 4 Sa 767/03
Betriebsbedingte Kündigung bei Zustandekommen eines Interessenausgleichs mit …
- BGH, 16.01.1986 - I ZR 223/83
Ausgleichsanspruch des Eigenhändlers; Berücksichtigung von Direktgeschäften
- BGH, 02.07.1987 - I ZR 189/85
Klage eines Vertragshändlers für Personenkraftwagen auf Zahlung eines …