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   BGH, 29.11.1994 - 4 StR 637/94   

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https://dejure.org/1994,1062
BGH, 29.11.1994 - 4 StR 637/94 (https://dejure.org/1994,1062)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1994 - 4 StR 637/94 (https://dejure.org/1994,1062)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1994 - 4 StR 637/94 (https://dejure.org/1994,1062)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Aufbewahrung für Dritten - Handeltreiben - Besitz von Betäubungsmitteln - Konkurrenzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 197
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.04.1975 - 2 StR 60/75

    Illegaler Besitz - Betäubungsmittel - Drogenbesitz - Anwendbarkeit der

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 637/94
    Um einen Fall ganz kurzer Hilfstätigkeit eines bloßen Besitzdieners, wie er der Entscheidung in BGHSt 26, 117 zugrunde liegt, handelt es sich hier nicht.
  • BGH, 25.05.1994 - 2 StR 203/94

    Rauschgift - Betäubungsmittelgesetz - Handeltreiben - Beihilfe

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 637/94
    Allerdings kann das Aufbewahren von Rauschgift für einen Dritten, das zur gewinnbringenden Veräußerung bestimmt ist, ein Tatbeitrag sein, der die Annahme täterschaftlichen Handeltreibens rechtfertigt (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 42 m.w.N.).
  • BGH, 03.03.1978 - 2 StR 717/77

    Besitz von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 637/94
    Daß der Angeklagte die Schlüssel zu dem Kellerraum, in dem das Heroin verwahrt wurde, nicht selbst behielt, sondern sie sich erst jeweils besorgen mußte, steht der rechtlichen Wertung, daß er an dem dort eingelagerten Heroin Besitz im Sinne des Besitztatbestandes des Betäubungsmittelstrafrechts hatte (vgl. dazu BGHSt 27, 380; Körner BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 571 f), nicht entgegen.
  • BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90

    Betäubungsmittel - Bewertung eines Tatbeitrags - Unerlaubte Einfuhr - Mithilfe -

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 637/94
    Schließlich spricht auch dieser - gemessen an den aus dem Verkauf von rund 2 Kilogramm Heroingemisch regelmäßig zu erzielenden Gewinnen - eher niedrige Betrag mehr für eine untergeordnete Rolle des Angeklagten als für diejenige eines gleichberechtigten und deshalb als (Mit-)Täter zu qualifizierenden Partners (vgl. BGH NStZ 1984, 413; 1991, 91 [BGH 16.10.1990 - 4 StR 414/90]; BGHR aaO. Handeltreiben 36).
  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 637/94
    Schließlich spricht auch dieser - gemessen an den aus dem Verkauf von rund 2 Kilogramm Heroingemisch regelmäßig zu erzielenden Gewinnen - eher niedrige Betrag mehr für eine untergeordnete Rolle des Angeklagten als für diejenige eines gleichberechtigten und deshalb als (Mit-)Täter zu qualifizierenden Partners (vgl. BGH NStZ 1984, 413; 1991, 91 [BGH 16.10.1990 - 4 StR 414/90]; BGHR aaO. Handeltreiben 36).
  • BGH, 17.10.2007 - 2 StR 369/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe;

    Der Besitz einer nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln tritt in Bezug auf dieselbe Menge nur dann zurück, wenn das Handeltreiben mit der nicht geringen Menge täterschaftlich begangen wurde, nicht aber dann, wenn zu dem Handeltreiben mit der nicht geringen Menge lediglich Beihilfe geleistet wurde (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 47 m.w.N.).
  • BGH, 27.07.2005 - 2 StR 192/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Aufzucht von Cannabis);

    Rspr., u. a. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 47 und § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 1; BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 4 StR 270/03; Senatsbeschluß vom 8. Dezember 2004 - 2 StR 451/04).
  • BGH, 27.04.1999 - 4 StR 94/99

    Mittäterschaft; Beteiligung; Unerlaubtes Handeltreiben

    Das trifft indes nicht zu (st. Rspr.; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 14, 21, 24, 36, 47).
  • BGH, 30.05.2017 - 3 StR 166/17

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Dies gilt auch, wenn der Täter das Rauschgift für einen Dritten aufbewahrt (BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 1994 - 2 StR 203/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 42; vom 29. November 1994 - 4 StR 637/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 47; vom 4. Juni 2003 - 2 StR 139/03, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 59; Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 83).

    Schon die angesichts dessen nur untergeordnete Beteiligung des Angeklagten lässt hier die Annahme von Beihilfe naheliegend erscheinen (vgl. Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29 Rn. 241 mwN; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 29. November 1994 - 4 StR 637/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 47; vom 4. Juni 2003 - 2 StR 139/03, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 59).

  • BGH, 26.07.2001 - 5 StR 304/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Als bloßem Chauffeur des Haupttäters kam dem Angeklagten keinerlei Tatherrschaft zu, weil er weder die Art und Menge des zu erwerbenden Rauschgifts noch die nähere Ausgestaltung des Geschäfts beeinflussen konnte (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - Handeltreiben 25, 36, 47).

    Dieser bestand jedoch in einem festen Betrag, der unabhängig von der Entwicklung des Rauschgiftgeschäfts bezahlt werden sollte und in einem ganz untergeordneten Verhältnis zum Umfang des geplanten Betäubungsmittelhandels stand (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - Handeltreiben 47).

  • BGH, 06.11.2003 - 4 StR 270/03

    Einlassung des Abgeklagten (Beweiswürdigung; Glaubwürdigkeit; Einlassungswechsel;

    Im Falle eines Schuldspruchs wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge kommt auch eine tateinheitliche Verurteilung wegen (täterschaftlichen) unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Betracht; gegenüber täterschaftlichem unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge tritt der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge dagegen als Auffangtatbestand zurück (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 47 und § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 1).
  • BGH, 29.09.1998 - 4 StR 403/98

    Abgrenzung zwischen unerlaubtem Handeln mit Betäubungsmitteln und Beihilfe zum

    Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht das - uneigennützige - Verhalten der Angeklagten als Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen gewertet; es beschwert die Angeklagte nicht, daß die Strafkammer nicht geprüft hat, ob sie tateinheitlich den Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG verwirklicht hat (vgl. BGH NStZ 1993, 44, 45; StV 1995, 197, 198; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 1; BGH, Urteil vom 28. November 1995 - 1 StR 619/95; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 855).
  • OLG München, 23.10.2007 - 4St RR 184/07

    Betäubungsmittelstrafrecht: Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe zum

  • BGH, 03.02.1999 - 2 StR 506/98

    Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

  • BGH, 21.04.2004 - 5 StR 122/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und

  • BGH, 15.04.2008 - 4 StR 94/08

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben bei Kuriertätigkeiten und Tateinheit mit

  • BGH, 20.12.2001 - 3 StR 295/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • BGH, 19.07.2006 - 2 StR 162/06
  • BGH, 28.11.1995 - 1 StR 619/95

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Besitzen - Beihilfe - Verurteilung - V-Mann -

  • BGH, 15.12.1997 - 5 StR 475/97

    Wesentliche Anhaltspunkte zur Ermittlung des Tatbeitrages eines Rauschgifttäters

  • BGH, 16.10.1997 - 4 StR 482/97

    Gerichtliche Würdigung einer behaupteten Täuschung eines an einem

  • BGH, 30.07.1997 - 2 StR 340/97

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe für das Handeltreiben mit

  • BGH, 21.03.1996 - 4 StR 83/96

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe bei Verstößen gegen das

  • BGH, 17.07.1996 - 5 StR 347/96

    Teilnahmeformen bei Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz richten sich nach

  • BayObLG, 22.10.1996 - 4St RR 139/96

    Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz, Beihilfe zum versuchten Erwerb und zum

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