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   BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94   

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BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94 (https://dejure.org/1994,696)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1994 - 4 StR 648/94 (https://dejure.org/1994,696)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1994 - 4 StR 648/94 (https://dejure.org/1994,696)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 222
  • NStZ 1995, 245
  • StV 1995, 113
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. BGHSt 40, 44 ff; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 3) hat die Anklageschrift die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, daß die Identität des geschichtlichen Vorganges klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muß sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen.

    In diesen Fällen ist es - um gewichtige Lücken in der Strafverfolgung zu vermeiden - bei der nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (NStZ 1994, 383) regelmäßig gebotenen Annahme von rechtlich selbständigen Einzeltaten als ausreichend anzusehen, daß in der Anklage das Tatopfer, die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung, ein bestimmter Tatzeitraum und die (Höchst-)Zahl der vorgeworfenen Straftaten, die Gegenstand des Verfahrens sein sollen, mitgeteilt werden (vgl. BGHSt 40, 44, 46/47).

    Der in der Anklage erhobene Vorwurf sexuellen Mißbrauchs erschöpft sich vielmehr in einer - auch unter dem früher geltenden rechtlichen Gesichtspunkt des Fortsetzungszusammenhangs (vgl. BGHSt 40, 44, 46; BGH NStZ 1994, 383, 386) - nicht zureichenden allgemein gehaltenen, zusammengefaßten Schilderung geübter Sexualpraktiken, wobei der zugrunde zu legende Tatzeitraum (angeblich bis Dezember 1994) unklar und die Zahl der zur Last gelegten Mißbrauchsfälle nicht ersichtlich ist.

  • BGH, 22.06.1994 - 3 StR 457/93

    Tatzeitraum - Identität zwischen Anklage und Urteil - Konkretisierung der

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94
    Der Senat geht davon aus, daß eine solche umgehend erhoben werden wird, weshalb die weiter erforderlichen richterlichen Entscheidungen, auch soweit sie sich auf die Untersuchungshaft beziehen, dem Tatgericht überlassen bleiben (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Juni 1994 - 3 StR 457/93; Boujong in KK-StPO 3. Aufl. § 126 Rdn. 10, 11).

    b) Die vorläufige Einstellung des Verfahrens gemäß § 154 Abs. 2 StPO, "soweit es die Zeugin Doreen B. betrifft und soweit dem Angeklagten in der Anklageschrift vor geworfen wird, sich gegenüber dieser Tochter bereits in der ehemaligen DDR sexuell fehlverhalten zu haben" (Bl. 239 d.A.), ist unwirksam, weil die eingestellten Taten hier man gels wirksamer Anklageerhebung nicht Gegenstand des Verfahrens waren (vgl. BGHSt 30, 197; BGH, Beschluß vom 22. Juni 1994 - 3 StR 457/93; Rieß in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 154 Rdn. 41, 50).

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94
    In diesen Fällen ist es - um gewichtige Lücken in der Strafverfolgung zu vermeiden - bei der nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (NStZ 1994, 383) regelmäßig gebotenen Annahme von rechtlich selbständigen Einzeltaten als ausreichend anzusehen, daß in der Anklage das Tatopfer, die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung, ein bestimmter Tatzeitraum und die (Höchst-)Zahl der vorgeworfenen Straftaten, die Gegenstand des Verfahrens sein sollen, mitgeteilt werden (vgl. BGHSt 40, 44, 46/47).

    Der in der Anklage erhobene Vorwurf sexuellen Mißbrauchs erschöpft sich vielmehr in einer - auch unter dem früher geltenden rechtlichen Gesichtspunkt des Fortsetzungszusammenhangs (vgl. BGHSt 40, 44, 46; BGH NStZ 1994, 383, 386) - nicht zureichenden allgemein gehaltenen, zusammengefaßten Schilderung geübter Sexualpraktiken, wobei der zugrunde zu legende Tatzeitraum (angeblich bis Dezember 1994) unklar und die Zahl der zur Last gelegten Mißbrauchsfälle nicht ersichtlich ist.

  • BGH, 20.09.1988 - 1 StR 383/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Missbrauchs von Schutzbefohlenen -

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94
    a) Ein Stiefkind ist nicht als "leibliches oder angenommenes Kind" im Sinne des § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. UA 27/28) anzusehen (vgl. BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 1, 2, 3, Unrechtsgehalt 1; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 174 Rdn. 7; Lackner StGB 20. Aufl. § 174 Rdn. 4).
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 690/92

    Abgrenzung sexuellen Missbrauchs von Kindern und sexuellen Missbrauchs von

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94
    a) Ein Stiefkind ist nicht als "leibliches oder angenommenes Kind" im Sinne des § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. UA 27/28) anzusehen (vgl. BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 1, 2, 3, Unrechtsgehalt 1; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 174 Rdn. 7; Lackner StGB 20. Aufl. § 174 Rdn. 4).
  • BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Neugeborene - Triebverhalten - Psychische

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94
    Dies steht einer neuen, den verfahrensrechtlichen Anforderungen gerecht werdenden Anklage jedoch nicht entgegen (vgl. Senatsbeschluß vom 29. September 1994 - 4 StR 494/94; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. § 260 Rdn. 48).
  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 169/93

    Möglichkeit der Verteidigung des Angeklagten nach erheblicher Veränderung des

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. BGHSt 40, 44 ff; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 3) hat die Anklageschrift die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, daß die Identität des geschichtlichen Vorganges klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muß sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen.
  • BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81

    Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94
    b) Die vorläufige Einstellung des Verfahrens gemäß § 154 Abs. 2 StPO, "soweit es die Zeugin Doreen B. betrifft und soweit dem Angeklagten in der Anklageschrift vor geworfen wird, sich gegenüber dieser Tochter bereits in der ehemaligen DDR sexuell fehlverhalten zu haben" (Bl. 239 d.A.), ist unwirksam, weil die eingestellten Taten hier man gels wirksamer Anklageerhebung nicht Gegenstand des Verfahrens waren (vgl. BGHSt 30, 197; BGH, Beschluß vom 22. Juni 1994 - 3 StR 457/93; Rieß in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 154 Rdn. 41, 50).
  • BGH, 27.02.1992 - 4 StR 75/92

    Bestimmung des Anvertrautsein eines Stiefsohns zur Betreuung in der Lebensführung

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94
    a) Ein Stiefkind ist nicht als "leibliches oder angenommenes Kind" im Sinne des § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. UA 27/28) anzusehen (vgl. BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 1, 2, 3, Unrechtsgehalt 1; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 174 Rdn. 7; Lackner StGB 20. Aufl. § 174 Rdn. 4).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Die Anklageschrift erfüllt in solchen Fällen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs deshalb bereits dann ihre Umgrenzungsfunktion, wenn sie den Verfahrensgegenstand durch den zeitlichen Rahmen der Tatserie, die Nennung der Höchstzahl der nach dem Anklagevorwurf innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, das Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des Tatgeschehens bezeichnet (rechtsgrundsätzlich BGHSt 40, 44, 45 ff.; nachfolgend BGH NJW 1996, 206; NStZ 1996, 295; 1996, 383; 1997, 145; 1997, 280; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13, 14).
  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

    Fehlt es hieran, so ist die Anklage unwirksam (vgl. BGHSt 40, 44, 45; BGH NStZ 1995, 245 jew. m.w.N.).
  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Fehlt es hieran, ist die Anklage unwirksam (vgl. BGHSt 40, 44, 45; BGH NStZ 1995, 245 mit weiteren Nachweisen).
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