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BGH, 29.11.1996 - BLw 23/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Barabfindung beziehungsweise Abfindung - Mitgliedsrechte in einer Genossenschaft - Finanzielle Abwicklung der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 09.11.2005 - BLw 9/05
Entstehung und Verjährung des Anspruchs auf bare Zuzahlung
Der Anspruch aus § 28 Abs. 2 LwAnpG setzt daher das Fortbestehen der Mitgliedschaft im Unternehmen neuer Rechtsform im Zeitpunkt des Eintritts der Umwandlungswirkungen voraus (vgl. Senat, Beschl. v. 29. November 1996, BLw 13/96, AgrarR 1997, 48, 49 und BLw 23/96, NL-BzAR 1997, 48, 50). - OLG Naumburg, 29.08.2001 - 2 Ww 26/00
Bestimmung der Beteiligung eins ehemaligen LPG -Mitglieds an einer …
Er besteht zusätzlich zu dem Anspruch auf Auszahlung des Guthabens, das dem ausgeschiedenen Genossenschaftsmitglied nach den Regeln des Genossenschaftsgesetzes zu erstatten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29.11.1996, BLw 23/96, NL-BzAR 1997, 48, 50).Leitbild des Gesetzes ist insoweit die wirtschaftliche Identität der Anteilsinhaberschaft/Mitgliedschaft bei der LPG und dem neuen Unternehmen (vgl. BGH, 29. November 1996 Az: BLw 23/96. NL-BzAR 1997, 48-51).
- OLG Naumburg, 19.12.2001 - 2 Ww 32/01
Ansprüche aus dem LwAnpG beim Ausscheiden von Mitgliedern aus der LPG aus Anlass …
Beide Ansprüche sind getrennt voneinander zu beurteilen und schließen einander nicht aus (vgl. BGH, Beschl. v. 29.11.1996, BLw 23/96, NL-BzAR 1997, 48, 51). - BGH, 14.10.1999 - BLw 23/99
Zulässigkeit einer Abweichungsrechtsbeschwerde
Er rügt zwar, die angefochtene Entscheidung stehe in Widerspruch zu der Entscheidung des Senats vom 29. November 1996 (BLw 23/96), zeigt aber nicht auf, daß das Beschwerdegericht einen abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat, der von dieser Entscheidung abweicht. - BGH, 20.11.1997 - BLw 48/97
Darlegung eines Abweichungsfalls
Er macht zwar geltend, die angefochtene Entscheidung stehe in Widerspruch zu den Entscheidungen des Senats vom 29. November 1996 (BLw 23/96) sowie vom 8. Dezember 1995 (BGHZ 131, 260 = AgrarR 1996, 51).