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   BGH, 29.11.1999 - NotZ 9/99   

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https://dejure.org/1999,2274
BGH, 29.11.1999 - NotZ 9/99 (https://dejure.org/1999,2274)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1999 - NotZ 9/99 (https://dejure.org/1999,2274)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1999 - NotZ 9/99 (https://dejure.org/1999,2274)
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Staatswappen auf Briefkopf des Anwaltsnotars

§ 111 Abs. 1 Satz 3 BNotO, Gleichbehandlung von Notaren und Prüfingenieuren in Niedersachsen

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 93; NdsWappenG
    Verwendung des Landeswappens durch Anwaltsnotare

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1342
  • DNotZ 2000, 551
  • AnwBl 2000, 691
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.1986 - NotZ 7/86

    Notar - Auskunftsverlangen - Aufsichtsbehörde - Ermessen

    Auszug aus BGH, 29.11.1999 - NotZ 9/99
    Die Aufsichtsbehörden haben nach §§ 92, 93 BNotO die Amtsführung der Notare im Rahmen der Gesetze nach pflichtgemäßem Ermessen zu überwachen (BGH, Beschluß vom 14. Juli 1986 - NotZ 7/86 - DNotZ 1987, 438 unter 2 b).
  • BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86

    Bundesflagge

    Auszug aus BGH, 29.11.1999 - NotZ 9/99
    Das beruht auf dem von der Verfassung vorausgesetzten Recht des Staates, sich zu seiner Selbstdarstellung solcher Symbole zu bedienen (vgl. BVerfG NJW 1990, 1982 unter B II 2 b = BVerfGE 81, 278, 293).
  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 42/02

    Verwendung des Landeswappens bei Schriftwechsel eines Anwaltsnotars

    Das beruht auf dem von der Verfassung vorausgesetzten Recht des Staates, sich zu seiner Selbstdarstellung solcher Symbole zu bedienen (Senatsbeschluß vom 29. November 1999 - NotZ 9/99 - DNotZ 2000, 551 unter B I 1; BVerfGE 81, 278, 293).
  • BGH, 31.07.2000 - NotZ 7/00

    Abweichende Festlegung des Amtsbereichs eines Notars

    Ein Ermessensfehler liegt unter anderem dann vor, wenn ein für die Beurteilung wesentlicher Umstand außer acht gelassen worden und demgemäß eine sachgerechte Interessenabwägung unterblieben ist (vgl. Senat, Beschluß vom 29. November 1999 - NotZ 9/99 - NJW 2000, 1342 unter I; BVerwG NJW 1993, 609 f.).
  • BGH, 31.07.2000 - NotZ 6/00

    Abweichende Festlegung des Amtsbereichs eines Notars

    Ein Ermessensfehler liegt unter anderem dann vor, wenn ein für die Beurteilung wesentlicher Umstand außer acht gelassen worden und demgemäß eine sachgerechte Interessenabwägung unterblieben ist (vgl. Senat, Beschluß vom 29. November 1999 - NotZ 9/99 - NJW 2000, 1342 unter I; BVerwG NJW 1993, 609 f.).
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