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   BGH, 29.11.2000 - XII ZR 212/98   

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BGH, 29.11.2000 - XII ZR 212/98 (https://dejure.org/2000,563)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2000 - XII ZR 212/98 (https://dejure.org/2000,563)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2000 - XII ZR 212/98 (https://dejure.org/2000,563)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 973
  • MDR 2001, 510
  • FamRZ 2001, 350
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 9/84

    Trennungsunterhalt des in der Ausbildung befindlichen, nicht erwerbstätigen

    Auszug aus BGH, 29.11.2000 - XII ZR 212/98
    Da ein getrennt lebender Ehegatte im Zweifel unterhaltsrechtlich nicht schlechter gestellt werden darf, als er im Falle der Scheidung stünde, können die Tatbestände über den nachehelichen Unterhalt Maßstäbe für die Anwendung des § 1361 Abs. 1 BGB liefern (Senatsurteile vom 25. Februar 1981 - IVb ZR 544/80 - FamRZ 1981, 439, 440 und vom 24. April 1985 - IVb ZR 9/84 - FamRZ 1985, 782, 784).

    Die Verschärfung des Zumutbarkeitsmaßstabs, welcher der unterhaltsberechtigte Ehegatte unter diesen Umständen im Rahmen von § 1361 Abs. 2 BGB unterliegt und die eine weitergehende Annäherung an die Anforderungen des nachehelichen Unterhaltsrechts bewirkt (siehe oben unter 2. a)), kann im Einzelfall dazu führen, daß - wie es § 1574 Abs. 3 BGB für die Zeit nach der Scheidung vorsieht - der bedürftige Ehegatte sich einer zur Erlangung einer angemessenen Erwerbstätigkeit erforderlichen Ausbildung unterziehen muß (Senatsurteil vom 24. April 1985 aaO S. 784).

    Denn es kommt den Intentionen, die das vom Grundsatz der Eigenverantwortung ausgehende Gesetz beim nachehelichen Unterhalt verfolgt, entgegen und entspricht regelmäßig auch den Interessen des Ehepartners, wenn der Ehegatte sich frühzeitig um eine (Wieder-)Eingliederung in das Erwerbsleben bemüht (Senatsurteil vom 24. April 1985 aaO).

    In besonders gelagerten Fällen kann indessen auch ein solcher Anspruch in Frage kommen, etwa wenn ein Ehegatte während der Trennungszeit im Vorgriff auf die Voraussetzungen des § 1575 BGB eine Ausbildung aufnimmt, nachdem das endgültige Scheitern der Ehe feststeht (vgl. im einzelnen Senatsurteil vom 24. April 1985 aaO S. 785).

  • BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 544/80

    Grenzen des Trennungsunterhalts

    Auszug aus BGH, 29.11.2000 - XII ZR 212/98
    Da ein getrennt lebender Ehegatte im Zweifel unterhaltsrechtlich nicht schlechter gestellt werden darf, als er im Falle der Scheidung stünde, können die Tatbestände über den nachehelichen Unterhalt Maßstäbe für die Anwendung des § 1361 Abs. 1 BGB liefern (Senatsurteile vom 25. Februar 1981 - IVb ZR 544/80 - FamRZ 1981, 439, 440 und vom 24. April 1985 - IVb ZR 9/84 - FamRZ 1985, 782, 784).
  • BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 379/81

    Unterhaltsansprüche bei Betreuung minderjähriger Kinder durch beide geschiedene

    Auszug aus BGH, 29.11.2000 - XII ZR 212/98
    Die Berücksichtigung eines anrechnungsfreien Betrages des auf einer überobligationsmäßigen Tätigkeit beruhenden Mehreinkommens hat der Senat auch dann für gerechtfertigt gehalten, wenn keine konkreten Betreuungskosten anfallen, etwa weil die zweite Ehefrau des Unterhaltsverpflichteten das Kind aus dessen erster Ehe mitbetreut (Senatsurteil vom 29. Juni 1983 - IVb ZR 379/81 - S. 14 f. - nicht veröffentlicht).
  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 30/85

    Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus BGH, 29.11.2000 - XII ZR 212/98
    Der Senat hat einen Abzug von monatlich 300 DM in einem Fall, in dem die zweite Ehefrau des Unterhaltsverpflichteten dessen 13 und 14 Jahre alten Kinder aus erster Ehe mitbetreute, nicht beanstandet (Senatsurteil vom 23. April 1986 - IVb ZR 30/85 - FamRZ 1986, 790, 791).
  • BGH, 07.11.1990 - XII ZR 123/89

    Heranziehung eines Elternteils zum Barunterhalt; Begriff des anderen

    Auszug aus BGH, 29.11.2000 - XII ZR 212/98
    Von dieser Rechtsprechung ist der Senat in dem von dem Berufungsgericht angeführten Urteil vom 7. November 1990 (XII ZR 123/89 - FamRZ 1991, 182, 184), das im übrigen nicht einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt betraf, sondern die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Elternteil, der neben der Ausübung einer Erwerbstätigkeit minderjährige unverheiratete Kinder betreut, als anderer unterhaltspflichtiger Verwandter im Sinne von § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB neben der Betreuung auch zum Barunterhalt der Kinder herangezogen werden kann, nicht abgerückt.
  • BGH, 19.05.1982 - IVb ZR 702/80

    Berücksichtigung von Überstunden beim Ehegattenunterhalt; Berücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 29.11.2000 - XII ZR 212/98
    Damit steht es in Einklang, das Einkommen aus einer trotz der Kinderbetreuung ausgeübten Berufstätigkeit unter Abzug des Betrages anzusetzen, der für die infolge dieser Berufstätigkeit notwendig gewordene anderweitige Betreuung eines Kindes aufgewendet werden mußte (Senatsurteile vom 19. Mai 1982 - IV b ZR 702/80 - FamRZ 1982, 779, 780 und vom 26. Januar 1983 - IVb ZR 344/81 - FamRZ 1983, 569, 570).
  • OLG Hamm, 06.05.1997 - 1 UF 435/96
    Auszug aus BGH, 29.11.2000 - XII ZR 212/98
    Diese Umstände sprechen, wie die Revision zu Recht geltend macht, für eine verstärkte Erwerbsobliegenheit, insbesondere für deren Beginn bereits vor Ablauf des Trennungsjahres (vgl. Wendl/Pauling Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 5. Aufl. § 4 Rdn. 18; Schwab/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl. Kap. IV Rdn. 108 ff.; Johannsen/Henrich/Büttner Eherecht 3. Aufl. § 1361 Rdn. 24 f.; Göppinger/Bäumel Unterhaltsrecht 7. Aufl. Rdn. 948; Palandt/Brudermüller BGB 59. Aufl. § 1361 Rdn. 17; MünchKomm/Wacke 4. Aufl. § 1361 Rdn. 29, 33 f.; OLG Hamm FamRZ 1997, 1536, 1537).
  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 344/81

    Zumutbarkeit der Unterhaltsverpflichtung im Hinblick auf eheliche Verfehlungen

    Auszug aus BGH, 29.11.2000 - XII ZR 212/98
    Damit steht es in Einklang, das Einkommen aus einer trotz der Kinderbetreuung ausgeübten Berufstätigkeit unter Abzug des Betrages anzusetzen, der für die infolge dieser Berufstätigkeit notwendig gewordene anderweitige Betreuung eines Kindes aufgewendet werden mußte (Senatsurteile vom 19. Mai 1982 - IV b ZR 702/80 - FamRZ 1982, 779, 780 und vom 26. Januar 1983 - IVb ZR 344/81 - FamRZ 1983, 569, 570).
  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 3/89

    Formelle Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehesachen;

    Auszug aus BGH, 29.11.2000 - XII ZR 212/98
    Während den im Zeitpunkt der Trennung längere Zeit nicht erwerbstätig gewesenen Ehegatten im ersten Trennungsjahr in der Regel keine Erwerbsobliegenheit trifft, nähern sich deren Voraussetzungen mit zunehmender Verfestigung der Trennung, insbesondere wenn die Scheidung nur noch eine Frage der Zeit ist, immer mehr den Maßstäben, die nach den § 1569 ff. BGB für den nachehelichen Unterhalt gelten (Senatsurteil vom 15. November 1989 - IVb ZR 3/89 - FamRZ 1990, 283, 285 f.).
  • BGH, 05.03.2008 - XII ZR 22/06

    Keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zu Lasten des

    Während einem im Zeitpunkt der Trennung längere Zeit nicht erwerbstätig gewesenen Ehegatten im ersten Trennungsjahr in der Regel keine Erwerbsobliegenheit trifft, nähern sich die Voraussetzungen der Erwerbsobliegenheit mit zunehmender Verfestigung der Trennung, insbesondere wenn die Scheidung nur noch eine Frage der Zeit ist, immer mehr den Maßstäben des nachehelichen Unterhalts an (Senatsurteil vom 29. November 2000 - XII ZR 212/98 - FamRZ 2001, 350, 351; vgl. auch Dose FamRZ 2007, 1289, 1296).
  • BGH, 12.01.2011 - XII ZR 83/08

    Kindes- und nachehelicher Ehegattenunterhalt: Anrechnung des Einkommens aus

    Erweist sich demnach eine Einkommenskorrektur nach Billigkeitskriterien als geboten, so ist diese - entsprechend der Betrachtungsweise für den Unterhaltsberechtigten (Senatsurteile BGHZ 162, 384, 393 ff. = FamRZ 2005, 1154, 1157; BGHZ 166, 351, 355 f. = FamRZ 2006, 683, 684 und vom 14. März 2007 - XII ZR 158/04 - FamRZ 2007, 882, 887) - bereits bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB vorzunehmen, wenn dieser wie im vorliegenden Fall als Quote aufgrund des beiderseitigen Einkommens der Ehegatten ermittelt wird (Senatsurteile vom 29. November 2000 - XII ZR 212/98 - FamRZ 2001, 350, 352 und vom 19. Mai 1982 - IVb ZR 702/80 - FamRZ 1982, 779, 780).
  • BGH, 15.12.2004 - XII ZR 121/03

    Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter ist zur Höhe durch den

    Danach verbietet sich eine pauschale Beurteilung; die Anrechung ist vielmehr von den besonderen Umständen des Einzelfalles abhängig (Fortführung des Senatsurteils vom 29. November 2000 - XII ZR 212/98 - FamRZ 2001, 350).

    Die Bemessung eines anrechnungsfrei zu belassenden Teils des Einkommens, die sich auch nach den Leitlinien des Berufungsgerichts (vgl. Ziff. 7 der Süddeutschen Leitlinien) einer schematischen Beurteilung entzieht, wird im Einzelfall aber davon abhängen, wie etwa die Kindesbetreuung mit den konkreten Arbeitszeiten unter Berücksichtigung erforderlicher Fahrzeiten zu vereinbaren ist und ob und gegebenenfalls zu welchen Zeiten das Kind anderweit beaufsichtigt wird und insofern zeitweise nicht der Betreuung durch die Klägerin bedarf (vgl. Senatsurteil vom 29. November 2000 - XII ZR 212/98 - FamRZ 2001, 350, 352).

  • BGH, 05.03.2008 - XII ZR 150/05

    Kindergartenbeitrag als Mehrbedarf des Kindes

    a) Zwar hat der Senat Kosten, die einem erwerbstätigen Ehegatten für die Fremdbetreuung des bei ihm lebenden Kindes notwendigerweise entstehen, als mit der Erwerbstätigkeit verbundenen Aufwand angesehen (vgl. etwa Senatsurteil vom 29. November 2000 - XII ZR 212/98 - FamRZ 2001, 350, 352).
  • BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02

    Berechnung des Unterhalts im Mangelfall; Vorrang von minderjährigen und

    Dabei ist nicht zu beanstanden, wenn jedenfalls der Betrag abgesetzt wird, der für die infolge dieser Berufstätigkeit notwendig gewordene anderweitige Betreuung des Kindes aufgewendet werden muß (sog. konkreter Betreuungsaufwand; AnwK-BGB/Schürmann § 1577 Rdn. 64 m.w.N., zum Unterhaltspflichtigen vgl. Senatsurteile vom 19. Mai 1982 - IVb ZR 702/80 - FamRZ 1982, 779, 780, vom 26. Januar 1983 - IVb ZR 344/81 - FamRZ 1983, 569, 570 und vom 29. November 2000 - XII ZR 212/98 - FamRZ 2001, 350, 352).

    Die Berücksichtigung eines anrechnungsfreien Betrages des auf einer überobligationsmäßigen Tätigkeit beruhenden Mehreinkommens hat der Senat aber auch dann für gerechtfertigt gehalten, wenn keine konkreten Betreuungskosten anfallen, etwa weil die zweite Ehefrau des Unterhaltsverpflichteten das Kind aus dessen Ehe mitbetreut, (vgl. Senatsurteile vom 29. Juni 1983 - IVb ZR 379/81 - veröffentlicht bei JURIS und vom 29. November 2000, aaO).

    Dabei entzieht sich die Bemessung des nach § 1577 Abs. 2 BGB anrechnungsfrei zu belassenden Teils des Einkommens allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Senats einer schematischen Beurteilung und hängt im Einzelfall davon ab, wie etwa die Kindesbetreuung mit den konkreten Arbeitszeiten unter Berücksichtigung erforderlicher Fahrzeiten zu vereinbaren ist und ob und ggf. zu welchen Zeiten die Kinder infolge eines Kindergarten- oder Schulbesuchs zeitweise der Betreuung ohnehin nicht bedürfen (Senatsurteil vom 29. November 2000 aaO).

  • BGH, 18.04.2012 - XII ZR 73/10

    Trennungsunterhalt: Einkommenszurechnung eines Auslandsverwendungszuschlags eines

    Mit zunehmender Verfestigung der Trennung wird allerdings eine allmähliche Annäherung der unterschiedlichen Maßstäbe der Erwerbsobliegenheit bewirkt; wenn die Scheidung nur noch eine Frage der Zeit ist, besteht für eine erheblich großzügigere Beurteilung in der Regel kein Grund mehr (Senatsurteile vom 5. März 2008 - XII ZR 22/06 - FamRZ 2008, 963 Rn. 26 und vom 29. November 2000 - XII ZR 212/98 - FamRZ 2001, 350, 351; vgl. auch MünchKommBGB/Weber-Monecke 5. Aufl. § 1361 Rn. 54 und Dose FamRZ 2007, 1289, 1296).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2019 - 1 UF 12/19

    Versagung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt wegen gröblicher Verletzung der

    In der Regel trifft den im Zeitpunkt der Trennung längere Zeit nicht erwerbstätig gewesenen Ehegatten im ersten Trennungsjahr keine Erwerbsobliegenheit (BGH, FamRZ 2001, 350, juris Rn. 11).
  • BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02

    Berücksichtigung zinsloser Darlehen eines Dritten bei der Unterhaltsberechnung

    Maßgebend ist dabei insbesondere, wie etwa die Kinderbetreuung mit den konkreten Arbeitszeiten unter Berücksichtigung erforderlicher Fahrzeiten zu vereinbaren ist und ob und gegebenenfalls zu welchen Zeiten die Kinder infolge eines Kindergarten- oder Schulbesuchs zeitweise der Betreuung nicht bedürfen (Senatsurteil vom 29. November 2000 - XII ZR 212/98 - FamRZ 2001, 350, 352).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2011 - 13 U 133/09

    Nutzungsentschädigung nach Auszug eines Ehepartners aus der gemeinsamen Wohnung

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die Berücksichtigung eines anrechnungsfreien Betrages des auf einer überobligationsmäßigen Tätigkeit beruhenden Mehreinkommens aber auch dann gerechtfertigt, wenn keine konkreten Betreuungskosten anfallen, etwa weil der neue Partner die Kinder des Berechtigten mitbetreut (NJW 2005, 2145, 2148; NJW 2001, 973).
  • OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 26/03

    Beweisaufnahme vor dem Beschwerdegericht im FGG -Verfahren - Berücksichtigung

    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann die Tatsachenfeststellung und -würdigung des Landgerichts gemäß den §§ 27 Abs. 1 FGG, 546, 559 ZPO nur auf Rechtsfehler, d. h. nur daraufhin überprüfen, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) hat, ob die Vorschriften über die Form der Beweisaufnahme (§ 15 FGG) beachtet und ob der Tatrichter bei der Beweiswürdigung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, die Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen und ob er die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (st. Rspr. vgl. z.B. Senat, NJW-RR 1994, 396; BayObLG, NJW-RR 1990, 1419; BayObLG, NJW-RR 1992, 653 [654]; BayObLG, NJW-RR 1996, 583; BayObLG, Rpfleger 2001, 181; OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 350 [351]; Meyer-Holz in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage 2003, § 27 Rn 42 ff. m.w.N.).
  • OLG Jena, 29.08.2011 - 1 UF 324/11

    Trennungsunterhalt: Verfahrensunterbrechung hinsichtlich der bis zur Eröffnung

  • OLG Koblenz, 10.10.2007 - 7 WF 798/07

    Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse der früheren Ehe durch Kinder aus einer

  • AG Miesbach, 21.12.2017 - 1 F 255/16

    Unbeschränkte Erbenhaftung

  • OLG Saarbrücken, 25.05.2007 - 9 UF 163/06

    Unterhaltsrecht: Voraussetzung eines Ausbildungsunterhalts nach Scheidung;

  • OLG Hamm, 26.08.2009 - 5 UF 25/09

    Umfang der Erwerbsobliegenheit der unterhaltsberechtigten Ehefrau

  • OLG Hamburg, 28.07.2004 - 2 UF 73/03

    Höhe des Unterhalts der nichtehelichen Mutter; Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2013 - 3 UF 211/12

    Zahlungsanspruch auf nachehelichen Unterhalt als Aufstockungsunterhalt

  • OLG Brandenburg, 14.11.2005 - 10 WF 197/05

    Unterhalt bei Getrenntleben: Verpflichtung zur Ausübung einer vollschichtigen

  • OLG Brandenburg, 30.11.2004 - 10 UF 166/03

    Streit über die Höhe eines Trennungsgeldanspruchs; Berufung auf grobe

  • OLG Saarbrücken, 17.08.2005 - 9 UF 187/04

    Nachehelicher Unterhalt: Kriterien zur Ermittlung des unterhaltsrelevanten Teils

  • OLG Nürnberg, 27.10.2003 - 10 UF 2204/03

    Zur bedarfserhöhenden Einstellung bei anfallenden Kosten eines

  • KG, 05.07.2005 - 13 UF 9/05

    Nachehelicher Unterhalt: Bemessung des Betreuungsbonus bei Ausweitung einer

  • OLG Karlsruhe, 21.12.2004 - 2 UF 138/04

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt: Unterhaltsrechtliche Bewertung des infolge

  • OLG Koblenz, 26.07.2006 - 11 WF 441/06

    Trennungsunterhalt: Vorwegabzug nachrangiger Unterhaltslasten im Rahmen der

  • OLG Koblenz, 30.01.2003 - 9 WF 25/03

    Unterhaltsberechnung bei Betreuung der Kinder durch den Unterhaltsverpflichteten

  • OLG Stuttgart, 18.05.2006 - 11 UF 333/05

    Nachehelicher Unterhalt: Bemessung des Unterhaltsanspruchs der ein Kind im

  • OLG Celle, 18.12.2003 - 17 UF 108/03

    Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt und von nachehelichem Unterhalt;

  • OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 9 WF 356/08

    Prozesskostenhilfe: Inanspruchnahme eines kinderbetreuenden Ehegatten auf

  • OLG Saarbrücken, 30.06.2010 - 9 UF 124/09

    Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung

  • OLG Oldenburg, 07.10.2003 - 12 UF 57/03

    Pflicht zur Aufnahme einer Erwerbsfähigkeit nach Scheidung einer kurzen Ehedauer;

  • AG Ludwigslust, 19.05.2005 - 5 F 89/04
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 11.03.2003 - 171 F 1621/01

    Nichtigkeit eines Ehevertrags wegen Verstoßes gegen die Privatautonomie;

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 11.03.2003 - 171 F 16219/01
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