Rechtsprechung
BGH, 29.11.2001 - 5 StR 393/01, 5 StR 268/99 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 335 Abs. 2 Nr. 2 StGB; § 332 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 46 StGB
Strafzumessung bei besonders schweren Fällen der Bestechlichkeit; Minder schwerer Fall bei Annahme eines Regelbeispiels - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Bestechlichkeit - Vorliegen eines Regelbeispiels - Überlassung von Wohnanschriften - Geheimnischarakter - Strafrahmenwahl - Gesamtstrafenbildung
- Judicialis
StGB § 177; ; StGB § 335 Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 332 Abs. 1 Satz 2; ; MRRG § 21 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 332 Abs. 1 § 335 Abs. 2 Nr. 2
Minder schwerer Fall trotz Vorliegens eines Regelbeispiels für den besonders schweren Fall - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99
- BGH, 29.11.2001 - 5 StR 393/01, 5 StR 268/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99
Bestechlichkeit; Verletzung des Dienstgeheimnisses; Anstiftung; Verwarnung mit …
Auszug aus BGH, 29.11.2001 - 5 StR 393/01
a) Das Landgericht hat zwar zutreffend bei sämtlichen Taten des Angeklagten das Regelbeispiel des besonders schweren Falles der Bestechlichkeit nach § 335 Abs. 2 Nr. 2 StGB bejaht (vgl. BGHR StGB § 335 Abs. 2 Nr. 2 Annahme, fortgesetzte 1).Solche Daten sind Gegenstand einer einfachen Melderegisterauskunft, die gemäß § 21 Abs. 1 MRRG auf Antrag grundsätzlich jedem zu gewähren ist (BGH NStZ 2000, 596, 597).
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BGH, 29.11.2001 - 5 StR 393/01
Ein etwaiger Eingriff in das Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfGE 65, 1 ff.) läge allenfalls auf unterster Ebene. - BGH, 07.03.2000 - 5 StR 30/00
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; Milderes Gesetz; Regelbeispiel; Minder …
Auszug aus BGH, 29.11.2001 - 5 StR 393/01
Damit war es jedoch nicht gehindert, im Einzelfall den Strafrahmen der Vorschrift des § 332 Abs. 1 Satz 2 StGB zu entnehmen (…vgl. zu der gleichgelagerten Problematik im Rahmen des § 177 StGB: BGH NStZ 1999, 615, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 13; BGHR StGB § 177 Abs. 5 Strafrahmenwahl 2). - BGH, 11.08.1999 - 3 StR 253/99
Milderes Recht bei § 177 StGB; Minder schwerer Fall trotz Vorliegens eines …
Auszug aus BGH, 29.11.2001 - 5 StR 393/01
Damit war es jedoch nicht gehindert, im Einzelfall den Strafrahmen der Vorschrift des § 332 Abs. 1 Satz 2 StGB zu entnehmen (vgl. zu der gleichgelagerten Problematik im Rahmen des § 177 StGB: BGH NStZ 1999, 615, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 13;… BGHR StGB § 177 Abs. 5 Strafrahmenwahl 2).
- BGH, 13.05.2020 - 5 StR 680/19
Rechtsfehlerhafte Annahme eines besonders schweren Falles der Bestechlichkeit …
Der Grad der Dienstpflichtverletzung ist für die Strafzumessung jedoch regelmäßig von erheblicher Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2001 - 5 StR 393/01;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl. Rn. 1718).