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   BGH, 29.11.2006 - XII ZR 175/04   

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https://dejure.org/2006,6296
BGH, 29.11.2006 - XII ZR 175/04 (https://dejure.org/2006,6296)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2006 - XII ZR 175/04 (https://dejure.org/2006,6296)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2006 - XII ZR 175/04 (https://dejure.org/2006,6296)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage der Voraussetzungen einer Verpflichtung des Untermieters zur Zahlung von Miete an seinen Untervermieter bei Beendigung des Hauptmietverhältnisses; Voraussetzungen des Zulassungsgrundes der Fortbildung des Rechts; ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Neues Mietverhältnis mit Hauptvermieter - weiter Untermiete zahlen?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 29.11.2006 - XII ZR 175/04
    Dieser Zulassungsgrund setzt entweder Divergenz (Abweichung von einer höherrangigen Entscheidung des BGH oder eines anderen Berufungsgerichts) oder einen Rechtsfehler voraus, der geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (insbesondere Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG oder Art. 103 GG, BGHZ 154, 288, 295).

    Hierzu besteht nur dann Anlass, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGHZ 151, 221, 225; 154, 288, 292).

  • BGH, 04.10.1995 - XII ZR 215/94

    Anspruch des Hauptmieters gegenüber dem Untermieter nach Beendigung des

    Auszug aus BGH, 29.11.2006 - XII ZR 175/04
    Der Anspruch des Hauptvermieters, nach Beendigung des Hauptmietvertrages die Herausgabe der Mietsache auch von dem Untermieter zu verlangen (§ 556 Abs. 3 BGB a.F.), ist ein solches Recht im Sinne von § 541 BGB a.F. Nach ständiger Rechtsprechung führt allerdings die bloße Existenz des Rechts eines Dritten noch nicht zu einem Rechtsmangel gemäß § 541 BGB a.F. Dieser entsteht vielmehr erst dann, wenn der Dritte sein Recht in einer Weise geltend macht, die zu einer Beeinträchtigung des Gebrauchs durch den Mieter führt (Senatsurteile vom 4. Oktober 1995 - XII ZR 215/94 - NJW 1996, 46, 47, vom 18. Januar 1995 - XII ZR 30/93 - NJW-RR 1995, 715; BGH Urteil vom 2. November 1988 - VIII ZR 7/88 - NJW-RR 1989, 77, 78 m.w.N.).
  • BGH, 18.01.1995 - XII ZR 30/93

    Rechtsmangel eines Mietvertrags bei Verweigerung der Genehmigung zum Betrieb

    Auszug aus BGH, 29.11.2006 - XII ZR 175/04
    Der Anspruch des Hauptvermieters, nach Beendigung des Hauptmietvertrages die Herausgabe der Mietsache auch von dem Untermieter zu verlangen (§ 556 Abs. 3 BGB a.F.), ist ein solches Recht im Sinne von § 541 BGB a.F. Nach ständiger Rechtsprechung führt allerdings die bloße Existenz des Rechts eines Dritten noch nicht zu einem Rechtsmangel gemäß § 541 BGB a.F. Dieser entsteht vielmehr erst dann, wenn der Dritte sein Recht in einer Weise geltend macht, die zu einer Beeinträchtigung des Gebrauchs durch den Mieter führt (Senatsurteile vom 4. Oktober 1995 - XII ZR 215/94 - NJW 1996, 46, 47, vom 18. Januar 1995 - XII ZR 30/93 - NJW-RR 1995, 715; BGH Urteil vom 2. November 1988 - VIII ZR 7/88 - NJW-RR 1989, 77, 78 m.w.N.).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 255/02

    SIM-Lock II

    Auszug aus BGH, 29.11.2006 - XII ZR 175/04
    Der Wegfall eines Zulassungsgrundes steht der Zurückweisung der Revision gemäß § 552 a ZPO nicht entgegen, da es für die Frage, ob ein Zulassungsgrund vorliegt, auf den Zeitpunkt der Zurückweisungsentscheidung ankommt (BGH Beschluss vom 20. Januar 2005 - I ZR 255/02 - NJW-RR 2005, 650).
  • BGH, 12.07.2006 - XII ZR 178/03

    Umfang der Rechtskraft eines zwischen den Hauptmietparteien ergangenen

    Auszug aus BGH, 29.11.2006 - XII ZR 175/04
    b) Auch wenn der geltend gemachte Zulassungsgrund vorgelegen hätte, ist dieser jedenfalls seit der Senatsentscheidung vom 12. Juli 2006 (- XII ZR 178/03 - NZM 2006, 699) entfallen.
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 29.11.2006 - XII ZR 175/04
    Hierzu besteht nur dann Anlass, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGHZ 151, 221, 225; 154, 288, 292).
  • BGH, 02.11.1988 - VIII ZR 7/88

    Einräumung des Besitzes an einem vermieteten Grundstück bei Weitervermietung

    Auszug aus BGH, 29.11.2006 - XII ZR 175/04
    Der Anspruch des Hauptvermieters, nach Beendigung des Hauptmietvertrages die Herausgabe der Mietsache auch von dem Untermieter zu verlangen (§ 556 Abs. 3 BGB a.F.), ist ein solches Recht im Sinne von § 541 BGB a.F. Nach ständiger Rechtsprechung führt allerdings die bloße Existenz des Rechts eines Dritten noch nicht zu einem Rechtsmangel gemäß § 541 BGB a.F. Dieser entsteht vielmehr erst dann, wenn der Dritte sein Recht in einer Weise geltend macht, die zu einer Beeinträchtigung des Gebrauchs durch den Mieter führt (Senatsurteile vom 4. Oktober 1995 - XII ZR 215/94 - NJW 1996, 46, 47, vom 18. Januar 1995 - XII ZR 30/93 - NJW-RR 1995, 715; BGH Urteil vom 2. November 1988 - VIII ZR 7/88 - NJW-RR 1989, 77, 78 m.w.N.).
  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 105/09

    Hauptversammlung der Aktiengesellschaft: Berechnung der Einberufungsfrist nach

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Entscheidung des Revisionsgerichts (vgl. BGH, Urt. v. 20. Januar 2005 - I ZR 255/02, NJW-RR 2005, 650; v. 29. November 2006 - XII ZR 175/04, juris Tz. 7).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 12 U 42/15

    Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit des

    Hierzu besteht nur dann Anlass, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH, Beschl. v. 29.11.2006 - XII ZR 175/04, juris Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2021 - 7 UF 97/20

    Personenidentität als Voraussetzung für Anspruchsübergang nach § 33 Abs. 1 S.1

    Ein solcher Anlass besteht aber nur, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH Beschluss vom 29. November 2006 - XII ZR 175/04 - juris Rn. 2).
  • KG, 14.09.2018 - 14 U 34/18

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung unter Beachtung eines früheren,

    Hierzu besteht nur dann Anlass, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH, Beschluss vom 29. November 2006 - XII ZR 175/04, GuT 2007, 132-133, Rn. 2 m.w.N. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 25.05.2022 - 7 UF 4/22

    Unwirtschaftlichkeit des Ausgleichs von Grundrenten-Entgeltpunkten

    Denn ein Anlass, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen oder materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen, besteht nur dann, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH, Beschluss vom 29. November 2006 - XII ZR 175/04 - juris Rn. 2).
  • AG Hamburg, 29.04.2022 - 48 C 305/21

    Zahlungsansprüche im Falle der verbotenen Unterverpachtung einer

    Ein Rechtsmangel ist anzunehmen, wenn das Recht eines Dritten einem vertragsgemäßen Gebrauch der Sache entgegensteht und dieses Recht in einer Weise geltend gemacht wird, dass es sich einschränkend auf die Möglichkeit tatsächlichen Gebrauchs auswirkt, wobei die Androhung von Besitzentziehungsmaßnahmen ausreicht (BGH, Beschluss vom 29. November 2006 - XII ZR 175/04 -, juris Rn. 4; BGH, Urteil vom 18. Januar 1995 - XII ZR 30/93 -, juris Rn. 12; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 15. Aufl, § 536 Rn. 292).
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