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   BGH, 29.11.2007 - IX ZR 72/05   

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https://dejure.org/2007,10447
BGH, 29.11.2007 - IX ZR 72/05 (https://dejure.org/2007,10447)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2007 - IX ZR 72/05 (https://dejure.org/2007,10447)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2007 - IX ZR 72/05 (https://dejure.org/2007,10447)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Berufungsgericht

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Begründung von Masseverbindlichkeiten durch den Insolvenzverwalter mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.05.1988 - IX ZR 276/87

    Kosten der Aussonderung

    Auszug aus BGH, 29.11.2007 - IX ZR 72/05
    An der Grundlage dieser Aussage zu zweifeln, bestand Anlass, weil im Mai 2001 nach der damaligen höchstrichterlichen Rechtsprechung der Räumungsanspruch eine Masseverpflichtung war (vgl. BGHZ 104, 304; 127, 156, 165).
  • BGH, 05.07.2001 - IX ZR 327/99

    Rechte des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Auszug aus BGH, 29.11.2007 - IX ZR 72/05
    Diese Rechtsprechung war erst am 5. Juli 2001 geändert worden (BGHZ 148, 252, 256).
  • BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93

    Zustellung der Klage an den Konkursverwalter in Unkenntnis der Konkurseröffnung;

    Auszug aus BGH, 29.11.2007 - IX ZR 72/05
    An der Grundlage dieser Aussage zu zweifeln, bestand Anlass, weil im Mai 2001 nach der damaligen höchstrichterlichen Rechtsprechung der Räumungsanspruch eine Masseverpflichtung war (vgl. BGHZ 104, 304; 127, 156, 165).
  • BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98

    Nichtberücksichtigung des erstinstanzlichen Vorbringens des Berufungsbeklagten

    Auszug aus BGH, 29.11.2007 - IX ZR 72/05
    Das entsprechende Vorbringen der Klägerin und ihr Beweisantritt sind also berücksichtigt worden (vgl. BVerfG, NJW 2000, 131).
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