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   BGH, 29.11.2011 - 1 ARs 19/11   

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https://dejure.org/2011,2157
BGH, 29.11.2011 - 1 ARs 19/11 (https://dejure.org/2011,2157)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2011 - 1 ARs 19/11 (https://dejure.org/2011,2157)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2011 - 1 ARs 19/11 (https://dejure.org/2011,2157)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 14 StGB; § 266 StGB; § 283 StGB
    Anfrageverfahren zur Aufgabe der Interessentheorie (Untreue; Bankrott; Merkmalszurechnung bei Organen juristischer Personen und Vertretern; Interessenformel)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 StGB, §§ 23 ff StGB
    Strafbarkeit eines GmbH-Geschäftsführes wegen Bankrotts

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit eines Geschäftsführers einer GmbH wegen Bankrotts durch Beiseiteschaffen von Gesellschaftsvermögen bei drohender Zahlungsunfähigkeit

  • rewis.io

    Strafbarkeit eines GmbH-Geschäftsführes wegen Bankrotts

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafbarkeit eines GmbH-Geschäftsführes wegen Bankrotts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266; StGB §§ 283 ff.
    Strafbarkeit eines Geschäftsführers einer GmbH wegen Bankrotts durch Beiseiteschaffen von Gesellschaftsvermögen bei drohender Zahlungsunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bankrottstrafbarkeit des GmbH-Geschäftsführers

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.09.2009 - 1 StR 301/09

    Untreue; Bankrott (Aufgabe der Interessentheorie)

    Auszug aus BGH, 29.11.2011 - 1 ARs 19/11
    Mit Beschluss vom 1. September 2009 im Verfahren 1 StR 301/09 hat der 1. Strafsenat dies klar zum Ausdruck gebracht.
  • BGH, 10.02.2009 - 3 StR 372/08

    Bankrott (Ankündigung der beabsichtigten Aufgabe der Interessentheorie);

    Auszug aus BGH, 29.11.2011 - 1 ARs 19/11
    Der 3. Strafsenat hatte bereits mit Beschluss vom 10. Februar 2009 im Verfahren 3 StR 372/08 gewichtige Argumente angeführt, die für ein Abweichen der Rechtsprechung von der "Interessentheorie" sprechen könnten (BGH NStZ 2009, 437, 439).
  • BGH, 15.09.2011 - 3 StR 118/11

    Anfrageverfahren zur Aufgabe der Interessentheorie; GmbH; Bankrott; Untreue

    Auszug aus BGH, 29.11.2011 - 1 ARs 19/11
    Der 3. Strafsenat beabsichtigt zu entscheiden (Beschluss vom 15. September 2011 - 3 StR 118/11): Schafft der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bei drohender Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft Bestandteile des Gesellschaftsvermögens beiseite, so ist er auch dann wegen Bankrotts strafbar, wenn er hierbei nicht im Interesse der Gesellschaft handelt.
  • BGH, 15.05.2012 - 3 StR 118/11

    Aufgabe der Interessentheorie (Merkmalsüberwälzung; Ziel des § 14 StGB;

    Auf Anfrage (§ 132 Abs. 3 Satz 1 GVG) haben sämtliche anderen Strafsenate erklärt, an ihrer insoweit entgegenstehenden früheren Rechtsauffassung nicht festzuhalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2011 - 1 ARs 19/11, wistra 2012, 113; vom 22. Dezember 2011 - 2 ARs 403/11; vom 10. Januar 2012 - 4 ARs 17/11, wistra 2012, 191; vom 7. Februar 2012 - 5 ARs 64/11).
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