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   BGH, 29.11.2012 - 3 StR 293/12   

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https://dejure.org/2012,45143
BGH, 29.11.2012 - 3 StR 293/12 (https://dejure.org/2012,45143)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2012 - 3 StR 293/12 (https://dejure.org/2012,45143)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2012 - 3 StR 293/12 (https://dejure.org/2012,45143)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 306b Abs. 2 StGB; § 306c StGB; § 23 StGB; § 13 StGB
    Versuch der Brandstiftung mit Todesfolge; besonders schwere Brandstiftung; Ingerenz aufgrund der Beteiligung an einer Gewalttat (Garantenstellung; hier: verneint bzgl. der Gefahr einer anschließenden Brandstiftung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 249 StGB, § 250 StGB, § 306b Abs 2 Nr 1 StGB, § 306b Abs 2 Nr 2 StGB
    Versuch einer Brandstiftung mit Todesfolge: Begehung durch Unterlassen; Garantenstellung aufgrund Ingerenz

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Strafverfolgung auf den Tatvorwurf des Raubes i.R.d. Revision des Angeklagten

  • rewis.io

    Versuch einer Brandstiftung mit Todesfolge: Begehung durch Unterlassen; Garantenstellung aufgrund Ingerenz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Beschränkung der Strafverfolgung auf den Tatvorwurf des Raubes i.R.d. Revision des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 137
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.04.1997 - 4 StR 116/97

    spontaner Vergewaltigungsentschluß - §§ 224 Abs. 1 Nr. 4, 25 Abs. 2 StGB, Grenzen

    Auszug aus BGH, 29.11.2012 - 3 StR 293/12
    Das ist bei der Beteiligung an Gewaltdelikten zwar im Hinblick auf weitere Gewalteinwirkungen bis hin zur Tötung durch andere Beteiligte häufig der Fall (vgl. BGH Beschluss vom 15. April 1997 - 4 StR 116/97, NStZ-RR 1997, 292 m.w.N.), bei anders gearteten Folgetaten jedoch nicht.
  • BGH, 31.08.2004 - 1 StR 347/04

    Konkurrenzen bei versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und schwerer

    Auszug aus BGH, 29.11.2012 - 3 StR 293/12
    Entweder ist das Grunddelikt (Brandstiftung) versucht und die Erfolgsqualifikation (Tod eines Menschen) gegeben oder aber der Täter nimmt - bei vollendetem Grunddelikt - den Tod eines Menschen zumindest in Kauf (vgl. BGH Beschluss vom 31. August 2004 - 1 StR 347/04, StV 2005, 88; Heine in Schönke/Schröder StGB 28. Aufl. § 306c Rdn. 9; Wolff in LK StGB 12. Aufl., § 306c Rdn. 11 jew. m.w.N.).
  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 415/20

    Konstellationen des Versuchs bei der Brandstiftung mit Todesfolge

    Diese begriffliche Differenzierung, die der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen zu § 306c StGB vom 31. August 2004 (1 StR 347/04, BGHR StGB § 306a Abs. 2 Konkurrenzen 1) und vom 29. November 2012 (3 StR 293/12, NStZ-RR 2013, 137 f.) aufgegriffen hat, darf jedoch den Blick nicht dafür verstellen, dass der Versuch des erfolgsqualifizierten Delikts auch möglich ist durch bloßes unmittelbares Ansetzen zum Grunddelikt mit dem Vorsatz der Herbeiführung der schweren Folge.

    Im Fall, den der Senat im Jahr 2012 zu beurteilen hatte (Beschluss vom 29. November 2012 - 3 StR 293/12, NStZ-RR 2013, 137), fehlte es bei versuchter Inbrandsetzung und Ausbleiben der Todesfolge am Tötungsvorsatz, so dass ein Versuch des § 306c StGB bereits deshalb nicht in Betracht kam.

  • BGH, 31.01.2019 - 4 StR 432/18

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; Gefährdungs- und Tötungsvorsatz); besonders

    Die Strafbarkeit wegen besonders schwerer Brandstiftung gemäß § 306b Abs. 2 Nr. 1 StGB setzt in subjektiver Hinsicht voraus, dass der Täter hinsichtlich des Eintritts der konkreten Todesgefahr vorsätzlich handelt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1999 - 4 StR 185/99, NJW 1999, 3131, 3132; Beschluss vom 29. November 2012 - 3 StR 293/12, NStZ-RR 2013, 137; vgl. Radtke in MK-StGB aaO).
  • BGH, 15.05.2018 - 3 StR 130/18

    Beteiligung am Begehungsdelikt durch Unterlassen (Abgrenzung von Mittäterschaft

    Das ist bei anders gearteten Folgetaten - wie einer versuchten räuberischen Erpressung nach einem Betrug - regelmäßig nicht der Fall (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2012 - 3 StR 293/12, NStZ-RR 2013, 137, 138).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 31/20

    Versuchter Mord und versuchte Brandstiftung mit Todesfolge

    Denn in der vorliegenden Variante des Versuchs der Erfolgsqualifikation, dass der Branderfolg eingetreten, aber die Erfolgsqualifikation ausgeblieben ist, ist erforderlich, dass der Täter mit dem Tod des Opfers rechnet (BGH, Beschlüsse vom 31. August 2004 - 1 StR 347/04; vom 29. November 2012 - 3 StR 293/12).
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