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BGH, 29.11.2013 - LwZR 8/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Verurteilung zur Freistellung von Schadensersatzansprüchen wegen verzögerter Erschließung und Weiterveräußerung i.R.d. hinreichenden Bestimmtheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; ZPO § 887
Verurteilung zur Freistellung von Schadensersatzansprüchen wegen verzögerter Erschließung und Weiterveräußerung i.R.d. hinreichenden Bestimmtheit - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Freistellung von einer Verbindlichkeit
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Landwirtschaftssachen - und die Beteiligung der ehrenamtlichen Richter
Verfahrensgang
- AG Bergisch Gladbach, 16.06.2011 - 2 Lw 2/10
- OLG Köln, 31.07.2012 - 23 U 5/11
- BGH, 29.11.2013 - LwZR 8/12
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 06.11.2020 - LwZR 2/20
Zulässigkeit der Beratung im Wege der Telefon- oder Videokonferenz
Die Dokumentation einer Beratung im Beisein sämtlicher beteiligten Richter in der Akte ist - wie die Beschwerdeerwiderung zutreffend anmerkt - weder vorgesehen noch erforderlich (vgl. Senat, Urteil vom 29. November 2013 - LwZR 8/12, juris Rn. 10). - BGH, 06.04.2017 - I ZB 32/16
Schiedsgerichtsverfahren: Rechtzeitigkeit einer Rüge der Unzuständigkeit des …
Im Übrigen ist die Anschlussrechtsbeschwerde auch unzulässig, weil es an der erforderlichen Beschwer fehlt (…vgl. Ball in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 574 Rn. 10, § 554 Rn. 5;… MünchKomm.ZPO/Lipp, 5. Aufl., § 574 Rn. 22 in Verbindung mit MünchKomm.ZPO/Krüger aaO § 554 Rn. 5; zur Anschlussrevision BGH, Urteil vom 29. November 2013 - LwZR 8/12 Rn. 24, juris). - LG Krefeld, 21.04.2016 - 3 S 34/15
Abtretung und Berechnung der Kfz-Sachverständigenkosten
Besteht der zu ersetzende Schaden lediglich in der Belastung mit einer Verbindlichkeit, setzt der auf Freistellung gerichtete Anspruch voraus, dass der Geschädigte tatsächlich mit dieser Verbindlichkeit belastet ist (vgl. BGH, Urt. v. 29.11.2013 - LwZR 8/12, juris).