Rechtsprechung
BGH, 29.11.2017 - 2 StR 460/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 18 Abs. 2 JGG; § 32 JGG
Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei inzwischen erwachsenem Angeklagten); einheitliche Anwendung von Jugendstrafrecht bei mehreren angeklagten Straftaten, auf die teilweise allgemeines Strafrecht anzuwenden wäre (Schwergewicht der ... - IWW
§ 32 JGG, § 105 Abs. 1 JGG, § 1 Abs. 2 JGG, § 17 Abs. 2 JGG, § 18 Abs. 2 JGG, § 89b Abs. 1 Satz 2 JGG, § 32 Satz 1 JGG, § 2 Abs. 1 JGG, § 89b JGG, § 89b Abs. 1 Satz 1 JGG, § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 18 Abs 2 JGG, § 32 JGG
Jugendstrafsache: Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei der Bemessung der Einheitsjugendstrafe bei fortschreitendem Alter des Angeklagten - Wolters Kluwer
Bestimmung des anzuwendenden Strafrechts bei gleichzeitig teils nach Jugendstrafrecht und teils nach allgemeinem Strafrecht abzuurteilenden Taten im Verfahren gegen Heranwachsende; Wurzelung der im Erwachsenenalter begangenen Straftat ohne Zäsur in den im Jugend- und ...
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung des anzuwendenden Strafrechts bei gleichzeitig teils nach Jugendstrafrecht und teils nach allgemeinem Strafrecht abzuurteilenden Taten im Verfahren gegen Heranwachsende; Wurzelung der im Erwachsenenalter begangenen Straftat ohne Zäsur in den im Jugend- und ...
- rechtsportal.de
Bestimmung des anzuwendenden Strafrechts bei gleichzeitig teils nach Jugendstrafrecht und teils nach allgemeinem Strafrecht abzuurteilenden Taten im Verfahren gegen Heranwachsende; Wurzelung der im Erwachsenenalter begangenen Straftat ohne Zäsur in den im Jugend- und ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 16.06.2016 - 100 Js 32067/15
- BGH, 29.11.2017 - 2 StR 460/16
Papierfundstellen
- NStZ 2018, 662
- StV 2019, 465
Wird zitiert von ... (3)
- BayObLG, 16.05.2019 - 205 StRR 377/19
Schädliche Neigungen bei einem zum Zeitpunkt der Verurteilung bereits …
Soweit dem in einer weiteren Entscheidung die Zufallsabhängigkeit des Zeitpunkts der Aburteilung entgegen gehalten wurde sowie die Ausgestaltung des § 89b Abs. 1 Satz 2 JGG als Sollvorschrift, die in Ausnahmefällen auch die Unterbringung eines über 24 Jahre alten Gefangenen im Jugendstrafvollzug zulasse (BGH NStZ 2018, 662, Rn. 22 bei juris), befasst sich jene Entscheidung offensichtlich allein mit der Bemessung der Strafhöhe gemäß § 18 JGG, nicht dagegen mit der Sanktionswahl nach § 17 Abs. 2 JGG.Insbesondere ergibt sich aus der bisherigen Judikatur keine starre Altersobergrenze, bis zu der die Berücksichtigung des Erziehungsgedankens unzulässig wäre (vgl. die Darstellung bei BGH NStZ 2018, 662, Rn. 19 bei juris).
2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Verurteilung eines zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung 22 Jahre und sieben Monate alten Angeklagten auf mit der Maßgabe, bei der Bemessung der Jugendstrafe den Erziehungsgedanken genauer als bisher zu berücksichtigen (…BGH StV 2017, 715, Rn. 5 bei juris; siehe zum dortigen Alter des Angeklagten die Angabe bei BGH NStZ 2018, 662, Rn. 19 bei juris).
Derselbe Senat billigte eine Jugendstrafe gegen einen bei Urteilsverkündung 21 Jahre und acht Monate alten Angeklagten, weil sich das Tatgericht jedenfalls nicht ausschließlich am Erziehungsgedanken orientiert habe (BGH NStZ 2018, 662, Rn. 17, 23 bei juris).
- BGH, 07.02.2019 - 1 StR 485/18
Anwendung von Jugendstrafrecht bei mehreren Straftaten in verschiedenen Alters- …
Maßgeblich für die Bestimmung des Schwergewichts sind insoweit nicht nur die jeweiligen Auswirkungen der Taten (Umfang der jeweils verursachten Hinterziehungsbeträge), sondern insbesondere, ob sich die späteren Straftaten als in den früheren bereits angelegt darstellen, ob sie also bei Betrachtung der Persönlichkeitsentwicklung des Angeklagten ihren Ursprung im Jugendalter haben bzw. wo die "Tatwurzeln' liegen (vgl. BGH, Urteile vom 29. November 2017 - 2 StR 460/16, NStZ 2018, 662 f. mwN und vom 24. März 1954 - 6 StR 84/54, BGHSt 6, 6 f.;… Beschluss vom 15. Juni 1994 - 2 StR 229/94 Rn. 15). - BGH, 13.11.2019 - 2 StR 217/19
Form und Voraussetzungen der Jugendstrafe (Erziehungsbedarf: Maßgeblicher …
bb) Ob dem Erziehungsgedanken bei einem zur Tatzeit jugendlichen oder heranwachsenden Straftäter, der im Zeitpunkt seiner Verurteilung das 21. Lebensjahr bereits vollendet hat, allenfalls geringes Gewicht zukommt, wie die Strafkammer meint (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 5. April 2017 ? 1 StR 76/17, NStZ-RR 2017, 231; vom 8. März 2016 ? 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681; vom 20. August 2015 ? 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101, 102), ob ihm ein mit dem Fortschreiten des Lebensalters lediglich abnehmendes Gewicht beizumessen ist (vgl. Senat, Urteil vom 29. November 2017 ? 2 StR 460/16 Rn. 17;… Beschluss vom 26. Oktober 2016 ? 2 StR 214/16 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 17. März 2006 ? 1 StR 577/05, NStZ 2006, 587, 588;… Urteil vom 31. August 2004 ? 1 StR 213/04, juris Rn. 12 mwN) oder ob er insgesamt kein taugliches Strafzumessungskriterium sein kann (was der 3. Strafsenat in BGH, Beschluss vom 20. August 2015 ? 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101, 102 (knapp 24-jähriger Angeklagter) und Beschluss vom 8. März 2016 ? 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681 (24- und 26-jährige Angeklagte) erwogen, aber auch in BGH…, Beschluss vom 20. März 2019 ? 3 StR 452/18, juris Rn. 7 nicht tragend entschieden hat;… vgl. auch MüKo-StGB/Radtke, 3. Aufl., JGG § 18 Rn. 36), bedarf keiner Entscheidung.