Rechtsprechung
   BGH, 29.11.2017 - 3 StR 507/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,49958
BGH, 29.11.2017 - 3 StR 507/17 (https://dejure.org/2017,49958)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2017 - 3 StR 507/17 (https://dejure.org/2017,49958)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2017 - 3 StR 507/17 (https://dejure.org/2017,49958)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,49958) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 55 StGB

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Zäsurwirkung einer auf Geldstrafe lautenden Vorverurteilung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Zäsurwirkung einer auf Geldstrafe lautenden Vorverurteilung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.11.2000 - 3 StR 353/00

    Bildung einer Gesamtstrafe; Begründungsumfang bei Anordnung der

    Auszug aus BGH, 29.11.2017 - 3 StR 507/17
    Die Strafkammer hat allerdings übersehen, dass durch die Anwendung von § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB die Zäsurwirkung einer auf Geldstrafe lautenden Vorverurteilung nicht entfällt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2000 - 3 StR 353/00, NStZ-RR 2001, 103, 104 mwN).
  • BGH, 25.08.1988 - 4 StR 367/88

    Wirkungen des Unterbleibens der Einbeziehung einer Geldstrafe in die Bildung der

    Auszug aus BGH, 29.11.2017 - 3 StR 507/17
    Da mit dieser Strafe gerade keine Gesamtstrafe gebildet worden ist, war sie im Urteilsspruch nicht zu erwähnen (BGH, Beschluss vom 25. August 1988 - 4 StR 367/88, JurionRS 1988, 16291 mwN).
  • BGH, 16.08.2018 - 5 StR 348/18

    Irrtumsfeststellung beim Betrug (normativ geprägtes Vorstellungsbild; Verzicht

    Indessen wäre für den gegenteiligen - bei noch nicht vollständig abgeschlossener Vollstreckung - Fall die Zäsurwirkung der auf die Geldstrafe lautenden Vorverurteilung nicht entfallen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. April 1991 - 5 StR 156/91 -, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 9; vom 2. Juni 2010 - 5 StR 198/10 - BGH, Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 184; Beschlüsse vom 21. Februar 2008 - 4 StR 666/07 -, juris Rdnr. 3; und vom 29. November 2017 - 3 StR 507/17 -, juris).
  • BGH, 30.05.2018 - 3 StR 97/18

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung in zweiter Linie;

    Die Zäsurwirkung entfällt selbst dann nicht, wenn im Rahmen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung nunmehr von der Einbeziehung der Einzelgeldstrafe gemäß § 53 Abs. 2 S. 2 StGB abgesehen würde (Senat, Beschluss vom 29.11.2017 - 3 StR 507/17; Senat NStZ-RR 2001, 103, 104 mwN).'.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht