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   BGH, 29.11.2018 - 3 StR 388/18   

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https://dejure.org/2018,47813
BGH, 29.11.2018 - 3 StR 388/18 (https://dejure.org/2018,47813)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2018 - 3 StR 388/18 (https://dejure.org/2018,47813)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2018 - 3 StR 388/18 (https://dejure.org/2018,47813)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Rechtzeitiger Eingang der per Telefax übersendeten Revisionseinlegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 346 Abs. 2 S. 1
    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 123
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.05.1995 - 1 StR 123/95

    Frist - Fristversäumnis - Fristablauf - Zweifel - Revision - Revisionseinlegung

    Auszug aus BGH, 29.11.2018 - 3 StR 388/18
    Zweifel an der Versäumung der Revisionseinlegungsfrist wirken sich zugunsten des Beschwerdeführers aus (BGH, Beschluss vom 2. Mai 1995 - 1 StR 123/95, Rn. 6 juris; MeyerGoßner/Schmitt, aaO, § 261 Rn. 35).'.
  • OLG Hamburg, 24.10.2019 - 9 Rev 23/19

    Diebstahl: Strafzumessung und Voraussetzungen für die Verhängung einer kurzen

    Dabei kann dahinstehen, ob der Grundsatz, dass sich Zweifel an der Wahrung der Revisionseinlegungsfrist zugunsten des Beschwerdeführers auswirken, mit der Folge, dass - bei nicht behebbaren Zweifeln über den Tag des Eingangs bei Gericht - die Revision zuungunsten der Rechtskraft als rechtzeitig eingegangen anzusehen ist, da die Verwerfung des Rechtsmittels als unzulässig, die Gewissheit verspäteter Einlegung voraussetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - 3 StR 388/18; BGH, Beschluss vom 2. Mai 1995 - 1 StR 123/95; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 341 Rdn. 26 m.w.N.; KK/Gericke, StPO, 9. Aufl., § 341 Rdn. 21; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 261 Rdn. 35 m.w.N.), auf den vorliegenden Fall zu übertragen ist.
  • BGH, 11.04.2022 - 4 StR 76/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Wiedereinsetzung von Amts wegen:

    Die weiteren Voraussetzungen des § 45 StPO sind indes nicht, wie für eine Wiedereinsetzung ohne Antrag erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - 3 StR 388/18; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 45 Rn. 12; Cirener in BeckOK-StPO, 42. Ed., § 45 Rn. 14 mwN), ohne weiteres erkennbar.
  • BGH, 04.03.2021 - 5 StR 575/20

    Revisionsverfahren: Wirksame Einlegung der Revision bei nicht behebbaren

    Bestehen aber nicht behebbare tatsächliche Zweifel an der Einhaltung oder Versäumung der Einlegungsfrist, wirken sich diese zugunsten des Beschwerdeführers aus (BGH, Beschlüsse vom 29. November 2018 - 3 StR 388/18; vom 11. Oktober 2017 - 5 StR 377/17; vom 2. Mai 1995 - 1 StR 123/95; vgl. auch BVerfG NJW 1997, 1770, 1771).
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