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   BGH, 29.11.2021 - EnVR 69/21   

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https://dejure.org/2021,49932
BGH, 29.11.2021 - EnVR 69/21 (https://dejure.org/2021,49932)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2021 - EnVR 69/21 (https://dejure.org/2021,49932)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2021 - EnVR 69/21 (https://dejure.org/2021,49932)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 76 EnWG, Art 77 Abs 3 S 1 Nr 3 EnWG, Art 77 Abs 4 EnWG, § 88 Abs 5 EnWG
    Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Antrag auf Erlass einer prozessualen Zwischenverfügung zur erneuten Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde eines Anbieters von Kraftwerkskapazitäten auf dem Regelarbeitsmarkt gegen eine Entscheidung der ...

  • IWW

    Art. 18 der Verordnung (EU) 2017/2195, Art. 19 Abs. 4 GG, § ... 88 Abs. 5, § 77 Abs. 3, 4 EnWG, § 80 Abs. 5 VwGO, § 88 Abs. 5 EnWG, § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO, § 77 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 EnWG, § 1 Abs. 1 EnWG, § 76 Abs. 1 EnWG

  • Wolters Kluwer

    Antrag einer Anbieterin von Kraftwerkskapazitäten auf Erlass einer prozessualen Zwischenverfügung gegen die Bundesnetzagentur wegen der Herabsetzung einer ursprünglich genehmigten Preisobergrenze für Regelarbeitsgebote

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Antrag einer Anbieterin von Kraftwerkskapazitäten auf Erlass einer prozessualen Zwischenverfügung gegen die Bundesnetzagentur wegen der Herabsetzung einer ursprünglich genehmigten Preisobergrenze für Regelarbeitsgebote

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.12.1998 - KVR 23/98

    Tariftreueerklärung

    Auszug aus BGH, 29.11.2021 - EnVR 69/21
    Die Verweisung kann § 88 Abs. 5 EnWG aber entsprechend dem Rechtsgedanken des § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO, wonach für einen Antrag auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung das Gericht der Hauptsache zuständig ist, entnommen werden (vgl. Boos in Theobald/Kühling, Energierecht, § 77 EnWG Rn. 58 [Stand: April 2021]; Hanebeck in Britz/Hellermann/Hermes, EnWG, 3. Aufl., § 77 Rn. 11; Johanns/Roesen in Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht, 4. Aufl., § 77 Rn. 17; zum Kartellverwaltungsverfahren: BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1998 - KVR 23/98, WuW/E Verg 175 [juris Rn. 5] - Tariftreueerklärung; Schmidt in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Aufl., § 76 GWB Rn. 13; Nothdurft in MünchKomm Wettbewerbsrecht, 3. Aufl., § 74 GWB Rn. 5).
  • BVerwG, 20.08.2012 - 7 VR 7.12

    Elbvertiefung: Antrag auf Zwischenentscheidung abgelehnt

    Auszug aus BGH, 29.11.2021 - EnVR 69/21
    Der Erlass einer Zwischenverfügung ist, wenn keine anderen überwiegenden Interessen eine sofortige Vollziehung des im Eilverfahren angegriffenen Bescheids erfordern, zulässig und geboten, wenn der Eilantrag nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos ist und ohne die befristete Anordnung der aufschiebenden Wirkung die Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) gefährdet wäre, weil irreversible Zustände oder schwere und unabwendbare Nachteile einzutreten drohen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 2013 - 1 BvR 2616/13, NVwZ 2014, 363 Rn. 7; BVerwG, Beschluss vom 20. August 2012 - 7 VR 7/12, juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 9 S 2643/19, juris Rn. 6 mwN; VGH Hessen, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 8 B 1686/14, NVwZ 2015, 447 Rn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2019 - 9 S 2643/19

    Anspruch auf Erlass eines Hängebeschlusses

    Auszug aus BGH, 29.11.2021 - EnVR 69/21
    Der Erlass einer Zwischenverfügung ist, wenn keine anderen überwiegenden Interessen eine sofortige Vollziehung des im Eilverfahren angegriffenen Bescheids erfordern, zulässig und geboten, wenn der Eilantrag nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos ist und ohne die befristete Anordnung der aufschiebenden Wirkung die Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) gefährdet wäre, weil irreversible Zustände oder schwere und unabwendbare Nachteile einzutreten drohen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 2013 - 1 BvR 2616/13, NVwZ 2014, 363 Rn. 7; BVerwG, Beschluss vom 20. August 2012 - 7 VR 7/12, juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 9 S 2643/19, juris Rn. 6 mwN; VGH Hessen, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 8 B 1686/14, NVwZ 2015, 447 Rn. 15).
  • BVerfG, 11.10.2013 - 1 BvR 2616/13

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung von Maßnahmen der

    Auszug aus BGH, 29.11.2021 - EnVR 69/21
    Der Erlass einer Zwischenverfügung ist, wenn keine anderen überwiegenden Interessen eine sofortige Vollziehung des im Eilverfahren angegriffenen Bescheids erfordern, zulässig und geboten, wenn der Eilantrag nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos ist und ohne die befristete Anordnung der aufschiebenden Wirkung die Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) gefährdet wäre, weil irreversible Zustände oder schwere und unabwendbare Nachteile einzutreten drohen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 2013 - 1 BvR 2616/13, NVwZ 2014, 363 Rn. 7; BVerwG, Beschluss vom 20. August 2012 - 7 VR 7/12, juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 9 S 2643/19, juris Rn. 6 mwN; VGH Hessen, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 8 B 1686/14, NVwZ 2015, 447 Rn. 15).
  • VGH Hessen, 07.10.2014 - 8 B 1686/14

    Beschwerde gegen gerichtliche Zwischenentscheidung

    Auszug aus BGH, 29.11.2021 - EnVR 69/21
    Der Erlass einer Zwischenverfügung ist, wenn keine anderen überwiegenden Interessen eine sofortige Vollziehung des im Eilverfahren angegriffenen Bescheids erfordern, zulässig und geboten, wenn der Eilantrag nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos ist und ohne die befristete Anordnung der aufschiebenden Wirkung die Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) gefährdet wäre, weil irreversible Zustände oder schwere und unabwendbare Nachteile einzutreten drohen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 2013 - 1 BvR 2616/13, NVwZ 2014, 363 Rn. 7; BVerwG, Beschluss vom 20. August 2012 - 7 VR 7/12, juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 9 S 2643/19, juris Rn. 6 mwN; VGH Hessen, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 8 B 1686/14, NVwZ 2015, 447 Rn. 15).
  • BVerwG, 12.11.2020 - 4 VR 6.20

    Ablehnung eines Hängebeschlusses

    Auszug aus BGH, 29.11.2021 - EnVR 69/21
    Angesichts des Fehlens schwerer Nachteile gibt für die gebotene Interessenabwägung den Ausschlag, dass der Gesetzgeber der Beschwerde gemäß § 76 Abs. 1 EnWG keine aufschiebende Wirkung beimisst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. November 2020 - 4 VR 6.20, BeckRS 2020, 31888 Rn. 6).
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