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   BGH, 29.12.1966 - VI ZR 53/65   

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https://dejure.org/1966,1228
BGH, 29.12.1966 - VI ZR 53/65 (https://dejure.org/1966,1228)
BGH, Entscheidung vom 29.12.1966 - VI ZR 53/65 (https://dejure.org/1966,1228)
BGH, Entscheidung vom 29. Dezember 1966 - VI ZR 53/65 (https://dejure.org/1966,1228)
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  • BGH, 17.05.1960 - VI ZR 121/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.12.1966 - VI ZR 53/65
    »Soweit zu den Pflichten des Gesellschafters das Lenken eines Kraftfahrzeugs gehört, wird seine Haftung nicht durch § 708 BGB auf konkrete Fahrlässigkeit beschränkt (Abweichung von VI ZR 121/59, VersR 1960, 802).«.

    Die Annahme des Berufungsgerichts und bisher auch des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 17. Mai 1960 - VI ZR 121/59 -, VersR 1960, 802), dass der Fahrer in Fällen der vorliegenden Art nach § 708 BGB nur für die in eigenen Angelegenheiten beobachtete Sorgfalt einzustehen habe, hält der Überprüfung nicht stand.

  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59

    Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig

    Auszug aus BGH, 29.12.1966 - VI ZR 53/65
    Im Straßenverkehr rechtfertigt es sich hier wie in den genannten übrigen Fällen nicht, persönlichen Eigenarten des Fahrers Rechnung zu tragen; soweit sie von den Mitfahrenden als gefährlich erkannt und in Kauf genommen werden, genügt die Möglichkeit der Schadensteilung nach § 254 BGB (vgl. BGHZ 34, 355; 39, 156).
  • BGH, 05.03.1963 - VI ZR 123/62

    Haftungsbeschränkungen unter Teilnehmern an einer Zuverlässigkeitsprüfung

    Auszug aus BGH, 29.12.1966 - VI ZR 53/65
    Im Straßenverkehr rechtfertigt es sich hier wie in den genannten übrigen Fällen nicht, persönlichen Eigenarten des Fahrers Rechnung zu tragen; soweit sie von den Mitfahrenden als gefährlich erkannt und in Kauf genommen werden, genügt die Möglichkeit der Schadensteilung nach § 254 BGB (vgl. BGHZ 34, 355; 39, 156).
  • RG, 19.06.1918 - VI 143/16

    Haftung aus Vertrag und unerlaubter Handlung.

    Auszug aus BGH, 29.12.1966 - VI ZR 53/65
    Gegenüber dieser Auffassung ist daran festzuhalten, dass es bei einer gesetzlichen Begrenzung der Vertragshaftung auf bestimmte Schuldformen nicht angeht, wegen derselben Handlung nach Deliktsrecht eine strengere Haftung eintreten zu lassen (RGZ 66, 363; 88, 317; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1953 - I ZR 125/52 -, NJW 1954, 145 und das obige Senatsurteil vom 17. Mai 1960; ebenso Larenz, Schuldrecht 11, 7. Aufl., S. 475 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52

    Ein Astrologe scheitert vor Gericht

    Auszug aus BGH, 29.12.1966 - VI ZR 53/65
    Gegenüber dieser Auffassung ist daran festzuhalten, dass es bei einer gesetzlichen Begrenzung der Vertragshaftung auf bestimmte Schuldformen nicht angeht, wegen derselben Handlung nach Deliktsrecht eine strengere Haftung eintreten zu lassen (RGZ 66, 363; 88, 317; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1953 - I ZR 125/52 -, NJW 1954, 145 und das obige Senatsurteil vom 17. Mai 1960; ebenso Larenz, Schuldrecht 11, 7. Aufl., S. 475 mit weiteren Nachweisen).
  • RG, 08.10.1907 - III 86/07

    Verjährung der Ersatzansprüche der Vermieter u. Verleiher

    Auszug aus BGH, 29.12.1966 - VI ZR 53/65
    Gegenüber dieser Auffassung ist daran festzuhalten, dass es bei einer gesetzlichen Begrenzung der Vertragshaftung auf bestimmte Schuldformen nicht angeht, wegen derselben Handlung nach Deliktsrecht eine strengere Haftung eintreten zu lassen (RGZ 66, 363; 88, 317; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1953 - I ZR 125/52 -, NJW 1954, 145 und das obige Senatsurteil vom 17. Mai 1960; ebenso Larenz, Schuldrecht 11, 7. Aufl., S. 475 mit weiteren Nachweisen).
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