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   BGH, 30.01.1957 - 2 StE 18/56   

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https://dejure.org/1957,6033
BGH, 30.01.1957 - 2 StE 18/56 (https://dejure.org/1957,6033)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1957 - 2 StE 18/56 (https://dejure.org/1957,6033)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1957 - 2 StE 18/56 (https://dejure.org/1957,6033)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 108
  • NJW 1957, 680
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 23.03.2001 - 2 StR 488/00

    Verletzung des Dienstgeheimnisses durch "Negativauskunft" eines Polizeibeamten

    Beides sind tatsächliche Gegebenheiten, deren Kenntnis wegen der beschränkten Zugriffsmöglichkeit auf das Informationssystem nicht über einen begrenzten Personenkreis hinausgeht (BGH NStZ 2000, 596, 598; BGHSt 10, 108).
  • BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99

    Bestechlichkeit; Verletzung des Dienstgeheimnisses; Anstiftung; Verwarnung mit

    Sie enthielten personenbezogene Umstände, die vertraulich und nicht über einen begrenzten Personenkreis hinaus bekannt waren (vgl. BGHSt 10, 108 f.; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 353b Rdn. 7).
  • BGH, 09.12.2002 - 5 StR 276/02

    Freispruch des Sächsischen Datensschutzbeauftragten bestätigt

    Sie müssen dem betreffenden Amtsträger im inneren Zusammenhang mit seiner Diensttätigkeit bekanntgeworden sein (vgl. BGHSt 46, 339, 340 f.; 10, 108 f.; BGH NStZ 2000, 596, 598; Hoyer in SK-StGB 41. Lfg. § 353b Rdn. 6).
  • OLG Dresden, 11.09.2007 - 2 Ws 163/07

    Dienstgeheimnis; Amtsverschwiegenheit; Staatsanwalt; Ermittlungsverfahren;

    Allen drei "Mitteilungen" ist gemein, dass es sich um Tatsachen handelt, deren Kenntnis zum Zeitpunkt der Tathandlung nicht über einen begrenzten Personenkreis hinausging (BGHSt 10, 108) und die weder offenkundig waren, noch sich aus allgemeinen Quellen erschließen ließen (BGHSt 48, 28 [31]; 48, 126 [129 f.]).
  • LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15

    Korruption: Ex-Chef des NRW-Baubetriebs zu langer Haft verurteilt

    Ein Geheimnis im Sinne der Norm ist eine Tatsache, deren Kenntnis nicht über einen begrenzten Personenkreis hinausgeht und die geheimhaltungsbedürftig ist (BGH, Urteil vom 30. Januar 1957 - 2 St E 18/56, NJW 1957, 680; vom 23. März 2001 - 2 StR 488/00, MMR 2001, 605; vom 15. November 2012 - 2 StR 388/12, NStZ-RR 2013, 110; Fischer , aaO, § 353b Rn. 10 mwN).
  • OLG Koblenz, 19.04.2001 - 1 Ss 295/00

    Trunkenheit im Verkehr, Vorsatz, Fahruntüchtigkeit, richterliche

    Vollständigkeit der Beweiswürdigung durch Gesamtschau aller Indizien bedeutet nicht, dass der Tatrichter zur Begründung von Vorsatz stets zu allen möglicherweise entscheidungserheblichen Gesichtspunkten positive Feststellungen zu treffen und diese in seine Gesamtwürdigung einzubeziehen hätte; unter welchen Voraussetzungen er zu welcher Schlussfolgerung und Überzeugung kommen muss, kann ihm nicht vorgeschrieben werden (BGHSt 10, 108, 210); an Beweisregeln ist er nicht gebunden (BGHSt 39, 291, 295).

    Unter welchen Voraussetzungen er zu welcher Schlussfolgerung und Überzeugung kommen muss, kann ihm nicht vorgeschrieben werden (BGHSt 10, 108, 210).

  • OLG Düsseldorf, 05.09.1980 - 1 Ws 419/80
    Umfaßt werden damit vorwiegend die Fälle der Amtsverschwiegenheit (vgl. §§ 61 I BBG, 39 I BRRG; vgl. auch Samson, a.a.O., § 353b Rdnr. 6 unter Hinweis auf die Kommentierung bei § 203 Rdnr. 26; vgl. auch die Beispiele aus der Rechtsprechung in RGSt 74, 110; BGHSt 10, 108; 10, 276; 11, 401; 20, 342 und OLG Köln, GA 1973, 57).
  • BayObLG, 15.01.1999 - 1St RR 223/98

    Verletzung eines Dienstgeheimnisses

    Bei einem Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen einen kommunalen Amtsträger wegen Diebstahls kann es sich um ein Geheimnis im Sinn der Vorschrift, nämlich eine geheimhaltungsbedürftige Angelegenheit, gehandelt haben, vorausgesetzt daß die Kenntnis des Sachverhalts nicht über einen begrenzten Personenkreis (BGHSt 10, 108) hinausging (was, sollte der Bürgermeister beispielsweise in öffentlicher Hauptverhandlung verurteilt worden sein, wozu bisher Feststellungen fehlen, zweifelhaft sein dürfte).
  • OLG Köln, 30.06.1987 - Ss 234/87

    Beschränkung der Berufung auf eine von mehreren gemäß § 53 Strafgesetzbuch (StGB)

    Geheimnis ist eine Sache, Erkenntis oder Tatsache, deren Kenntnis nicht über einen begrenzten Personenkreis hinausgeht (BGHSt 10, 108; LK-Träger, StGB, 10. Aufl., § 353 b Rn. 7 ff.; Dreher/Tröndle, StGB, 43. Aufl., § 353 b Rn. 7; enger: Schönke/Schröder-Lenckner, StGB, 22. Auflage, § 203 Rn. 5).
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