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   BGH, 30.01.1958 - 4 StR 605/57   

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https://dejure.org/1958,6736
BGH, 30.01.1958 - 4 StR 605/57 (https://dejure.org/1958,6736)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1958 - 4 StR 605/57 (https://dejure.org/1958,6736)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1958 - 4 StR 605/57 (https://dejure.org/1958,6736)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.06.1951 - 2 StR 170/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.01.1958 - 4 StR 605/57
    Von seinem rechtlich zutreffenden Standpunkt aus, daß § 213 StGB (Reizung zum Zorn usw.) nicht eingreift, hat das Schwurgericht sodann folgerichtig erörtert, daß die irrtümliche Annahme, schwer beleidigt worden zu sein, als anderer mildernder Umstand i.S. des § 213 StGB in Betracht kommen könne (BGHSt 1, 203 ff).
  • BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54

    Strafzumessung: Spielraumtheorie

    Auszug aus BGH, 30.01.1958 - 4 StR 605/57
    Darin liegt kein Rechtsfehler (vgl. BGHSt 7, 28 ff, 30 [BGH 10.11.1954 - 5 StR 476/54] bis 31).
  • BGH, 10.09.1957 - 5 StR 230/57
    Auszug aus BGH, 30.01.1958 - 4 StR 605/57
    Auch wenn sich lediglich nicht widerlegen liess, dass das Opfer in beiden Fällen etwas mit anderen Männern gehabt hatte, so war hiervon zugunsten des Angeklagten auszugehen (OGHSt 2, 340, 343, 344; Dreher/Maassen, Anm. 2 a.E. zu § 213 StGB; vgl. auch BGHSt 10, 373, 374 [BGH 10.09.1957 - 5 StR 230/57] zu § 199 StGB).
  • BGH, 23.10.1968 - 3 StR 241/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Dabei müssen aus konkreten Anhaltspunkten sich ergebende Zweifel darüber, ob Tatsachen vorliegen, die mildernde Umstände begründen könnten, nach allgemeinen Grundsätzen zugunsten des Angeklagten ausschlagen (vgl. OGHSt 2, 340, 343, dem der Bundesgerichtshof sich in 4 StR 605/57 vom 30. Januar 1958 angeschlossen hat).
  • BGH, 06.03.1968 - 3 StR 51/68

    Verwertung eines nicht "lege artis" durchgeführten Obduktionsgutachtens -

    Denn Zweifel darüber, ob eine Provokation vorlag, müssen nach allgemeinen Grundsätzen zugunsten des Angeklagten ausschlagen (vgl. OGHSt 2, 340, 343, dem der Bundesgerichtshof sich in 4 StR 605/57 vom 30. Januar 1958 angeschlossen hat).
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