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   BGH, 30.01.1969 - 6 StE 2/68   

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https://dejure.org/1969,6334
BGH, 30.01.1969 - 6 StE 2/68 (https://dejure.org/1969,6334)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1969 - 6 StE 2/68 (https://dejure.org/1969,6334)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1969 - 6 StE 2/68 (https://dejure.org/1969,6334)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestehen hinreichenden Tatverdachts - Zweck einer Voruntersuchung - Form der Bestellung des Untersuchungsrichters - Erfordernis der Auswahl nach sachbezogenen und möglichst generalisierenden Gesichtspunkten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers

    Auszug aus BGH, 30.01.1969 - 6 StE 2/68
    Es ist deshalb nicht verwunderlich, daß die grundlegende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vornehmlich die Auswahl des zur Entscheidung berufenen Richters betreffen (vgl. u.a. BVerfGE 17, 294; 18, 65 [BVerfG 02.06.1964 - 2 BvL 23/62]; 18, 344; auch BVerfGE 4, 412 betrifft den im Hauptverfahren tätigen Richter).

    Der Vorsitzende des Spruchkörpers darf nach BVerfGE 18, 344, 351 [BVerfG 03.02.1965 - 2 BvR 166/64] die richterlichen Mitglieder nach seinem Ermessen zur Hauptverhandlung beiziehen, ohne daß es verfassungsrechtlich geboten ist, hierbei nach einem vorher festgelegten Plan vorzugehen.

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BGH, 30.01.1969 - 6 StE 2/68
    101 Abs. 1 Satz 2 GG soll der Gefahr vorbeugen, daß die Justiz durch eine Manipulierung der rechtsprechenden Organe sachfremden Einflüssen ausgesetzt wird (BVerfGE 17, 294, 299).

    Es ist deshalb nicht verwunderlich, daß die grundlegende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vornehmlich die Auswahl des zur Entscheidung berufenen Richters betreffen (vgl. u.a. BVerfGE 17, 294; 18, 65 [BVerfG 02.06.1964 - 2 BvL 23/62]; 18, 344; auch BVerfGE 4, 412 betrifft den im Hauptverfahren tätigen Richter).

  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus BGH, 30.01.1969 - 6 StE 2/68
    Nach BVerfGE 9, 223 und 22, 254 ist eine "bewegliche Zuständigkeitsregelung", wie sie die §§ 24 Abs. 1 Nr. 2 und 25 Nr. 2 c GVG vorsehen, zulässig, soweit sie unter justizgemäßen Gesichtspunkten generalisiert und sachfremden Einflüssen auf das Verfahren vorbeugt.
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

    Auszug aus BGH, 30.01.1969 - 6 StE 2/68
    Nach BVerfGE 9, 223 und 22, 254 ist eine "bewegliche Zuständigkeitsregelung", wie sie die §§ 24 Abs. 1 Nr. 2 und 25 Nr. 2 c GVG vorsehen, zulässig, soweit sie unter justizgemäßen Gesichtspunkten generalisiert und sachfremden Einflüssen auf das Verfahren vorbeugt.
  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

    Auszug aus BGH, 30.01.1969 - 6 StE 2/68
    Hat er sich hierzu entschlossen und diesem zugleich auch einige nur dem Richter vorbehaltene Aufgaben (z.B. Erlaß eines Haftbefehls) übertragen, so muß das Verfahren mit allen verfassungsrechtlichen Garantien des gerichtlichen Verfahrens ausgestattet sein (vgl. BVerfGE 22, 49, 78).
  • BGH, 20.11.1951 - 1 StR 300/51

    Misshandlung deutscher Zivilisten, ermittelt vom kirchenpolitischen Referat der

    Auszug aus BGH, 30.01.1969 - 6 StE 2/68
    Mag auch heute das Präsidium in erster Linie als Organ der gerichtlichen Selbstverwaltung angesehen werden, so entspricht es doch der deutschen Rechtstradition, daß auch der Gerichtspräsident solche Selbstverwaltungsaufgaben wahrnimmt (vgl. den früheren § 83 GVG für die Zusammensetzung der Schwurgerichte, hierzu BGHSt 2, 4, 10 [BGH 20.11.1951 - 1 StR 3001/51]; ferner § 67 GVG).
  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BGH, 30.01.1969 - 6 StE 2/68
    Es ist deshalb nicht verwunderlich, daß die grundlegende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vornehmlich die Auswahl des zur Entscheidung berufenen Richters betreffen (vgl. u.a. BVerfGE 17, 294; 18, 65 [BVerfG 02.06.1964 - 2 BvL 23/62]; 18, 344; auch BVerfGE 4, 412 betrifft den im Hauptverfahren tätigen Richter).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BGH, 30.01.1969 - 6 StE 2/68
    Weder Art. 92 GG noch der Gewaltenteilungsgrundsatz hindern den Gesetzgeber daran, auch solche, die Entscheidung durch den erkennenden Richter vorbereitende Aufgaben einem Richter zu übertragen (vgl. BVerfGE 9, 89, 97 f [BVerfG 08.01.1959 - 1 BvR 396/55]; 21, 139, 144) [BVerfG 08.02.1967 - 2 BvR 235/64].
  • BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvL 23/62

    Verkehrsfinanzgesetz

    Auszug aus BGH, 30.01.1969 - 6 StE 2/68
    Es ist deshalb nicht verwunderlich, daß die grundlegende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vornehmlich die Auswahl des zur Entscheidung berufenen Richters betreffen (vgl. u.a. BVerfGE 17, 294; 18, 65 [BVerfG 02.06.1964 - 2 BvL 23/62]; 18, 344; auch BVerfGE 4, 412 betrifft den im Hauptverfahren tätigen Richter).
  • BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvR 498/62

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung der Spruchkörper

    Auszug aus BGH, 30.01.1969 - 6 StE 2/68
    Es ist deshalb nicht verwunderlich, daß die grundlegende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vornehmlich die Auswahl des zur Entscheidung berufenen Richters betreffen (vgl. u.a. BVerfGE 17, 294; 18, 65 [BVerfG 02.06.1964 - 2 BvL 23/62]; 18, 344; auch BVerfGE 4, 412 betrifft den im Hauptverfahren tätigen Richter).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

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