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   BGH, 30.01.1970 - I ZR 48/68   

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https://dejure.org/1970,2632
BGH, 30.01.1970 - I ZR 48/68 (https://dejure.org/1970,2632)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1970 - I ZR 48/68 (https://dejure.org/1970,2632)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1970 - I ZR 48/68 (https://dejure.org/1970,2632)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen die warenzeichenmäßige Verwendung eines Ausdrucks mit warenbeschreibendem Sinngehalt - Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses - Konkrete Abzeichnung einer drohenden Verletzungsgefahr - Ausübung einer Kennzeichnungsfunktion im Sinne ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1970, 395
  • GRUR 1970, 305
  • DB 1970, 629
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66

    Verstoß gegen ein eingetragenes Warenzeichen - Milchschokolade mit

    Auszug aus BGH, 30.01.1970 - I ZR 48/68
    Ein solcher Gebrauch ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann anzunehmen, wenn der flüchtige Durchschnittsverbraucher den Eindruck gewinnen kann, die Bezeichnung diene zur Unterscheidung der so gekennzeichneten Waren von gleichen oder gleichartigen Erzeugnissen anderer Herkunft, weise also nach Art einer Marke auf den Ursprung der Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb hin (BGH GRUR 1968, 365 - Praliné m.w.Nachw.).

    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß bei warenbeschreibenden Angaben eine bloße blickfangmäßige Hervorhebung noch nicht stets genügt, um einen warenzeichenmäßigen Gebrauch anzunehmen, und zwar auch dann nicht, wenn sie im Rahmen einer kombinierten Warenzeichenanmeldung erfolgt (BGH GRUR 1968, 365 - Praliné; 1969, 274 - Mokka-Expreß; 1969, 348, 351 - Anker-Export; 1970, 31 - Heinzelmännchen).

  • BGH, 26.02.1969 - I ZR 133/67

    Vertrieb von Bohnenkaffee-Extrakt - Verwendung des Worts "Mokka-Express" als

    Auszug aus BGH, 30.01.1970 - I ZR 48/68
    Denn auch neue Wortbildungen können ungeeignet sein, eine Kennzeichnungsfunktion im Sinne eines Herkunftshinweises auszuüben, sofern sie sprachüblich zusammengesetzt sind und als beschreibende Angabe ohne weiteres verständlich sind (BGH GRUR 1966, 495, 497 - UNIPLAST m.w.Nachw.; 1969, 274, 277 - Mokka-Expreß).

    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß bei warenbeschreibenden Angaben eine bloße blickfangmäßige Hervorhebung noch nicht stets genügt, um einen warenzeichenmäßigen Gebrauch anzunehmen, und zwar auch dann nicht, wenn sie im Rahmen einer kombinierten Warenzeichenanmeldung erfolgt (BGH GRUR 1968, 365 - Praliné; 1969, 274 - Mokka-Expreß; 1969, 348, 351 - Anker-Export; 1970, 31 - Heinzelmännchen).

  • BGH, 10.05.1963 - Ib ZB 24/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.01.1970 - I ZR 48/68
    Mit diesen Überlegungen der Revision hat sich der Senat bereits mehrfach auseinandergesetzt (BGH GRUR 1963, 630 - Polymar; BGHZ 45, 131 [BGH 24.11.1965 - Ib ZB 4/64] Shortening; GRUR 1968, 414 - Fe) und dabei dargelegt, daß der gesetzliche Schutz gegen den warenzeichenmäßigen Gebrauch einer verwechslungsfähigen Bezeichnung nicht mit der Begründung versagt werden dürfe, die Verwechslungsgefahr müsse wegen eines Freihaltebedürfnisses in Kauf genommen werden; wer sich gegenüber Verbietungsansprüchen aus einem prioritätsälteren schutzfähigen Zeichen auf ein Freihaltebedürfnis der Allgemeinheit berufe, handele im Gegenteil widersprüchlich, wenn er seinerseits den freizuhaltenden Ausdruck warenzeichenmäßig benutze und damit der Allgemeinheit zu entziehen versuche.
  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZB 4/64

    Freihaltebedürfnis bei Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 30.01.1970 - I ZR 48/68
    Mit diesen Überlegungen der Revision hat sich der Senat bereits mehrfach auseinandergesetzt (BGH GRUR 1963, 630 - Polymar; BGHZ 45, 131 [BGH 24.11.1965 - Ib ZB 4/64] Shortening; GRUR 1968, 414 - Fe) und dabei dargelegt, daß der gesetzliche Schutz gegen den warenzeichenmäßigen Gebrauch einer verwechslungsfähigen Bezeichnung nicht mit der Begründung versagt werden dürfe, die Verwechslungsgefahr müsse wegen eines Freihaltebedürfnisses in Kauf genommen werden; wer sich gegenüber Verbietungsansprüchen aus einem prioritätsälteren schutzfähigen Zeichen auf ein Freihaltebedürfnis der Allgemeinheit berufe, handele im Gegenteil widersprüchlich, wenn er seinerseits den freizuhaltenden Ausdruck warenzeichenmäßig benutze und damit der Allgemeinheit zu entziehen versuche.
  • BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 6/66
    Auszug aus BGH, 30.01.1970 - I ZR 48/68
    Mit diesen Überlegungen der Revision hat sich der Senat bereits mehrfach auseinandergesetzt (BGH GRUR 1963, 630 - Polymar; BGHZ 45, 131 [BGH 24.11.1965 - Ib ZB 4/64] Shortening; GRUR 1968, 414 - Fe) und dabei dargelegt, daß der gesetzliche Schutz gegen den warenzeichenmäßigen Gebrauch einer verwechslungsfähigen Bezeichnung nicht mit der Begründung versagt werden dürfe, die Verwechslungsgefahr müsse wegen eines Freihaltebedürfnisses in Kauf genommen werden; wer sich gegenüber Verbietungsansprüchen aus einem prioritätsälteren schutzfähigen Zeichen auf ein Freihaltebedürfnis der Allgemeinheit berufe, handele im Gegenteil widersprüchlich, wenn er seinerseits den freizuhaltenden Ausdruck warenzeichenmäßig benutze und damit der Allgemeinheit zu entziehen versuche.
  • BGH, 15.12.1953 - I ZR 168/53

    Zugabeverordnung. Geringwertige Kleinigkeit

    Auszug aus BGH, 30.01.1970 - I ZR 48/68
    Im Hinblick auf diese Wortbezeichnung ist ferner zu berücksichtigen, daß für eine vorbeugende Unterlassungsklage ein Rechtsschutzbedürfnis nur dann anzuerkennen ist, wenn sich die drohende "Verletzungshandlung in tatsächlicher Hinsicht so konkret abzeichnet, daß eine zuverlässige rechtliche Beurteilung möglich ist (BGHZ 11, 260, 270 f [BGH 15.12.1953 - I ZR 168/53] - Kunststoff-Figuren; GRUR 1955, 411 - zahl 55).
  • BGH, 11.01.1955 - I ZR 16/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.01.1970 - I ZR 48/68
    Im Hinblick auf diese Wortbezeichnung ist ferner zu berücksichtigen, daß für eine vorbeugende Unterlassungsklage ein Rechtsschutzbedürfnis nur dann anzuerkennen ist, wenn sich die drohende "Verletzungshandlung in tatsächlicher Hinsicht so konkret abzeichnet, daß eine zuverlässige rechtliche Beurteilung möglich ist (BGHZ 11, 260, 270 f [BGH 15.12.1953 - I ZR 168/53] - Kunststoff-Figuren; GRUR 1955, 411 - zahl 55).
  • BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57

    Sinngehalt eines Zeichens und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BGH, 30.01.1970 - I ZR 48/68
    Zu prüfen ist lediglich, ob trotz an sich bestehender klanglicher und optischer Verwechselbarkeit eine Verwechslungsgefahr ausnahmsweise deshalb zu verneinen sein könnte, weil der Leser oder Hörer auch geringere optische oder klangliche Unterschiede wesentlich leichter erfassen kann, wenn zumindest eines der Vergleichszeichen einen völlig eindeutigen, sich jedermann aufdrängenden Begriffsinhalt aufweist (BGHZ 28, 320 - Quick; GRUR 1961, 232, 234 - Hobby; 1966, 38, 41 - Centra).
  • BGH, 09.12.1960 - I ZR 98/60

    Schutz eines Warenzeichens bei Zeitschriftentiteln - Ausschluss einer

    Auszug aus BGH, 30.01.1970 - I ZR 48/68
    Zu prüfen ist lediglich, ob trotz an sich bestehender klanglicher und optischer Verwechselbarkeit eine Verwechslungsgefahr ausnahmsweise deshalb zu verneinen sein könnte, weil der Leser oder Hörer auch geringere optische oder klangliche Unterschiede wesentlich leichter erfassen kann, wenn zumindest eines der Vergleichszeichen einen völlig eindeutigen, sich jedermann aufdrängenden Begriffsinhalt aufweist (BGHZ 28, 320 - Quick; GRUR 1961, 232, 234 - Hobby; 1966, 38, 41 - Centra).
  • BGH, 04.01.1963 - Ib ZR 95/61

    coffeinfrei

    Auszug aus BGH, 30.01.1970 - I ZR 48/68
    Sollten im übrigen gleichwohl Zweifel an einer warenzeichenmäßigen Verwendung bestehen, dann würden die genannten Umstände zumindest den Vorwurf rechtfertigen, daß die Beklagte sich in wettbewerbswidriger Weise an das bekannte Klagezeichen anlehnt, da auch die Bildornamente und die Farbzusammenstellung Ähnlichkeiten mit dem Klagezeichen Nr. 183 949 aufweisen (vgl. GRUR 1963, 423, 428 - coffeinfrei; Baumbach-Hefermehl, WZG, 10. Aufl., Anm. 26 zu § 15).
  • BGH, 15.04.1966 - Ib ZR 85/64

    Schutzfähigkeit eines Warenzeichens - Bezeichnung Uniplast für elektrotechnische

  • BGH, 12.02.1969 - I ZR 30/67

    Zeichenrechtliches Vorbenutzungsrecht

  • BGH, 30.05.1969 - I ZR 90/67

    Verletzung von Rechten an dem Warenzeichen "Mainzelmännchen" - Anspruch auf

  • BGH, 17.03.1965 - Ib ZR 58/63

    Verwechslungsgefahr bei Marken: "Renta" vs. "Centra"

  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 151/05

    Metrosex

    Die die Erstbegehungsgefahr begründenden Umstände müssen die drohende Verletzungshandlung so konkret abzeichnen, dass sich für alle Tatbestandsmerkmale zuverlässig beurteilen lässt, ob sie verwirklicht sind (vgl. BGH, Urt. v. 30.1.1970 - I ZR 48/68, GRUR 1970, 305, 306 - Löscafé; Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 8 Rdn. 1.25; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 10 Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 20.06.1984 - I ZR 61/82

    Gegenstand einer Messe - Abkürzun - Dienst-markenmäßige Benutzung

    Soweit es sich, wie im Streitfall nicht, um die zeichenmäßige Benutzung von Warenzeichen handelt, hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung darauf abgestellt, ob der Durchschnittsbetrachter im Einzelfall annehmen kann, die Bezeichnung diene zur Unterscheidung der so gekennzeichneten Ware von gleichen oder gleichartigen Erzeugnissen anderer Herkunft, weise also auf den Ursprung der Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb hin (vgl. z.B. BGH GRUR 1955, 484, 485 - Luxor-Luxus; BGH GRUR 1970, 305, 306 = WRP 1970, 178 - Löscafe).

    Auch soweit das Berufungsgericht die Herausstellung der Bezeichnung als Blickfang würdigt, steht dies in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH GRUR 1969, 274, 275 - Mokka Express; GRUR 1969, 681, 685 - WRP 1969, 283 - Isolierte Hand; GRUR 1968, 365 = WRP 1968, 62 - praliné; GRUR 1970, 305, 306 = WRP 1970, 178 - Löscafé).

  • OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 U 89/17

    Markenmäßige Benutzung; missbräuchliche Markenanmeldung ("Pfefferspray")

    Jedoch reicht blickfangmäßige Gestaltung allein zur Bejahung nicht aus (zB BGH GRUR 1999, 992, 994 - BIG PACK zu § 23 Nr. 2; BGH GRUR 1999, 238, 239 - Tour de culture; BGH GRUR 1970, 305, 306 - Löscafe), da zum Beispiel auch werbewirksame Gattungsbezeichnungen häufig herausgestellt werden (zB OLG München GRUR-RR 2002, 12, 14 - MOZART bzgl. "Mozart-Torte" zu Art. 12 GMV; OLG Hamburg WRP 1997, 106, 111 - Gucci).
  • BGH, 26.02.1971 - I ZR 67/69

    Anspruch auf Unterlassung der Kennzeichnung von Produkten mit einem

    Vielmehr ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß eine solche Herausstellung einer Bezeichnung oder Bilddarstellung zwar nicht stets für sich allein, aber in Verbindung mit weiteren Begleitumständen, hier durch die Form der Bilddarstellung sowie durch ihren Zusammenhang mit dem herausgehobenen Firmenschlagwort "A.", dem flüchtigen Verbraucher den Eindruck einer Herkunftskennzeichnung vermitteln kann (BGH GRUR 70, 305, 306 - Löscafé m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.10.1970 - I ZR 1/69

    Zeichenmäßige Benutzung der Bezeichnung "Nerz" für Haarspray - Verletzung des

    Die Firmenbezeichnung tritt durch ihre unauffällige Anordnung im klein gehaltenen Druck am Fuß des Etiketts völlig in den Hintergrund, so daß der Verkehr - wovon das Berufungsgericht zutreffend ausgeht - die herausgehobene Bezeichnung "NERZ" als Herkunftskennzeichen der Ware und nicht als deren bloße sachliche Beschreibung ansieht (vgl. BGH GRUR 70, 305/306 - Löscafe).

    Wer sich gegenüber Verbietungsansprüchen aus einem prioritätsälteren schutzfähigen Zeichen auf ein Freihaltebedürfnis der Allgemeinheit beruft, handelt im Gegenteil widersprüchlich, wenn er seinerseits den freizuhaltenden Ausdruck zeichenmäßig benutzt und damit der Allgemeinheit zu entziehen versucht (BGHZ 45, 131 [BGH 24.11.1965 - Ib ZB 4/64] /138 ff -Shortening; BGH GRUR 70, 305/307 - Löscafé).

  • BGH, 03.06.1977 - I ZB 8/76

    Voraussetzungen für die Prüfung eines Warenzeicheneintragungsverfahren -

    Darüber hinaus ist der (im Warengleichartigkeitsbereich) beschreibende Charakter der Kennzeichnung auch für die vorgelagerte Frage von Bedeutung, ob der Verkehr in der beschreibenden Angabe überhaupt ein unterscheidendes Kennzeichen für die so bezeichnete Ware sieht; mit der Annahme eines zeichenmäßigen Gebrauchs von beschreibenden Angaben, selbst wenn sie besonders herausgestellt werden, ist der Verkehr zurückhaltend (vgl. BGH GRUR 1968, 365 - Praline; 1970, 305 - Löscafe; 1971, 251, 252 - Oldtimer).
  • BGH, 27.02.1970 - I ZR 52/68

    Verletzung eines Warenzeichens durch Verwechslungsgefahr bei ähnlichen Wörtern -

    Ein solcher Eindruck ist - wie der Senat in jüngerer Zeit wiederholt dargelegt hat (GRUR 1968, 365 - Praline; 1969, 274 - Mokka-Expreß; 1969, 348 - Anker Export; 1970, 31 - Heinzelmännchen; ferner das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil I ZR 48/68 vom 30. Januar 1970 Löscafe) - nicht schon dann ohne weiteres anzunehmen, wenn ein Sachhinweis blickfangmäßig hervorgehoben wird.
  • BGH, 19.10.1973 - I ZB 3/72

    Bedeutung der Worte "Pilsner" und "Pilsener" im Rahmen einer Anmeldung beim

    Da bei schließt der Umstand, daß eine solche beschreiben de Angabe innerhalb eines Warenzeichens benutzt wird, loch nicht ohne weiteres eine nur beschreibende Verwendung der fraglichen beschreibenden Angabe aus (vgl. BGH GRUR 1968, 365 - praline; 1970, 305, 306 - Löscafe mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 19.10.1973 - I ZB 4/72
    Dabei schließt der Umstand, daß eine solche beschreibende Angabe innerhalb eines Warenzeichens benutzt wird, noch nicht ohne weiteres eine nur beschreibende Verwendung der fraglichen beschreibenden Angabe aus (vgl. BGH GRUR 1968, 365 - praliné; 1970, 305, 306 - Löscaffé mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 25.10.1972 - I ZR 84/71

    Schutz der vollständigen Firmenbezeichnung - Hinreichende Unterscheidungskraft

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt hat, handelt widersprüchlich, wer sich gegenüber Verbietungsansprüchen aus einer prioritätsälteren schutzfähigen Kennzeichnung auf ein Freihaltebedürfnis der Allgemeinheit beruft, wenn er seinerseits den seiner Meinung nach freizuhaltenden Ausdruck kennzeichnungsmäßig benutzt und der Allgemeinheit zu entziehen versucht (vgl. BGH GRUR 1970, 305, 307 - Löscafé).
  • BGH, 19.10.1973 - I ZB 5/72

    Bedeutung der Worte "Pilsner" und "Pilsener" als geographische Herkunftsangaben

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