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   BGH, 30.01.1973 - 1 StR 560/72   

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https://dejure.org/1973,1528
BGH, 30.01.1973 - 1 StR 560/72 (https://dejure.org/1973,1528)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1973 - 1 StR 560/72 (https://dejure.org/1973,1528)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1973 - 1 StR 560/72 (https://dejure.org/1973,1528)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Abwesenheit während der Hauptverhandlung - Stillschweigende Billigung der Abwesenheit des Angeklagten durch das Gericht - Nichtvorliegen gesetzlicher geregelter Ausnahmen von der Anwesenheitspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 522
  • MDR 1973, 420
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 02.10.1952 - 3 StR 83/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.01.1973 - 1 StR 560/72
    Weder kann er auf seine Anwesenheit wirksam verzichten, noch kann das Gericht ihn davon wirksam entbinden, wenn die Voraussetzungen einer der vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen (vgl. § 231 Abs. 2, §§ 232, 233 und 247 StPO) nicht vorliegen (RGSt 40, 230; 42, 197, 198; 58, 149, 150; BGHSt 3, 187, 191; 22, 18, 20).

    Ist ein Ausnahmefall nicht gegeben, bildet die Abwesenheit des Angeklagten während eines Teils der Hauptverhandlung, der nicht unwesentlich ist (vgl. RGSt 58, 180; BGHSt 15, 263, 264; 16, 178, 180; BGH GA 1963, 19), einen unbedingten Revisionsgrund (§ 338 Nr. 5 StPO), der zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führt (BGHSt 3, 187, 189; 16, 178, 180; 21, 332, 334).

    Die Beweisaufnahme ist ein wesentlicher Verfahrensteil (BGHSt 3, 187, 191; 9, 243, 244; 21, 332, 334).

    § 231 Abs. 2 StPO meint nur das eigenmächtige Sichentfernen des Angeklagten (BGHSt 3, 187, 190; 19, 144, 147; BGH GA 1969, 281).

    Das ist eine Sachlage, die den Fällen vergleichbar erscheint, die Gegenstand der Entscheidungen RGSt 40, 230; 42, 197; 58, 149; BGHSt 3, 187; OLG Stuttgart NJW 1970, 343 waren.

  • BGH, 18.10.1967 - 2 StR 477/67

    Beweisaufnahme in Abwesenheit des Angeklagten - Verlesung von Briefen zum Zweck

    Auszug aus BGH, 30.01.1973 - 1 StR 560/72
    Ist ein Ausnahmefall nicht gegeben, bildet die Abwesenheit des Angeklagten während eines Teils der Hauptverhandlung, der nicht unwesentlich ist (vgl. RGSt 58, 180; BGHSt 15, 263, 264; 16, 178, 180; BGH GA 1963, 19), einen unbedingten Revisionsgrund (§ 338 Nr. 5 StPO), der zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führt (BGHSt 3, 187, 189; 16, 178, 180; 21, 332, 334).

    Die Beweisaufnahme ist ein wesentlicher Verfahrensteil (BGHSt 3, 187, 191; 9, 243, 244; 21, 332, 334).

  • RG, 20.06.1907 - III 254/07

    Greift § 377 Nr. 5 St.P.O. Platz, wenn der Vorsitzende den Angeklagten auf dessen

    Auszug aus BGH, 30.01.1973 - 1 StR 560/72
    Weder kann er auf seine Anwesenheit wirksam verzichten, noch kann das Gericht ihn davon wirksam entbinden, wenn die Voraussetzungen einer der vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen (vgl. § 231 Abs. 2, §§ 232, 233 und 247 StPO) nicht vorliegen (RGSt 40, 230; 42, 197, 198; 58, 149, 150; BGHSt 3, 187, 191; 22, 18, 20).

    Das ist eine Sachlage, die den Fällen vergleichbar erscheint, die Gegenstand der Entscheidungen RGSt 40, 230; 42, 197; 58, 149; BGHSt 3, 187; OLG Stuttgart NJW 1970, 343 waren.

  • BGH, 08.10.1953 - 5 StR 245/53

    Beweiskraft eines Protokolls bei nachträglicher Unrichtigerklärung durch eine der

    Auszug aus BGH, 30.01.1973 - 1 StR 560/72
    Es erübrigt sich, auf die Frage einzugehen, wie zu entscheiden wäre, wenn ein Abtretenlassen im Sinne des § 247 Abs. 1 Satz 1 StPO vorgelegen hätte, jedoch die Anordnung dazu nicht durch förmlichen Beschluß des Gerichts ergangen wäre (vgl. RGSt 20, 273; BGHSt 4, 364; BGH GA 1968, 281 einerseits, RG JW 1924, 1765 Nr. 10; RG HRR 1927, 1173 = JW 1927, 2044 Nr. 70 mit abl.
  • BGH, 29.06.1956 - 2 StR 252/56

    Notwendigkeit der Verteidigung erst während der Hauptverhandlung - Bestellung

    Auszug aus BGH, 30.01.1973 - 1 StR 560/72
    Die Beweisaufnahme ist ein wesentlicher Verfahrensteil (BGHSt 3, 187, 191; 9, 243, 244; 21, 332, 334).
  • BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
    Auszug aus BGH, 30.01.1973 - 1 StR 560/72
    Ist ein Ausnahmefall nicht gegeben, bildet die Abwesenheit des Angeklagten während eines Teils der Hauptverhandlung, der nicht unwesentlich ist (vgl. RGSt 58, 180; BGHSt 15, 263, 264; 16, 178, 180; BGH GA 1963, 19), einen unbedingten Revisionsgrund (§ 338 Nr. 5 StPO), der zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führt (BGHSt 3, 187, 189; 16, 178, 180; 21, 332, 334).
  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60

    Verkündung der Urteilsformel in Abwesenheit des Angeklagten - Selbstmordversuch

    Auszug aus BGH, 30.01.1973 - 1 StR 560/72
    Ist ein Ausnahmefall nicht gegeben, bildet die Abwesenheit des Angeklagten während eines Teils der Hauptverhandlung, der nicht unwesentlich ist (vgl. RGSt 58, 180; BGHSt 15, 263, 264; 16, 178, 180; BGH GA 1963, 19), einen unbedingten Revisionsgrund (§ 338 Nr. 5 StPO), der zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führt (BGHSt 3, 187, 189; 16, 178, 180; 21, 332, 334).
  • BGH, 05.11.1963 - 5 StR 445/63
    Auszug aus BGH, 30.01.1973 - 1 StR 560/72
    § 231 Abs. 2 StPO meint nur das eigenmächtige Sichentfernen des Angeklagten (BGHSt 3, 187, 190; 19, 144, 147; BGH GA 1969, 281).
  • BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67

    Zeitweiser Ausschluss des Angeklagten auf Zeugenwunsch - Drohender Verlust eines

    Auszug aus BGH, 30.01.1973 - 1 StR 560/72
    Weder kann er auf seine Anwesenheit wirksam verzichten, noch kann das Gericht ihn davon wirksam entbinden, wenn die Voraussetzungen einer der vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen (vgl. § 231 Abs. 2, §§ 232, 233 und 247 StPO) nicht vorliegen (RGSt 40, 230; 42, 197, 198; 58, 149, 150; BGHSt 3, 187, 191; 22, 18, 20).
  • BGH, 28.04.1971 - 2 StR 78/71

    Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte - Entfernung des Angeklagten aus dem

    Auszug aus BGH, 30.01.1973 - 1 StR 560/72
    Anm. von Alsberg; RG HRR 1935, 1361; BGH LM StPO § 247 Nr. 4; BGH, Urteil vom 28. April 1971 - 2 StR 78/71 - andererseits).
  • RG, 11.04.1924 - I 180/24

    1. Kann durch die nachträgliche Erklärung eines verhafteten Angeklagten, der zu

  • RG, 13.05.1924 - IV 987/23

    Liegt ein Revisionsgrund im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO. (n. F.) vor, wenn der

  • RG, 28.02.1890 - 344/90

    Bedarf es behufs der Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer eines

  • RG, 12.02.1909 - II 98/09

    Darf eine Ortsbesichtigung durch das erkennende Gericht und die Geschworenen in

  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 120/88

    Schmücker-Prozess

    Ein "eigenmächtiges" Fernbleiben scheidet daher nicht nur dann aus, wenn der Angeklagte mit dem Einverständnis des Gerichts in der Hauptverhandlung ausgeblieben ist oder sich aus ihr entfernt (LR-Gollwitzer § 231 Rdn. 22; KK-Treier § 231 Rdn. 4; BGH NJW 1973, 522; BGHR StPO § 231 Abs. 2 Abwesenheit, eigenmächtige 2).
  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90

    Begriff des eigenmächtigen Fortbleibens

    Unter diesem Gesichtspunkt kann Eigenmacht dann zu verneinen sein, wenn das Gericht dem Angeklagten das Ausbleiben entweder gestattet oder den Eindruck des Einverständnisses erweckt (BGHSt 3, 187, 190; BGH NJW 1973, 522; BGH StV 1987, 189; 1989, 187).
  • BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der

    Die Rechtsprechung hat es hier seit jeher mit Recht als entscheidungserheblich angesehen, ob der Angeklagte bei einem "wesentlichen Teil" der Hauptverhandlung abwesend war (RGSt 58, 180; RG HRR 1937, 288; BGHSt 15, 263, 264; 16, 178, 180; BGH GA 1963, 19; BGH NJW 1973, 522 Nr. 18; BayObLG …
  • KG, 10.04.2015 - 121 Ss 58/15

    Eigenmächtiges Ausbleiben

    Denn die Anwesenheitspflicht des Angeklagten steht grundsätzlich nicht zur Disposition der Verfahrensbeteiligten; sie ist - vorbehaltlich einzelner, hier nicht einschlägiger Ausnahmeregelungen wie etwa §§ 231c, 233 StPO - einer "konsensualen Regelung" von vornherein nicht zugänglich (vgl. BGH NJW 1973, 522; OLG Brandenburg StraFo 2015, 70; OLG Hamm StV 2007, 571).
  • BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92

    Verfahrensrüge wegen Verletzung des Anwesenheitsrechtes des Angeklagten in der

    Seiner Geltendmachung steht wegen der Unverzichtbarkeit der davon berührten Rechtsstellung (vgl. BGH NJW 1973, 522) nicht entgegen, daß die beanstandete Entfernung des Angeklagten während der gutachtlichen Äußerungen des Sachverständigen einem Antrag des Verteidigers entsprach, der, wie als naheliegend anzunehmen ist, im Einverständnis des Angeklagten gestellt wurde (vgl. BGH bei Holtz MDR 1978, 461; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 337 Rdn. 47).
  • BGH, 09.05.1974 - 4 StR 102/74

    Verurteilung wegen Diebstahls in einem schweren Fall - Erfordernis der

    Weder kann der Angeklagte auf seine Anwesenheit verzichten, noch kann das Gericht ihn wirksam von seiner Anwesenheitspflicht entbinden (BGH NJW 1973, 522).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2003 - 3 Ws 498/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der in Gewahrsamnahme des Angeklagten für die

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  • BGH, 09.08.1989 - 3 StR 535/88

    Beweisaufnahme - Beweisantrag - Hauptverhandlung - Beurlaubung des Angeklagten

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  • BGH, 15.06.1977 - 2 StR 204/77

    Weiterführung einer Verhandlung vor der Jugenndkammer, ohne den Angeklagten

    Nach alledem ist der unbedingte Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO gegeben (BGHSt 1, 346; 4, 364; 15, 194; 22, 18; 26, 218; BGH NJW 1973, 522 Nr. 18; BGH NJW 1976, 1108 Nr. 18; BGH, Beschluß vom 22. April 1975 - 5 StR 146/75; BGH, Beschluß vom 9. Januar 1976 - 2 StR 746/75; BGH, Beschluß vom 5. Januar 1977 - 2 StR 746/76).
  • BGH, 02.11.1989 - 2 StR 506/89

    Pflicht zur Wiedergabe von Beschlüssen des Landgerichtes in einer

    Der Verteidiger des Angeklagten konnte ebensowenig wie dieser selbst auf dessen Recht zur Teilnahme an den fraglichen Verfahrensvorgängen verzichten (vgl. BGH NJW 1973, 522).
  • BGH, 09.01.1976 - 2 StR 746/75

    Revisionsrechtliche Verfahrensrüge des Fehlens des Angeklagten bei der

  • BGH, 22.04.1975 - 5 StR 146/75

    Bedeutung der Anwesenheit eines Angeklagten bei der Beweisaufnahme -

  • BGH, 27.03.1973 - 1 StR 50/73

    Verurteilung wegen Notzucht - Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal

  • BGH, 23.04.1974 - 1 StR 57/74

    Abwesenheit des Angeklagten während eines wesentlichen Verfahrensteils -

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