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   BGH, 30.01.1979 - 5 StR 642/78   

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https://dejure.org/1979,7041
BGH, 30.01.1979 - 5 StR 642/78 (https://dejure.org/1979,7041)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1979 - 5 StR 642/78 (https://dejure.org/1979,7041)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1979 - 5 StR 642/78 (https://dejure.org/1979,7041)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Formelle Anforderungen an eine Revisionsschrift - Vollständigkeit der Wiedergabe des Inhaltes eines Beweisantrages - Voraussetzungen für die Ablehnung eines Beweisantrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 14.01.1981 - 3 StR 440/80

    Volksverhetzung - Rassenhaß - Begriff des Rassenhasses - Angriff gegen die

    Zwar ist die Würdigung der Tat und in deren Rahmen die der konkreten Schrift Sache der sinngebenden Auslegung des Tatrichters (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 1979 - 5 StR 642/78).
  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84

    Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach §

    Diese Sinngebung läßt Verstöße gegen Denk- oder Sprachgesetze nicht erkennen und muß daher als rechtsfehlerfrei vom Revisionsgericht hingenommen werden ((vgl. BGHSt 21, 371; 32, 310, 311; BGH, Urteile vom 30. Januar 1979 - 5 StR 642/78 - und vom 14. Januar 1981 - 3 StR 440/80 (S)).
  • BGH, 23.08.1979 - 4 StR 207/79

    Verunglimpfung des Staates durch einen Zeitungsartikel - Materiell

    Da seine Überlegungen denkgesetzlich möglich sind, liegt ein Rechtsfehler nicht vor (BGHSt 21, 371, 372; BGH, Urteil vom 30. Januar 1979 - 5 StR 642/78 - Urteil vom 11. Juli 1979 - 3 StR 165/79 - OLG Köln NJW 1979, 1562 [OLG Köln 02.04.1979 - 3 Ss 24/79]; Meyer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl. § 337 StPO Rdn. 137).

    Die Strafkammer hätte hier auch bereits den objektiven Tatbestand der Vorschrift des § 130 StGB verneinen können, weil das Merkmal "Teile der Bevölkerung" nicht erfüllt ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 1979 - 5 StR 642/78).

  • OLG Köln, 02.04.1979 - 3 Ss 24/79

    Fehlerhafte Auslegung des "Zueigenmachens einer Verunglimpfung des Staates" durch

    Das Landgericht hat zwar rechtsfehlerfrei den "B.-Nachruf" selbst als eine Verunglimpfung der Bundesrepublik ( § 90 a StGB ) bewertet (vgl. hierzu BGHSt 7, 110 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 185/54] ; BGH NJW 1961, 1932; BGH, Urteil vom 30.1.1979 - 5 StR 642/78 ; OLG Köln GA 1972, 214).

    Durch den "B.-Nachruf" werden nicht "Teile der Bevölkerung" im Sinne des § 130 StGB angegriffen (vgl. BGH, Urteil vom 30.1.1979 - 5 StR 642/78 ).

  • VG Magdeburg, 14.12.2020 - 8 A 243/19

    Ausweisung wegen Unterstützung der Taliban - Verfassen und Liken von

    Als solche sind entsprechend dem Verständnis dieser Formulierung in § 130 StGB alle Teile der inländischen Bevölkerung zu verstehen, die sich nach politischen, nationalen, ethnischen, rassischen, religiösen, weltanschaulichen, sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen oder anderen Merkmalen unterscheiden lassen (vgl. Tanneberger/Fleuß, in Kluth/Heusch, AusländerR, 26. ed., Stand 01.07.2020, § 54 AufenthG, Rn. 59; BGH, Urteil vom 30.01.1979 - 5 StR 642/78 -, juris, Rn. 14 f.).
  • AG Duisburg, 08.12.2017 - 81 Ds 433/16
    Ein Teil der Bevölkerung liegt vor bei einer aufgrund bestimmter objektiver und subjektiver Merkmale von der übrigen Bevölkerung zu unterscheidenden Personenmehrheit, die zahlenmäßig von einiger Erheblichkeit und damit individuell nicht mehr überschaubar ist (vgl. BGH, Urteil vom 30.01.1979, Az. 5 StR 642/78).
  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 151/84

    Bildung einer terroristischen Vereinigung - Unterstützen oder Werben für eine

    Diese Sinngebung läßt Verstöße gegen Denk- oder Sprachgesetze nicht erkennen und muß daher als rechtsfehlerfrei vom Revisionsgericht hingenommen werden [(vgl. BGHSt 21, 371; 32, 310, 311 [BGH 14.03.1984 - 3 StR 36/84]; BGH, Urteile vom 30. Januar 1979 - 5 StR 642/78 - und vom 14. Januar 1981 - 3 StR 440/80 (S)].
  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 77/84

    Anforderungen an ein Unterstützen und Werben im Sinne des § 129a StGB -

    Diese Sinngebung läßt Verstöße gegen Denk- oder Sprachgesetze nicht erkennen und muß daher als rechtsfehlerfrei vom Revisionsgericht hingenommen werden [(vgl. BGHSt 21, 371; 32, 310, 311 [BGH 14.03.1984 - 3 StR 36/84]; BGH, Urteile vom 30. Januar 1979 - 5 StR 642/78 - und vom 14. Januar 1981 - 3 StR 440/80 S)].
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