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   BGH, 30.01.1980 - 2 StR 758/79   

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BGH, 30.01.1980 - 2 StR 758/79 (https://dejure.org/1980,15097)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1980 - 2 StR 758/79 (https://dejure.org/1980,15097)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1980 - 2 StR 758/79 (https://dejure.org/1980,15097)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftliche Vergewaltigung einer Frau in einem einsam gelegenen Waldstück - Entscheidungsspielraum der Strafkammer über eine mögliche Verurteilung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - 2 StR 758/79
    Zwar kann dem Tatrichter nicht vorgeschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung und einer bestimmten Überzeugung zu kommen hat (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH, Urteile vom 18. Mai 1976 - 1 StR 141/76 - und vom 3. Mai 1977 - 1 StR 148/77 -); die "persönliche Gewißheit des Tatrichters" ist das Ergebnis einer Prüfung, für die es keine Vorschriften in dem genannten Sinne gibt, in deren Verlauf er sich aber mit allen für das Urteil wesentlichen Gesichtspunkten auseinanderzusetzen hat, die geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen.

    Daß die Strafkammer endlich aus dem die Angeklagten besonders belastenden Verhalten der Zeugin A. nach den Geschehnissen im Wald keine "zwingenden Rückschlüsse" gezogen, sondern - durch keine tatsächlichen Feststellungen belegte - bloße Vermutungen über die Gemütslage der Frau ins Feld geführt hat, begründet den Verdacht, daß der Tatrichter angenommen hat, nicht verurteilen zu dürfen, weil nach Abwägung aller Umstände immerhin noch die theoretische Möglichkeit eines von der möglicherweise gewonnenen richterlichen Überzeugung abweichenden Geschehensablaufs bestand (BGHSt 10, 208, 211 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH, Urteil vom 18. Februar 1976 - 2 StR 462/75).

  • BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die

    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - 2 StR 758/79
    Das in Betracht kommende Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bildet mit dem übrigen Geschehen einen einheitlichen geschichtlichen Vorgang, eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinne (vgl. BGHSt 16, 200, 202; 24, 185, 186 [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71]; 25, 72, 74).

    Einheitliche, in der Anklageschrift bezeichnete Vorgänge hat das Tatgericht ohne Nachtragsanklage (wenn auch gegebenenfalls unter Umgestaltung der Strafklage gemäß § 265 Abs. 1 StPO) bei der Urteilsfindung einer den Unrechtsgehalt voll ausschöpfenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung zu unterziehen (BGHSt 25, 72, 75; BGH, Urteil vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76 -).

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - 2 StR 758/79
    Es ist ein sachlich-rechtlicher Fehler, wenn sich das Urteil im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten sprechen, also für die Beweiswürdigung erheblich sein können; das ist ständige Rechtsprechung (vgl. RGSt 77, 157, 161; BGHSt 3, 213; 14, 162; 20, 315, 331; BGH, Urteil vom 17. Juli 1974 - 2 StR 92/74) und gilt, wie in zahlreichen Entscheidungen dargelegt ist, auch für freisprechende Urteile.
  • BGH, 04.03.1960 - 4 StR 31/60
    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - 2 StR 758/79
    Es ist ein sachlich-rechtlicher Fehler, wenn sich das Urteil im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten sprechen, also für die Beweiswürdigung erheblich sein können; das ist ständige Rechtsprechung (vgl. RGSt 77, 157, 161; BGHSt 3, 213; 14, 162; 20, 315, 331; BGH, Urteil vom 17. Juli 1974 - 2 StR 92/74) und gilt, wie in zahlreichen Entscheidungen dargelegt ist, auch für freisprechende Urteile.
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 83/61
    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - 2 StR 758/79
    Das in Betracht kommende Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bildet mit dem übrigen Geschehen einen einheitlichen geschichtlichen Vorgang, eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinne (vgl. BGHSt 16, 200, 202; 24, 185, 186 [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71]; 25, 72, 74).
  • BGH, 10.12.1965 - 1 StR 327/65

    Fahrlässige Tötung beim Übungsschießen der Bundeswehr - Verletzung der

    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - 2 StR 758/79
    Es ist ein sachlich-rechtlicher Fehler, wenn sich das Urteil im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten sprechen, also für die Beweiswürdigung erheblich sein können; das ist ständige Rechtsprechung (vgl. RGSt 77, 157, 161; BGHSt 3, 213; 14, 162; 20, 315, 331; BGH, Urteil vom 17. Juli 1974 - 2 StR 92/74) und gilt, wie in zahlreichen Entscheidungen dargelegt ist, auch für freisprechende Urteile.
  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - 2 StR 758/79
    Das in Betracht kommende Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bildet mit dem übrigen Geschehen einen einheitlichen geschichtlichen Vorgang, eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinne (vgl. BGHSt 16, 200, 202; 24, 185, 186 [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71]; 25, 72, 74).
  • BGH, 17.07.1974 - 2 StR 92/74

    Entschädigung für den durch Vollzug der Untersuchungshaft erlittenen Schaden -

    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - 2 StR 758/79
    Es ist ein sachlich-rechtlicher Fehler, wenn sich das Urteil im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten sprechen, also für die Beweiswürdigung erheblich sein können; das ist ständige Rechtsprechung (vgl. RGSt 77, 157, 161; BGHSt 3, 213; 14, 162; 20, 315, 331; BGH, Urteil vom 17. Juli 1974 - 2 StR 92/74) und gilt, wie in zahlreichen Entscheidungen dargelegt ist, auch für freisprechende Urteile.
  • BGH, 18.02.1976 - 2 StR 462/75

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Nichtverurteilung aufgrund der Annahme des

    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - 2 StR 758/79
    Daß die Strafkammer endlich aus dem die Angeklagten besonders belastenden Verhalten der Zeugin A. nach den Geschehnissen im Wald keine "zwingenden Rückschlüsse" gezogen, sondern - durch keine tatsächlichen Feststellungen belegte - bloße Vermutungen über die Gemütslage der Frau ins Feld geführt hat, begründet den Verdacht, daß der Tatrichter angenommen hat, nicht verurteilen zu dürfen, weil nach Abwägung aller Umstände immerhin noch die theoretische Möglichkeit eines von der möglicherweise gewonnenen richterlichen Überzeugung abweichenden Geschehensablaufs bestand (BGHSt 10, 208, 211 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH, Urteil vom 18. Februar 1976 - 2 StR 462/75).
  • BGH, 27.04.1976 - 1 StR 90/76

    Verpflichtung der Strafkammer zur vollständigen Aufdeckung des Tathergangs -

    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - 2 StR 758/79
    Einheitliche, in der Anklageschrift bezeichnete Vorgänge hat das Tatgericht ohne Nachtragsanklage (wenn auch gegebenenfalls unter Umgestaltung der Strafklage gemäß § 265 Abs. 1 StPO) bei der Urteilsfindung einer den Unrechtsgehalt voll ausschöpfenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung zu unterziehen (BGHSt 25, 72, 75; BGH, Urteil vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76 -).
  • BGH, 18.05.1976 - 1 StR 141/76

    Begriff der Gewerbsmäßigkeit beim Tatbestand der Hehlerei - Bewertung der

  • BGH, 03.05.1977 - 1 StR 148/77

    Absehen von einer Vereidigung bei Vorliegen eines Verdachts der Strafvereitelung

  • RG, 23.07.1943 - 1 D 201/43

    1. Der Verzicht auf ein Strafantragsrecht, der in einem privaten Vergleich

  • BGH, 01.02.1984 - 2 StR 623/83

    Auseinandersetzung des Gerichts mit allen festgestellten Umständen im Rahmen der

    Spricht das Gericht den Angeklagten frei, weil es Zweifel an seiner Täterschaft nicht überwinden kann, so ist das zwar grundsätzlich hinzunehmen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH, Urteil vom 27. Juli 1983 - 3 StR 195/83); indessen liegt ein Sachmangel vor, wenn sich das Urteil im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die den Angeklagten be- oder entlasten (ständige Rechtsprechung, vgl. RGSt 77, 75, 79; 77, 157, 161; BGHSt 14, 162, 164 f; BGH bei Holtz MDR 1978, 108; BGH, Urteile vom 12. Juni 1979 - 1 StR 158/79 - 30. Januar 1980 - 2 StR 758/79 - und 27. Juli 1983 - 3 StR 195/83).
  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 622/80

    Anforderungen an eine lückenlose Beweiswürdigung - Anforderungen an

    Seinem Urteil muß jedoch bedenkenfrei entnommen werden können, daß er bei seiner Prüfung keinen wesentlichen Gesichtspunkt außer acht gelassen hat, der geeignet sein könnte, das Beweisergebnis zu beeinflussen (vgl. z.B. BGH Urt. v. 30. Januar 1980 - 2 StR 758/79 - m.w.N.).
  • BGH, 18.12.1981 - 2 StR 417/81

    Einsatz von Polizeispitzeln bei Rauschgiftgeschäften - Glaube des Täters als

    Zwar kann dem Tatrichter nicht vorgeschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung kommen darf; aus seinem Urteil muß sich jedoch ergeben, daß er seiner Pflicht zur erschöpfenden Beweiswürdigung genügt, also keinen wesentlichen Gesichtspunkt außer acht gelassen hat, der geeignet sein könnte, das Beweisergebnis zu beeinflussen (BGH, Urteile vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75 - vom 24. Juli 1977 - 1 StR 207/77 - vom 12. Juni 1979 - 1 StR 158/79 - vom 30. Januar 1980 - 2 StR 758/79 - vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 622/80 - und Beschluß vom 9. Juni 1981 - 4 StR 90/81 -).
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