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   BGH, 30.01.1986 - I ZR 170/83   

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https://dejure.org/1986,1332
BGH, 30.01.1986 - I ZR 170/83 (https://dejure.org/1986,1332)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1986 - I ZR 170/83 (https://dejure.org/1986,1332)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1986 - I ZR 170/83 (https://dejure.org/1986,1332)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit des Verkaufs sog. Weichwährungsflugscheine - Unabdingbarkeit der genehmigten Beförderungsentgelten - Rechtswirksamkeit der vom Bundesminister für Verkehr erteilten Tarifgenehmigungen - Vorlage einer Rechtsstreitigkeit als Vorabentscheidung zum EuGH ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Wettbewerbswidrigkeit des Verkaufs von sog. Weichwährungsflugscheinen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1432
  • ZIP 1986, 668
  • GRUR 1986, 545
  • GRUR Int. 1986, 471
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 30.04.1986 - 209/84

    Ministère public / Asjes

    Auszug aus BGH, 30.01.1986 - I ZR 170/83
    Darüber hinaus war bei der Entscheidung über die Vorlage der Sache an den Gerichtshof zu berücksichtigten, daß der Generalanwalt in den dem Gerichtshof vorliegenden verbundenen Rechtssachen 209/84-213/84 in seinen Schlußanträgen zu dem Ergebnis gelangt ist, daß nationale Bestimmungen, die die behördliche Genehmigung von Luftverkehrstarifen vorschreiben und eine vorgängige Abstimmung zwischen den betroffenen Luftverkehrsgesellschaften über die zur Genehmigung einzureichenden Tarife verlangen oder zulassen, dem EWG-Vertrag widersprechen, sofern nicht eine Freistellung nach Art. 85 Abs. 3 EWGV ausgesprochen ist, und daß die nationalen Gerichte - von bestimmten, aus Art. 234 EWGV folgenden Ausnahmen abgesehen - entsprechende Bestimmungen außer Anwendung zu lassen hätten.
  • EuGH, 14.07.1971 - 10/71

    Muller

    Auszug aus BGH, 30.01.1986 - I ZR 170/83
    Dabei kommt es auch auf die Klärung der Fragen an, ob die Art. 85 ff. EWGV zu den allgemeinen Vorschriften des EWG-Vertrages zählen, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes auch für den Luftverkehr gelten (EuGH, Urt. v. 4. April 1974 - Rs. 167/73, Slg. 1974, 359, 370, 371 - Seeleute), und ob verneint werden muß, daß die Luftverkehrsgesellschaften, denen Art. 90 Abs. 2 EWGV keine individuellen Rechte beilegt (EuGH, Urt. v. 14. Juli 1971 -Rs. 10/71, Slg. 1971, 723, 730 - NJW 1971, 2143, 2144 - Hafen von Mertert), generell und automatisch und ohne eine entsprechende Erklärung der Kommission (Art. 90 Abs. 3 EWGV) von den Vorschriften der Art. 85 ff. EWGV freigestellt sind.
  • EuGH, 04.04.1974 - 167/73

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus BGH, 30.01.1986 - I ZR 170/83
    Dabei kommt es auch auf die Klärung der Fragen an, ob die Art. 85 ff. EWGV zu den allgemeinen Vorschriften des EWG-Vertrages zählen, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes auch für den Luftverkehr gelten (EuGH, Urt. v. 4. April 1974 - Rs. 167/73, Slg. 1974, 359, 370, 371 - Seeleute), und ob verneint werden muß, daß die Luftverkehrsgesellschaften, denen Art. 90 Abs. 2 EWGV keine individuellen Rechte beilegt (EuGH, Urt. v. 14. Juli 1971 -Rs. 10/71, Slg. 1971, 723, 730 - NJW 1971, 2143, 2144 - Hafen von Mertert), generell und automatisch und ohne eine entsprechende Erklärung der Kommission (Art. 90 Abs. 3 EWGV) von den Vorschriften der Art. 85 ff. EWGV freigestellt sind.
  • EuGH, 06.04.1962 - 13/61

    Kledingverkoopbedrijf de Geus en Uitdenbogerd gegen Robert Bosch GmbH und

    Auszug aus BGH, 30.01.1986 - I ZR 170/83
    Für die Zeit bis zum Inkrafttreten der EWG-Kartellverordnung (Verordnung Nr. 17 des Rates - Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrages vom 6. Februar 1962, ABl. S. 204, BGBl. II S. 93) hat zwar der Gerichtshof ausgesprochen, daß Vereinbarungen, die Art. 85 Abs. 1 EWGV widersprechen und einer Ausnahme nach Art. 85 Abs. 3 EWGV nicht zugänglich sind, nur dann als im Sinne des Art. 85 Abs. 2 EWGV nichtig angesehen werden können, wenn die Behörden der Mitgliedsstaaten (Art. 88 EWGV) oder die Kommission (Art. 89 Abs. 2 EWGV) dahingehende Erklärungen abgegeben haben (EuGH, Urt. v. 6. April 1962 - Rs. 13/61, Slg. 1962, 97, 103, 113, 116, 117 = GRUR Int. 1962, 307, 309 - Bosch), und für die Zeit nach Inkrafttreten der EWG-Kartellverordnung ist zu berücksichtigen, daß deren Anwendbarkeit auf Vereinbarungen über Beförderungsentgelte durch Art. 1 der VO Nr. 141/62 (Verordnung des Rates über die Nichtanwendung der VO Nr. 17 auf den Verkehr vom 26. November 1962, ABl. S. 2751) wieder beseitigt worden ist und daß die Bestimmungen der VO Nr. 1017/68 (Verordnung Nr. 1017/68 des Rates über die Nichtanwendung von Wettbewerbsregeln auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehrs vom 19. Juli 1968, ABl. L 175) für den Bereich des Luftverkehrs daran nichts geändert haben.
  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 170/83

    Unterlassung des Angebots und des Verkaufs von Flugtickets für

    Der Senat hat mit Beschluß vom 30. Januar 1986 (GRUR 1986, 545 = WRP 1986, 373 = NJW 1986, 1432 [BGH 30.01.1986 - I ZR 170/83] - Weichwährungsflugscheine) die im Tenor dieses Beschlusses aufgeführten Fragen dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gemäß § 177 Abs. 3 EWGV zur Vorabentscheidung vorgelegt.

    Wie der Senat im Vorlagebeschluß vom 30. Januar 1986 (aaO) im einzelnen ausgeführt hat, ist dieser Beurteilung der Rechtslage auf der Grundlage allein des nationalen Rechts - soweit Flüge mit Abflugsort in der Bundesrepublik Deutschland (ohne Berlin-West) in Betracht kommen - beizutreten, gleichviel ob die der Genehmigung des Bundesministers für Verkehr unterliegenden Tarife Bestandteil multilateraler IATA-Resolutionen oder bilateraler Absprachen der beteiligten Fluglinienunternehmen sind oder ob die Tarife - wie im Falle des Verkehrs mit den USA - von den Fluglinienunternehmen einseitig gebildet werden.

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