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   BGH, 30.01.1986 - IVb ZR 65/83   

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https://dejure.org/1986,2387
BGH, 30.01.1986 - IVb ZR 65/83 (https://dejure.org/1986,2387)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1986 - IVb ZR 65/83 (https://dejure.org/1986,2387)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1986 - IVb ZR 65/83 (https://dejure.org/1986,2387)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit von Prozessvergleichen in Ehescheidungsverfahren - Anwaltszwang im Scheidungsverfahren - Anpassung des Unterhaltsbedarf an geänderte Verhaltnisse - Nichtanrechnung des Eigenverdienstes - Darlegungs- und Beweislast für die Leistungsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1585c
    Anpassung von Unterhaltsvereinbarungen wegen verringerter Kaufkraft der Währung

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 458
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.06.1962 - VI ZR 100/61
    Auszug aus BGH, 30.01.1986 - IVb ZR 65/83
    Das Berufungsgericht ist in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zutreffend davon ausgegangen, daß Unterhalts- (und sonstige Versorgungs-)verträge, in denen Parteien die Leistung einer festen Rente - auch ohne ausdrücklich vorgesehene Anpassung - vereinbart haben, grundsätzlich der Anpassung unter dem Gesichtspunkt der §§ 157, 242 BGB unterliegen (BGH Urteile vom 5. Januar 1968 - VI ZR 137/66 = VersR 1968, 450, 451; vom 19. Juni 1962 - VI ZR 100/61 = NJW 1962, 2147 = VersR 1962, 805, 806 m.w.N.).

    Eine Anpassung kommt allgemein nur dann nicht in Betracht, wenn sie durch ausdrückliche Erklärung der Parteien ausgeschlossen worden ist (BGH Urteile vom 19. Juni 1962 aaO, vom 6. Oktober 1965 a.a.O. S. 38).

  • BGH, 06.10.1965 - Ib ZR 123/63

    Entschädigung für entgangenen Unterhalt durch Festsetzung einer langfristig zu

    Auszug aus BGH, 30.01.1986 - IVb ZR 65/83
    Eine solche Anpassung kann im Einzelfall auch auf die verringerte Kaufkraft der Währung gestützt werden (BGH Urteil vom 6. Oktober 1965 - Ib ZR 123/63 = VersR 1966, 37, 38).

    Eine Anpassung kommt allgemein nur dann nicht in Betracht, wenn sie durch ausdrückliche Erklärung der Parteien ausgeschlossen worden ist (BGH Urteile vom 19. Juni 1962 aaO, vom 6. Oktober 1965 a.a.O. S. 38).

  • BGH, 10.10.1984 - IVb ZB 23/84

    Begriff der streitgenössischen Nebenintervention; Beitritt des als außerehelicher

    Auszug aus BGH, 30.01.1986 - IVb ZR 65/83
    Die Wirksamkeit von Prozeßvergleichen in Ehescheidungsverfahren war, wie der Senat in dem Urteil vom 24. Oktober 1984 (IVb ZR 35/83 zur Veröffentlichung bestimmt, vgl. FamRZ 1985, 61 Nr. 11 - LS) näher dargelegt hat, für Fälle, in denen eine Partei bei Abschluß des Vergleichs nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten war, bis zum Inkrafttreten des 1. Eherechts-Reformgesetzes in Rechtsprechung und Schrifttum erheblich umstritten.
  • BGH, 24.10.1984 - IVb ZR 35/83

    Rechtsfolgen der Formunwirksamkeit eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus BGH, 30.01.1986 - IVb ZR 65/83
    Die Wirksamkeit von Prozeßvergleichen in Ehescheidungsverfahren war, wie der Senat in dem Urteil vom 24. Oktober 1984 (IVb ZR 35/83 zur Veröffentlichung bestimmt, vgl. FamRZ 1985, 61 Nr. 11 - LS) näher dargelegt hat, für Fälle, in denen eine Partei bei Abschluß des Vergleichs nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten war, bis zum Inkrafttreten des 1. Eherechts-Reformgesetzes in Rechtsprechung und Schrifttum erheblich umstritten.
  • BGH, 05.01.1968 - VI ZR 137/66

    Zur Haftung des Rechtsanwalts für einen Vergleich im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 30.01.1986 - IVb ZR 65/83
    Das Berufungsgericht ist in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zutreffend davon ausgegangen, daß Unterhalts- (und sonstige Versorgungs-)verträge, in denen Parteien die Leistung einer festen Rente - auch ohne ausdrücklich vorgesehene Anpassung - vereinbart haben, grundsätzlich der Anpassung unter dem Gesichtspunkt der §§ 157, 242 BGB unterliegen (BGH Urteile vom 5. Januar 1968 - VI ZR 137/66 = VersR 1968, 450, 451; vom 19. Juni 1962 - VI ZR 100/61 = NJW 1962, 2147 = VersR 1962, 805, 806 m.w.N.).
  • BGH, 09.11.1994 - XII ZR 184/93

    Beginn der Berufungsfrist nach Urteilsberichtigung

    Da er für die Einschränkung seiner Leistungsfähigkeit durch die Unterhaltsbedürftigkeit seiner Ehefrau die Darlegungs- und Beweislast trägt (vgl. etwa Senatsurteil vom 30. Januar 1985 - IVb ZR 65/83 - FamRZ 1986, 458, 460; Schwab/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 2. Auflage Teil IV Rdn. 747 m.w.N.), hat er die nachteiligen Folgen der insoweit verbleibenden Ungewißheit zu tragen.
  • BGH, 20.02.1991 - XII ZB 125/88

    Wirksamkeit einer zu gerichtlichem Protokoll erklärten Vereinbarung über den

    Für den Rechtszustand vor dem 1. Juli 1977 hat der Senat bereits entschieden, daß sich die Parteien in Scheidungsverfahren auch beim Abschluß eines Prozeßvergleichs grundsätzlich durch Rechtsanwälte vertreten lassen mußten (vgl. Urteil vom 30. Januar 1985 - IVb ZR 65/83 - FamRZ 1986, 458 f).
  • OLG Brandenburg, 05.12.2005 - 9 UF 157/05

    Nachehelicher Unterhalt: Abänderung eines auf einer konkreten Bedarfsberechnung

    Eine zur Abänderung berechtigende Veränderung des konkreten Bedarfs ist daher nur gegeben, soweit die der konkreten Bedarfsbemessung zu Grunde liegenden Parameter sich konkret erhöht - beispielsweise durch Steigerung der allgemeinen Lebenshaltungskosten - oder sich konkret ermäßigt haben (BGH FamRZ 1986, 458; Büte a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 12.01.1987 - 5 UF 155/86
    Höchstrichterlich ist zwar inzwischen so viel geklärt, daß Prozeßvergleiche in Scheidungssachen in der Zeit vor dem 1. Juli 1977 allenfalls dann von dem Anwaltszwang befreit waren, wenn sie vor dem beauftragten Richter geschlossen worden sind (§ 296 Abs. 1 ZPO a.F., § 78 Abs. 2 ZPO; dazu BGH FamRZ 1985, 166 f = EzFamR ZPO § 794 Nr. 1 = BGHF 4, 608 mit Wiedergabe des Meinungsstandes; BGH FamRZ 1986, 458 = BGHF 4, 810).
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