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   BGH, 30.01.2007 - 3 StR 490/06   

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https://dejure.org/2007,6363
BGH, 30.01.2007 - 3 StR 490/06 (https://dejure.org/2007,6363)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2007 - 3 StR 490/06 (https://dejure.org/2007,6363)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - 3 StR 490/06 (https://dejure.org/2007,6363)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Rechtsfehlers zum Nachteil des Angeklagten bei Ablehnung eines Aussetzungsantrags; Unterlassung der Ladung eines Wahlverteidigers

  • Judicialis

    StPO § 217; ; StPO § 218; ; StPO § 338 Nr. 8; ; StPO § 349 Abs. 2; ; BRAO § 59a Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 217 § 218
    Erforderlichkeit einer gesonderten Ladung bei mehreren Verteidigern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 348
  • StV 2007, 283
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.10.2001 - 5 StR 383/01

    Rechtsbeugung; Mißbräuchlich durch Rechtsanwalt erhobene Verfahrensrüge und

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - 3 StR 490/06
    Ergänzend bemerkt er, dass die Rechtsanwälte H. und Z. nicht nur unter derselben Kanzleianschrift mit einer identischen Telefonnummer tätig sind (vgl. BGHR StPO § 218 Ladung 3), sondern die Faxe des Wahlverteidigers Rechtsanwalt Z. als Absender "RA C. & H." ausweisen.
  • BGH, 07.12.1994 - 5 StR 519/94

    Verteidigung des Angeklagten - Einschränkung - Aussetzungsantrag - Zurückweisung

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - 3 StR 490/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind im Falle mehrerer Verteidiger diese grundsätzlich alle zu laden, sofern es sich nicht um Rechtsanwälte einer Sozietät handelt (BGHSt 36, 259, 260; NStZ 1995, 298; StV 2001, 663f.; Tolksdorf in KK StPO § 218 Rdnr. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.10.1976 - 2 BvR 23/76

    Verfassungsrechtliche Grenzen des Verbots der Mehrfachverteidigung

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - 3 StR 490/06
    Auch eine Sozietät wird nicht als solche als Verteidiger mandatiert, sondern Verteidiger sind jeweils einzelne Rechtsanwälte, die sich nach Bevollmächtigung als Verteidiger bestellten (vgl. BVerfGE 43, 79, 91, 94; Gollwitzer in L/R 25. Aufl. § 218 Rdnr. 10; Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. vor § 137 Rdnr. 6, § 146 Rdnr. 8 m.w.N.).
  • BGH, 25.07.2005 - AnwZ (B) 42/04

    Grenzen der Anwaltswerbung

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - 3 StR 490/06
    Kein Unterschied besteht vor allem in dem für die Zurechnung der Ladung bei Sozietäten entscheidenden Punkt der gemeinsamen Büroorganisation, bei der Räume, Personal und sonstige Betriebsmittel gemeinsam genutzt werden (vgl. BGH NJW 2005, 2692 f.) und alle Mitglieder der Bürogemeinschaft Zugang zu allen Mandantendaten haben (vgl. Anwaltsgerichtshof Hamm B. v. 7. November 2003 - 2 ZU 10/03 Abs. 12 - juris).
  • BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89

    Nichtladung eines bei Gericht angegebenen Verteidigers - Sinn und Zweck der

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - 3 StR 490/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind im Falle mehrerer Verteidiger diese grundsätzlich alle zu laden, sofern es sich nicht um Rechtsanwälte einer Sozietät handelt (BGHSt 36, 259, 260; NStZ 1995, 298; StV 2001, 663f.; Tolksdorf in KK StPO § 218 Rdnr. 4 m.w.N.).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 07.11.2003 - 2 ZU 10/03

    Berufsrechtliche Zulässigkeit der Aufführung eines nichtanwaltlichen

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - 3 StR 490/06
    Kein Unterschied besteht vor allem in dem für die Zurechnung der Ladung bei Sozietäten entscheidenden Punkt der gemeinsamen Büroorganisation, bei der Räume, Personal und sonstige Betriebsmittel gemeinsam genutzt werden (vgl. BGH NJW 2005, 2692 f.) und alle Mitglieder der Bürogemeinschaft Zugang zu allen Mandantendaten haben (vgl. Anwaltsgerichtshof Hamm B. v. 7. November 2003 - 2 ZU 10/03 Abs. 12 - juris).
  • BGH, 06.09.2001 - 3 StR 256/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen); Ladung der

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - 3 StR 490/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind im Falle mehrerer Verteidiger diese grundsätzlich alle zu laden, sofern es sich nicht um Rechtsanwälte einer Sozietät handelt (BGHSt 36, 259, 260; NStZ 1995, 298; StV 2001, 663f.; Tolksdorf in KK StPO § 218 Rdnr. 4 m.w.N.).
  • BGH, 19.10.2022 - 4 StR 168/21

    Irrtum über Tatumstände (irrige Annahme von Umständen, die ein milderes Gesetz

    Anhand des unklaren weiteren Vorbringens kann der Senat jedoch nicht beurteilen, ob eine gesonderte Ladung des Wahlverteidigers ausnahmsweise deshalb entbehrlich war, weil Wahlverteidiger und Pflichtverteidigerin eine Bürogemeinschaft bildeten (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - 3 StR 490/06; Jäger in Löwe/Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 218 Rn. 10).
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