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   BGH, 30.01.2013 - 4 StR 510/12   

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https://dejure.org/2013,4113
BGH, 30.01.2013 - 4 StR 510/12 (https://dejure.org/2013,4113)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2013 - 4 StR 510/12 (https://dejure.org/2013,4113)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2013 - 4 StR 510/12 (https://dejure.org/2013,4113)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 267 Abs. 1 1. Alt. StGB
    Urkundenfälschung (Herstellen einer unechten Urkunde: kein eigenhändiges Delikt; Mittäterschaft; zur Täuschung im Rechtsverkehr; Konkurrenz zwischen Gebrauchen und Herstellen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 267 Abs 1 Alt 1 StGB
    Urkundenfälschung: Mittäterschaft beim Herstellen einer unechten Urkunde

  • Wolters Kluwer

    Mittäterschaft bei der Herstellung von - erhebliche Guthaben auf einem tatsächlich nicht existierenden Treuhandkonto ausweisenden - Kontoauszügen als unechte Urkunden i.S.d. § 267 Abs. 1 Alt. 1 StGB

  • rewis.io

    Urkundenfälschung: Mittäterschaft beim Herstellen einer unechten Urkunde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2; StGB § 267 Abs. 1 Alt. 1
    Mittäterschaft bei der Herstellung von - erhebliche Guthaben auf einem tatsächlich nicht existierenden Treuhandkonto ausweisenden - Kontoauszügen als unechte Urkunden i.S.d. § 267 Abs. 1 Alt. 1 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 168
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.12.1951 - 1 StR 567/51
    Auszug aus BGH, 30.01.2013 - 4 StR 510/12
    Da die gefälschten Kontoauszüge Notaren körperlich zugänglich gemacht werden sollten, um sie durch die Vorspiegelung ihrer Echtheit zur Anfertigung einer beglaubigten Abschrift zu veranlassen, ist auch der innere Tatbestand des § 267 Abs. 1 StGB ("zur Täuschung im Rechtsverkehr") erfüllt (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1951 - 1 StR 567/51, BGHSt 2, 50, 52; MüKoStGB/Erb, § 267 Rn. 203 ff. mwN).
  • BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.01.2013 - 4 StR 510/12
    Das in der Vorlage der gefälschten Auszüge gegenüber den Notaren zu sehende Gebrauchmachen von einer unechten Urkunde im Sinne des § 267 Abs. 1 3. Alt. StGB ist nicht als neue Straftat zu werten, da es dem schon bei der Herstellung der Auszüge von dem Angeklagten und seinen Mittätern verfolgten Tatplan entsprach (BGH, Urteil vom 30. November 1953 - 1 StR 318/53, BGHSt 5, 291, 293; Zieschang in LKStGB, 12. Aufl., § 267 Rn. 287).
  • BGH, 11.05.1971 - 1 StR 387/70

    Fotokopie - § 267 StGB, Fotokopien sind grds. keine Urkunden, zu den Merkmalen

    Auszug aus BGH, 30.01.2013 - 4 StR 510/12
    Gleiches gilt für das in der Vorlage der Abschriften liegende weitere Gebrauchmachen von den zugrunde liegenden gefälschten Auszügen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1971 - 1 StR 387/70, BGHSt 24, 140, 142).
  • BGH, 18.11.1988 - 3 StR 481/88

    Verurteilung wegen Alleintäterschaft bei in Betracht kommender Teilnahme -

    Auszug aus BGH, 30.01.2013 - 4 StR 510/12
    Demgemäß kommt auch eine Beteiligung des Auftraggebers als Mittäter an der Herstellung der unechten Urkunden durch einen anderen in Betracht (BGH, Urteil vom 12. November 2009 - 4 StR 275/09, NStZ 2010, 342, 343; vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 1988 - 3 StR 481/88, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Gebrauchmachen 1).
  • BGH, 12.11.2009 - 4 StR 275/09

    Besorgnis der Befangenheit (Unparteilichkeit des Richters); rechtsfehlerhafte

    Auszug aus BGH, 30.01.2013 - 4 StR 510/12
    Demgemäß kommt auch eine Beteiligung des Auftraggebers als Mittäter an der Herstellung der unechten Urkunden durch einen anderen in Betracht (BGH, Urteil vom 12. November 2009 - 4 StR 275/09, NStZ 2010, 342, 343; vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 1988 - 3 StR 481/88, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Gebrauchmachen 1).
  • BGH, 27.05.2020 - 5 StR 433/19

    Urkundenfälschung beim Gebrauch von am Computer verfälschten Gehaltsabrechnungen

    Dass es sich beim Gebrauchen der unechten Urkunden und dem vorhergehenden Herstellen derselben jeweils um eine einheitliche Tat nach § 267 Abs. 1 StGB handelt, stellt die mittäterschaftliche Beteiligung des Angeklagten J. nicht in Frage (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. Januar 2013 - 4 StR 510/12, NStZ-RR 2013, 168; MüKoStGB/Erb, aaO Rn. 213).
  • BGH, 20.12.2022 - 2 StR 341/22

    Banden- und gewerbsmäßige Urkundenfälschung (Mittäterschaft: kein eigenhändiges

    (1) Das Landgericht ist im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass es sich beim Herstellen und Gebrauchmachen einer unechten Urkunde nicht um ein eigenhändiges Delikt handelt, sodass Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1967 ? 4 StR 26/67, MDR 1967, 547, 548; Beschlüsse vom 18. November 1988 ? 3 StR 481/88, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Gebrauchmachen 1; vom 30. Januar 2013 ? 4 StR 510/12, NStZ-RR 2013, 168).
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