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   BGH, 30.01.2018 - 4 StR 284/17   

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https://dejure.org/2018,7308
BGH, 30.01.2018 - 4 StR 284/17 (https://dejure.org/2018,7308)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2018 - 4 StR 284/17 (https://dejure.org/2018,7308)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2018 - 4 StR 284/17 (https://dejure.org/2018,7308)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 1, 2 Nr. 5 StGB; § 177 Abs. 4 Nr. 2a und b StGB aF; § 177 Abs. 8 Nr. 2a und b StGB nF; § 261 StPO; § 267 StPO
    Urteilsgründe (Anforderungen in Fällen von Aussage gegen Aussage); Vergewaltigung (körperlich schwere Misshandlung, Verursachung einer Lebensgefahr: Anforderungen an den Vorsatz); sexuelle Nötigung (anwendbares Recht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung der Angaben der Geschädigten zur Vollendung der Vergewaltigung (hier: Oralverkehr) i.R.d. Aussage gegen Aussage

  • rewis.io

    Vergewaltigung und sexuelle Nötigung: Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellation; Erfüllung des subjektiven Tatbestands; Anwendung des zur Tatzeit geltenden Rechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiswürdigung der Angaben der Geschädigten zur Vollendung der Vergewaltigung (hier: Oralverkehr) i.R.d. Aussage gegen Aussage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 188
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.05.2000 - 1 StR 156/00

    Fehlerhafte Beweiswürdigung durch das Tatgericht; Sexueller Mißbrauch von Kindern

    Auszug aus BGH, 30.01.2018 - 4 StR 284/17
    a) In einem Fall, in dem - wie im vorliegenden - Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung im Wesentlichen davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. November 1998 - 2 StR 496/98, NStZ-RR 1999, 108; Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 StR 156/00, NStZ 2000, 496, 497).

    Deshalb ist es in derartigen Fällen in der Regel erforderlich, die Entstehung und Entwicklung der betreffenden Aussage im Urteil zu erörtern (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2000 aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 2 StR 258/07, StV 2008, 237, Rn. 6).

  • BGH, 04.07.2007 - 2 StR 258/07

    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen; lückenhafte Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 30.01.2018 - 4 StR 284/17
    Deshalb ist es in derartigen Fällen in der Regel erforderlich, die Entstehung und Entwicklung der betreffenden Aussage im Urteil zu erörtern (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2000 aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 2 StR 258/07, StV 2008, 237, Rn. 6).
  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 342/07

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Prüfungsdichte im Revisionsrechtszug)

    Auszug aus BGH, 30.01.2018 - 4 StR 284/17
    bb) Es kann dahinstehen, ob diese Erwägungen des Landgerichts bereits für sich genommen den Anforderungen an eine widerspruchsfreie Würdigung des Beweisergebnisses noch genügen oder die Beweiswürdigung insoweit - auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten Prüfungsmaßstabs im Revisionsverfahren (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20 f.; Urteil vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 342/07, NStZ-RR 2008, 146, 147) - wegen widersprüchlicher Ausführung zur Vollendung eines Oralverkehrs an einem auf die Sachrüge zu beachtenden Rechtsmangel leidet.
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 30.01.2018 - 4 StR 284/17
    bb) Es kann dahinstehen, ob diese Erwägungen des Landgerichts bereits für sich genommen den Anforderungen an eine widerspruchsfreie Würdigung des Beweisergebnisses noch genügen oder die Beweiswürdigung insoweit - auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten Prüfungsmaßstabs im Revisionsverfahren (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20 f.; Urteil vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 342/07, NStZ-RR 2008, 146, 147) - wegen widersprüchlicher Ausführung zur Vollendung eines Oralverkehrs an einem auf die Sachrüge zu beachtenden Rechtsmangel leidet.
  • BGH, 26.05.1998 - 4 StR 184/98

    Änderung eines Schuldspruchs ohne Berührung des Unrechtsgehalts und Schuldgehalts

    Auszug aus BGH, 30.01.2018 - 4 StR 284/17
    Ist bei der gebotenen konkreten Betrachtungsweise (vgl. dazu Fischer, StGB, 65. Aufl., § 2 Rn. 10) der jeweilige Strafrahmen aber identisch, ist das zur Tatzeit geltende Recht anzuwenden (BGH, Beschluss vom 26. Mai 1998 - 4 StR 184/98; Fischer, aaO, Rn. 10a).
  • BGH, 25.11.1998 - 2 StR 496/98

    Beweiswürdigung im Fall Aussage gegen Aussage; Strafmilderungsgründe; Langer

    Auszug aus BGH, 30.01.2018 - 4 StR 284/17
    a) In einem Fall, in dem - wie im vorliegenden - Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung im Wesentlichen davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. November 1998 - 2 StR 496/98, NStZ-RR 1999, 108; Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 StR 156/00, NStZ 2000, 496, 497).
  • BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen

    Auszug aus BGH, 30.01.2018 - 4 StR 284/17
    § 18 StGB findet insoweit keine Anwendung (vgl. dazu i.E. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00, BGHSt 46, 225, 226 ff. mwN).
  • BayObLG, 12.07.2021 - 202 StRR 76/21

    Besondere Anforderungen an Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

    aa) Bei Fallgestaltungen mit problematischer Beweislage, bei denen es zuvörderst auf die Zeugenaussagen des mutmaßlichen Tatopfers ankommt, muss der Tatrichter den entscheidenden Teil der verschiedenen Aussagen, auch solchen, die im Ermittlungsverfahren erfolgt sind, im Urteil wiedergeben, weil dem Revisionsgericht sonst die rechtliche Überprüfung der angenommenen Aussagekonstanz nicht möglich ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 26.11.2019 - 2 StR 300/19 = StV 2020, 446; 30.01.2018 - 4 StR 284/17 = NStZ-RR 2018, 188, 04.04.2017 - 2 StR 409/16 = StraFo 2017, 234 = NStZ 2017, 551 = StV 2018, 193).
  • BGH, 14.04.2021 - 4 StR 91/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Darüber hinaus werden angesichts der späten Anzeigeerstattung die Umstände der Aussageentstehung zu erörtern sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2017 - 2 StR 235/16 und vom 30. Januar 2018 - 4 StR 284/17).
  • BGH, 11.01.2023 - 6 StR 448/22

    Aussage-gegen-Aussage-Konstellation (Urteilsgründe; lückenhafte Beweiswürdigung:

    Insbesondere ist es in solchen Fällen regelmäßig erforderlich, die Entstehung und Entwicklung der betreffenden Aussage im Urteil zu erörtern (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2018 - 4 StR 284/17, NStZ-RR 2018, 188, 189 mwN).
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Dabei hat die Strafkammer im Rahmen der Beweiswürdigung dem Umstand besondere Beachtung beigemessen, dass für das eigentliche Tatgeschehen außer der Geschädigten keine weiteren Tatzeugen vorhanden waren, somit eine sogenannte "Aussage gegen Aussage-Konstellation" vorliegt, bei der nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkennen, in seine Überlegungen einzubeziehen und auch in einer Gesamtschau zu würdigen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 22.04.1987 - 3 StR 141/87, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung; BGH, Beschl. v. 30.01.2018 - 4 StR 284/17, juris Rn. 6; BGH, Beschl. v. 10.01.2017 - 2 StR 235/16, juris Rn. 16).
  • VG Schleswig, 16.11.2020 - 17 B 3/20

    Vorläufige Dienstenthebung

    Wie der Antragsteller zutreffend ausführt, sind dabei an eine derartige Glaubwürdigkeits- und Glaubhaftigkeitsprüfung hohe Anforderungen zu stellen, die es gerade bei Sexualdelikten gebieten, die Entstehung und Entwicklung der Aussage aufzuklären (BGH, Beschl. v. 30.01.2018 - 4 StR 284/17 -, Rn. 6, juris).
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