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   BGH, 30.01.2018 - X ZR 27/16   

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https://dejure.org/2018,4183
BGH, 30.01.2018 - X ZR 27/16 (https://dejure.org/2018,4183)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2018 - X ZR 27/16 (https://dejure.org/2018,4183)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2018 - X ZR 27/16 (https://dejure.org/2018,4183)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    Art. 84 Satz 2 EPÜ, § 121 Abs. 2 PatG, § 92 Abs. 1 Satz 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bearbeiten eines Halbzeugs in bestimmter Weise nach dem unter Schutz gestellten Verfahren (hier: Ausrüsten einer Lederseite in bestimmter Weise); Verfahren zum wasserdichten Imprägnieren von Leder und das durch die Erfindung gewonnene Ledererzeugnis selbst für die ...

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitssache: Schutzbereich eines Verfahrens zur Bearbeitung eines Halbzeugs; Schutz des unter Verwendung des Halbzeugs hergestellten Fertigprodukts - Wasserdichter Lederschuh

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 14 ; EPÜ Art. 69
    Bearbeiten eines Halbzeugs in bestimmter Weise nach dem unter Schutz gestellten Verfahren (hier: Ausrüsten einer Lederseite in bestimmter Weise); Verfahren zum wasserdichten Imprägnieren von Leder und das durch die Erfindung gewonnene Ledererzeugnis selbst für die ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Patentfähigkeit eines Verfahrens zum wasserdichten Imprägnieren von Leder

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2018, 395
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.10.2015 - X ZR 11/13

    Fugenband - Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus BGH, 30.01.2018 - X ZR 27/16
    Sie steht im Streitfall jedoch nicht zur Entscheidung, da die Fassung nach Hilfsantrag I insoweit den Patentansprüchen 10, 12 und 13 des erteilten Patents entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - X ZR 11/13, GRUR 2016, 361 = BlPMZ 2016, 272 - Fugenband).
  • BPatG, 02.07.2018 - 4 Ni 8/17
    Entsprechend bezieht sich die nach den Merkmalen 2.2.1 bis 2.2.3 und 5.2 beanspruchte Ausgestaltung einer derartigen Verbindbarkeit nicht auf ein konkretes anspruchsgegenständliches Verbindungssystem im verbundenen Zustand seiner Bestandteile Steckereinheit und Buchseneinheit wie nach Patentanspruch 12, sondern bestimmt nur die Eignung der Steckereinheit, im Zusammenwirken mit einer beliebigen - gegebenenfalls auch erst zu entwickelnden - Buchseneinheit merkmalsgemäß verbunden werden zu können (vgl. auch BGH GRUR 2018, 395 - Wasserdichter Lederschuh, zur Bedeutung "inwendige Oberfläche" als Zweckangabe).
  • LG München I, 23.06.2021 - 21 O 7265/20

    Keine Patentverletzung durch drahtloses Lautprechersystem

    Sie können vielmehr als Bestandteile des Patentanspruchs an dessen Aufgabe teilnehmen, den geschützten Gegenstand zu bestimmen und damit zugleich zu begrenzen, wenn sie das Vorrichtungselement, auf das sie sich beziehen, als ein solches definieren, das so ausgebildet sein muss, dass es die betreffende Funktion erfüllen kann (BGH, GRUR 2018, 395, 397, Rn. 18 - Wasserdichter Lederschuh; BGH, GRUR 2012, 475, 476 - Elektronenstrahltherapiesystem; BGH, GRUR 2006, 923, 925, Rn. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage).
  • LG München I, 21.04.2021 - 21 O 16260/20

    Keine schutzbereichsbeschränkende Wirkung von Zweckangaben bei

    Sie können vielmehr als Bestandteile des Patentanspruchs an dessen Aufgabe teilnehmen, den geschützten Gegenstand zu bestimmen und damit zugleich zu begrenzen, wenn sie das Vorrichtungselement, auf das sie sich beziehen, als ein solches definieren, das so ausgebildet sein muss, dass es die betreffende Funktion erfüllen kann (BGH, GRUR 2018, 395, 397, Rn. 18 - Wasserdichter Lederschuh; BGH, GRUR 2012, 475, 476 - Elektronenstrahltherapiesystem; BGH, GRUR 2006, 923, 925, Rn. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage).
  • BPatG, 03.05.2022 - 3 Ni 34/20

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung.

    2.1 Bezüglich der Zweckbestimmungen "zum Herstellen einer dekorativ bedruckten Oberfläche" gemäß Merkmal M1 muss das Verfahren objektiv dazu geeignet sein, eine entsprechend dekorativ bedruckte Oberfläche herstellen zu können (vgl. BGH, GRUR 2018, 1128, Rn. 12 - Gurtstraffer; BGH, GRUR 2009, 837, Leitsatz - Bauschalungsstütze; BGH, GRUR 2018, 395, 1. Leitsatz - Wasserdichter Lederschuh).
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