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   BGH, 30.03.1960 - 3 StR 61/59   

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https://dejure.org/1960,6549
BGH, 30.03.1960 - 3 StR 61/59 (https://dejure.org/1960,6549)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1960 - 3 StR 61/59 (https://dejure.org/1960,6549)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1960 - 3 StR 61/59 (https://dejure.org/1960,6549)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Entzug des Pflichtteils wegen tätlicher Angriffe gegenüber dem Erblasser - Handeln in Notwehr eines von vorne angegriffenen Menschen mit Fußtritten gegen den Gegner - Vorsätzliche Herbeiführung einer Brandgefahr durch den Sohn des Erblassers wegen des sehr schlechten ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.03.1955 - 6 StR 4/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.03.1960 - 3 StR 61/59
    Richtig ist allerdings, dass eine einmalige Betätigung eine Mitgliedschaft noch nicht begründet (BGH 6 StR 4/55 vom 30. März 1955).

    Beihilfe leistet, wer einen Täter im Sinne des § 128 StGB in seiner Betätigung unterstützt (BGH 6 StR 4/55 vom 30. März 1955, 6 StR 56/55 vom 5. Oktober 1955).

  • BGH, 27.05.1959 - 3 StR 6/59

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 30.03.1960 - 3 StR 61/59
    Von einer einmaligen Betätigung kann aber bei dem nicht die Rede sein, der sich in die Bundesrepublik schicken lässt, um hier, wie G. und C., möglichst viele Personen zu werben und mit ihnen zu diskutieren, oder wie P. als Kraftfahrer eine solche Tätigkeit zu ermöglichen (vgl. BGH 3 StR 6/59 und 3 StR 8/59 vom 27. Mai 1959).

    Wenn die tatsächlichen Feststellungen bestimmte Schlussfolgerungen nahe legen, das Urteil dann aber abweichende Schlussfolgerungen zieht, ohne die Gründe hierzu eingehend zu erörtern, sind Denkfehler und damit eine Verletzung des sachlichen Rechts nicht auszuschliessen (BGH 3 StR 6/59 vom 27. Mai 1959).

  • BGH, 27.05.1959 - 3 StR 8/59

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 30.03.1960 - 3 StR 61/59
    Von einer einmaligen Betätigung kann aber bei dem nicht die Rede sein, der sich in die Bundesrepublik schicken lässt, um hier, wie G. und C., möglichst viele Personen zu werben und mit ihnen zu diskutieren, oder wie P. als Kraftfahrer eine solche Tätigkeit zu ermöglichen (vgl. BGH 3 StR 6/59 und 3 StR 8/59 vom 27. Mai 1959).

    Da die Angeklagten G. und C. auch nach Ansicht des Landgerichts mindestens den äusseren Tatbestand des § 92 StGB verwirklicht und dadurch die Rechtsordnung verletzt haben, konnte im Strafverfahren gegen sie selbständig auf Einziehung erkannt werden (BGHSt 6, 62; NJW 55, 71 = LM Nr. 2; BGH 3 StR 8/59 vom 27. Mai 1959).

  • BGH, 04.10.1958 - 2 StE 4/58

    Verfassungsfeindliche Zersetzungsarbeit als sog. Instrukteure des sowjetzonalen

    Auszug aus BGH, 30.03.1960 - 3 StR 61/59
    Dass die vom FDGB in der Bundesrepublik aufgezogene und von Ostberlin aus gelenkte Propaganda- und Nachrichtenorganisation ein Geheimbund ist, nimmt das Landgericht in Übereinstimmung mit BGH 2 StE 4/58 vom 4. Oktober 1958 ("Hochverrat und Staatsgefährdung" Bd. 2 S. 326 ff) zwar an.

    Für die neue Verhandlung wird auf folgendes hingewiesen: Zu Recht hat das Landgericht angenommen, dass die für die "Westarbeit" geschaffene Organisation des FDGB eine Ersatzorganisation für die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1956 verbotenen KPD ist (BGH 2 StE 4/58 vom 4. Oktober 1958).

  • BGH, 05.10.1955 - 6 StR 56/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.03.1960 - 3 StR 61/59
    Beihilfe leistet, wer einen Täter im Sinne des § 128 StGB in seiner Betätigung unterstützt (BGH 6 StR 4/55 vom 30. März 1955, 6 StR 56/55 vom 5. Oktober 1955).
  • BGH, 20.03.1951 - 2 StR 38/51

    k. u. k. Geburtsurkunde - § 267 StGB, beglaubigte Abschrift einer nicht

    Auszug aus BGH, 30.03.1960 - 3 StR 61/59
    Person als derjenige, von der sie tatsächlich herrührt (BGHSt 1, 117 [121]; 9, 44 [45]).
  • BGH, 31.03.1954 - 6 StR 5/54
    Auszug aus BGH, 30.03.1960 - 3 StR 61/59
    Da die Angeklagten G. und C. auch nach Ansicht des Landgerichts mindestens den äusseren Tatbestand des § 92 StGB verwirklicht und dadurch die Rechtsordnung verletzt haben, konnte im Strafverfahren gegen sie selbständig auf Einziehung erkannt werden (BGHSt 6, 62; NJW 55, 71 = LM Nr. 2; BGH 3 StR 8/59 vom 27. Mai 1959).
  • BGH, 13.12.1955 - 5 StR 221/54
    Auszug aus BGH, 30.03.1960 - 3 StR 61/59
    Person als derjenige, von der sie tatsächlich herrührt (BGHSt 1, 117 [121]; 9, 44 [45]).
  • BGH, 03.11.1954 - 6 StR 192/54
    Auszug aus BGH, 30.03.1960 - 3 StR 61/59
    Da die Angeklagten G. und C. auch nach Ansicht des Landgerichts mindestens den äusseren Tatbestand des § 92 StGB verwirklicht und dadurch die Rechtsordnung verletzt haben, konnte im Strafverfahren gegen sie selbständig auf Einziehung erkannt werden (BGHSt 6, 62; NJW 55, 71 = LM Nr. 2; BGH 3 StR 8/59 vom 27. Mai 1959).
  • RG, 18.06.1931 - II 302/31

    1. Macht die in § 41 Abs. 2 KraftfahrzVO. v. 15. Juli 1930 vorgesehene Ausfüllung

    Auszug aus BGH, 30.03.1960 - 3 StR 61/59
    Ein von einer sachlich zuständigen Behörde unter Beobachtung der wesentlichen Erfordernisse ausgestellter Kraftfahrzeugschein ist eine amtliche Bescheinigung zu öffentlichem Glauben für und gegen jedermann (vgl. RGSt 65, 316).
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