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   BGH, 30.03.1965 - 1 StR 504/64   

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https://dejure.org/1965,3541
BGH, 30.03.1965 - 1 StR 504/64 (https://dejure.org/1965,3541)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1965 - 1 StR 504/64 (https://dejure.org/1965,3541)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1965 - 1 StR 504/64 (https://dejure.org/1965,3541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses wegen Überbesetzung der Strafkammer - Bloße Bezugnahme auf das Sitzungsprotokoll als Revisionsbegründung - Antrag auf Anhörung eines weiteren Sachverständigen - Zuständigkeit für die Beurteilung der Sachkunde eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53
    Auszug aus BGH, 30.03.1965 - 1 StR 504/64
    Gegenüber dem Betrug tritt eine später hinsichtlich desselben Gegenstandes plangemäß begangene Untreue regelmäßig zurück (BGHSt 6, 67 [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53]).
  • BGH, 14.05.1957 - 5 StR 145/57
    Auszug aus BGH, 30.03.1965 - 1 StR 504/64
    Damit war aber - wie die Revision selbst annimmt - der von der Strafkammer erlassene Eröffnungsbeschluß nicht unwirksam (BGHSt 10, 278; vgl. auch BGHSt 19, 273).
  • BGH, 23.02.1960 - 5 StR 513/59

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 30.03.1965 - 1 StR 504/64
    Ob auf einen Besetzungsfehler bei Erlaß des Eröffnungsbeschlusses, wie er hier vorliegt, die Revision überhaupt nicht gestützt werden kann, wie der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs meint (s. Urteile vom 23.2.1960 - 5 StR 513/59 und vom 27.2.1962 - 5 StR 520/61), kann dahinstehen.
  • BGH, 03.06.1960 - 4 StR 121/60

    Täuschung über den guten Willen zur Rückzahlung - Sicherungsübereignung zur

    Auszug aus BGH, 30.03.1965 - 1 StR 504/64
    Umstände, aus denen sich trotz der ausreichenden Sicherung eine Vermögensgefährdung der Bank ergeben würde (vgl. BGHSt 15, 24 [BGH 03.06.1960 - 4 StR 121/60]), sind nicht ersichtlich.
  • BGH, 27.02.1962 - 5 StR 520/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.03.1965 - 1 StR 504/64
    Ob auf einen Besetzungsfehler bei Erlaß des Eröffnungsbeschlusses, wie er hier vorliegt, die Revision überhaupt nicht gestützt werden kann, wie der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs meint (s. Urteile vom 23.2.1960 - 5 StR 513/59 und vom 27.2.1962 - 5 StR 520/61), kann dahinstehen.
  • BGH, 03.09.1963 - 5 StR 306/63

    Annahme einer anderen Tatzeit als im Eröffnungsbeschluss angegeben - Erfordernis

    Auszug aus BGH, 30.03.1965 - 1 StR 504/64
    Ob ein ausdrücklicher Hinweis erforderlich war, weil das Landgericht eine andere Tatzeit annahm (bejahend der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in BGHSt 19, 88), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Auszug aus BGH, 30.03.1965 - 1 StR 504/64
    Es genügt, daß der Angeklagte durch den Gang der Verhandlung unterrichtet wird (BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]).
  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

    Auszug aus BGH, 30.03.1965 - 1 StR 504/64
    Damit war aber - wie die Revision selbst annimmt - der von der Strafkammer erlassene Eröffnungsbeschluß nicht unwirksam (BGHSt 10, 278; vgl. auch BGHSt 19, 273).
  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BGH, 30.03.1965 - 1 StR 504/64
    Sie war daher in unzulässiger Weise überbesetzt (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, BVerfG NJW 1964, 1020).
  • RG, 18.03.1940 - 2 D 16/40

    Zur Frage der Vermögensbeschädigung bei einem Betruge, der bei Eingehung eines

    Auszug aus BGH, 30.03.1965 - 1 StR 504/64
    Deshalb ist nicht zu erkennen, wieso der Kredit während seiner Laufzeit ständig gefährdet gewesen sein soll (RGSt 74, 129).
  • BGH, 15.06.1967 - 1 StR 516/66

    Änderung der Geschäftsverteilung auf begrenzte Zeit durch das Präsidium - Wegfall

    Aus den Kaufverträgen, die von der Verkäuferin durch Lieferung der Maschinen und von den Kunden durch die für ihre Rechnung von der Finanzierungsbank vorgenommenen Gutschriften auf dem Konto ihrer Lieferantin erfüllt worden waren, ergab sich keine Rechtspflicht, kraft deren der Angeklagte zu der Zeit, zu der er für die Bank bestimmte Teilrückzahlungen entgegennahm, Vermögensinteressen der Kunden wahrzunehmen hatte (BGH Urteil vom 30. März 1965-1 StR 504/64; S. 16, 17).

    Das könnte der Fall sein, wenn er sich ihr gegenüber verpflichtet hatte, an ihn gelangte Rückzahlungsraten der Darlehensnehmer sofort an sie abzuliefern, und wenn er so ihr gegenüber eine Treuepflicht im Sinn des § 266 StGB übernommen hätte (BGH Urteil vom 30. März 1965 - 1 StR 504/64; S. 16).

    Sie hatten die vom Angeklagten erstrebte Folge, daß die Schuld der Firma Su. & Sc. unter der vereinbarten Kreditgrenze blieb und daß die Bank unmittelbar in Zusammenhang mit den Gutschriften zu Lasten des Kontokorrentkontos dem Beschwerdeführer Gelder auszahlte oder Überweisungen für ihn vornahm (vgl. RG JW 1926, 586 Nr. 6; BGHSt 6, 115, 117 [BGH 06.04.1954 - 5 StR 74/54]; BGH Urteil vom 30. März 1965 - 1 StR 504/64; S. 15).

  • BGH, 27.11.1979 - 1 StR 643/79

    Pflicht zur Angabe der den vermeintlichen Verfahrensmangel begründenden Tatsachen

    Anhaltspunkte dafür, daß die vom Angeklagten gegebenen Sicherheiten von den Vertragsparteien nicht als vollwertige Sicherung angesehen wurden oder daß die Sparkasse zur Realisierung der Grundschuld erhebliche Kosten und lange Zeit aufwenden mußte (BGH, Urteil vom 24. November 1959 - 1 StR 478/59), ergeben sich aus den Urteilsgründen ebensowenig wie Feststellungen darüber, daß der Kredit während seiner Laufzeit ständig gefährdet gewesen sein soll (RGSt 74, 129; BGH, Urteil vom 30. März 1965 - 1 StR 504/64) oder daß Umstände vorlagen, aus denen sich trotz der vorhandenen Sicherheiten eine Vermögensgefährdung der Sparkasse ergeben hätte.
  • BGH, 18.10.1977 - 1 StR 496/77

    Eintritt einer Vermögensgefährdung durch Gutschriften durch Banken -

    Infolgedessen ist der Angeklagte begründetermaßen wegen (fortgesetzten) versuchten Betrugs verurteilt worden, auch wenn die Vorspiegelung nicht sogleich und nur in Fällen der "Lücke im Sicherungssystem der Banken" (UA S. 7, 16/17) zum Erfolg führen konnte (vgl. auch BGH, Urteile vom 3. September 1968 - 5 StR 363/68 - und vom 30. März 1965 - 1 StR 504/64).
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