Rechtsprechung
   BGH, 30.03.1971 - X ZR 80/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,5900
BGH, 30.03.1971 - X ZR 80/68 (https://dejure.org/1971,5900)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1971 - X ZR 80/68 (https://dejure.org/1971,5900)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1971 - X ZR 80/68 (https://dejure.org/1971,5900)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,5900) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeitserkärung eines Patents hinsichtlich eines Gabelstaplers wegen fehlen der Erfindungshöhe - Anforderung an das doppelte Kippmoment eines Hubwagens - Vorliegen von schädliche Auswirkungen bei Verkantung des Lastträgers und die hierdurch verursachte Verformung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1971, 577
  • GRUR 1971, 403
  • DB 1971, 1475
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.09.1961 - I ZR 130/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.03.1971 - X ZR 80/68
    Danach können im Nichtigkeitsverfahren auch nicht erkannte und nicht offenbarte Vorteile einer Lehre für die Beurteilung des in einer Erfindung liegenden Fortschrittes herangezogen werden; dies gilt jedoch nur für solche Vorteile, die sich auf die Brauchbarkeit und Verwendbarkeit einer Erfindung beziehen, aber nicht den Inhalt der Lehre darstellen, sondern zur Begründung des technischen Fortschrittes einer auch ohne Erkenntnis dieser Vorteile in sich abgeschlossenen und verständlichen Lehre zum technischen Handeln dienen sollen oder können; gibt erst die Ausnutzung des behaupteten Vorteils einer Befolgung der im Patent gegebenen Lehre ihren eigentlichen Sinn, so bedarf ein solcher Vorteil, wenn er patentbegründend sein soll, der Offenbarung in der Patentschrift (vgl. u.a. BGH GRUR 1960, 542, 544 - Flugzeugbetankung I; BGH GRUR 1962, 83, 85 - Einlegesohle; Reimer a.a.O. Anm. 15 zu § 1 PatG und Anm. 14 zu § 26 PatG; Benkard, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz, 5. Aufl. Rdn. 64 zu § 1 PatG und Rdn. 15 zu § 26 PatG; Krausse/Kathlun/Lindenmaier, Patentgesetz 5. Aufl. Anm. 38 zu § 1 PatG und Anm. 45 zu § 26 PatG).
  • BPatG, 19.02.2019 - 4 Ni 48/17

    Verschleißschutzschicht - Patentnichtigkeitsklageverfahren -

    Da die mit dieser Lehre verbundenen Vorteile auch ursprünglich offenbart wurden und diese damit den Stand der Technik auch erkennbar für den Fachmann bereichert haben, können sie auch zur Begründung der erfinderischen Tätigkeit herangezogen werden (zur Notwendigkeit aktuell BGH Urteil vom 27. November 2018, X ZR 41/17 unter Hinweis auf BGH GRUR 1971, 403 - Hubwagen; ferner BGH GRUR 1962, 83 - Einlegesohle; GRUR 1960, 542 - Flugzeugbetankung; vgl auch Benkard/Asendorf / Schmidt PatG 11. Aufl. § 4 Rdn. 105; einschränkend Schulte/Moufang, PatG 10. Aufl., § 4 Rdn. 156, weitergehend § 34 Rdn. 427).

    Dem Senat erscheint allerdings eine derartige einschränkende Unterscheidung bedenklich (vgl. auch Schulte/Moufang, PatG 10. Aufl., § 34 Rdn. 427, anders § 4 Rdn. 156), da insoweit die zitierte Rechtsprechung zutreffend nur eine Abgrenzung hinsichtlich derjenigen Vorteile vorgenommen hat, die einerseits den "technischen Fortschritt" betrafen und andererseits den Inhalt der technischen Lehre und die "Erfindungshöhe" begründeten (vgl. insbesondere BGH GRUR 1971, 403 - Hubwagen; ferner BGH GRUR 1962, 83 - Einlegesohle).

  • BGH, 27.11.2018 - X ZR 41/17

    Patentfähigkeit eines Kraftfahrzeugscheinwerfers mit einem Reflektor sowie ein

    Mit einem Merkmal verbundene besondere Vorteile können ferner nicht zur Begründung einer erfinderischen Tätigkeit herangezogen werden, wenn sie in der Patentschrift nicht offenbart und auch für den Fachmann nicht erkennbar sind (BGH, Urteil vom 30. März 1971 - X ZR 80/68, GRUR 1971, 403, 406 - Hubwagen).
  • BGH, 28.01.2021 - X ZR 178/18

    Patentstreit um auf orthogonalen Hadamard-basierten Sequenzen mit ausgewählten

    Mit einem Merkmal verbundene besondere Vorteile können ferner nicht zur Begründung einer erfinderischen Tätigkeit herangezogen werden, wenn sie in der Patentschrift nicht offenbart und auch für die Fachperson nicht erkennbar sind (BGH, Urteil vom 30. März 1971 - X ZR 80/68, GRUR 1971, 403, 406 - Hubwagen; Urteil vom 27. November 2018 - X ZR 41/17, juris Rn. 46).
  • BGH, 28.06.1977 - X ZR 35/73

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Geltendmachung der Priorität

    Sie orientieren sich nicht am technischen Erfolg der Erfindung und verkennen, daß die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Sicherheitsgurts sich nicht nur zur Vermeidung von Weichteilverletzungen eignet, sondern solche Verletzungen tatsächlich ausschaltet (vgl. BGH GRUR 1971, 403, 405 r.Sp. - Hubwagen).

    Erfinderischer Bemühungen (BGH GRUR 1971, 403, 406 r.Sp. - Hubwagen) bedurfte es, wie der Sachverständige bestätigt hat, zur Erkenntnis dieses Vorteils nicht.

  • BPatG, 23.10.2014 - 17 W (pat) 15/11

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren zur Zustandsermittlung eines Körpers" -

    Es erscheint fraglich, ob der von der Anmelderin nachträglich herangezogene und in den Anmeldungsunterlagen nicht offenbarte Vorteil einer Unterstützung sicherheitskritischer Anwendungen durch das spezielle Mittelungsverfahren als Anzeichen für die erfinderische Tätigkeit und für das Vorliegen von auf technischen Überlegungen beruhenden Erkenntnissen herangezogen werden kann (vgl. BGH GRUR 1971, 403 - Hubwagen ; BGH GRUR 1960, 542 - Flugzeugbetankung I ).
  • BPatG, 05.02.2019 - 4 Ni 47/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zum Herstellen eines Zahnmodells" -

    Eine andere Bewertung der erfindungsgemäßen Lösung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn man weitergehend mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf abstellt, ob die mit einem Merkmal verbundenen besonderen Vorteile oder Wirkungen dann nicht zur Begründung einer erfinderischen Tätigkeit herangezogen werden können, wenn sie in der Patentschrift nicht offenbart und auch für den Fachmann nicht erkennbar sind (siehe aktuell BGH Urt. v. 27. November 2018, X ZR 41/17 unter Hinweis auf BGH GRUR 1971, 403 - Hubwagen; ferner BGH GRUR 1962, 83 - Einlegesohle; GRUR 1960, 542 - Flugzeugbetankung; vgl. auch Benkard/Asendorf/Schmidt, PatG 11. Aufl. § 4 Rn. 105).
  • BPatG, 03.07.2015 - 5 Ni 12/13

    Teilweise Fürnichtigerklärung eines in der erteilten Form über den Umfang der

    Da letzteres nicht der Fall ist, kann er bei der Entscheidung der Frage, ob eine erfinderische Leistung vorliegt, keine Berücksichtigung finden (vgl. BGH, GRUR 1971, 403 - Hubwagen).
  • BPatG, 06.06.2019 - 17 W (pat) 8/19
    Mit einem Merkmal verbundene besondere Vorteile können ferner nicht zur Begründung einer erfinderischen Tätigkeit herangezogen werden, wenn sie in der Patentschrift nicht offenbart und auch für den Fachmann nicht erkennbar sind (BGH, Urteil vom 30. März 1971 - X ZR 80/68, GRUR 1971, 403, 406 - Hubwagen).
  • BPatG, 10.01.2014 - 23 W (pat) 37/10
    Ist das der Fall, so muss der Vorteil indes schon in der Anmeldung offenbart worden sein (BGH GRUR 1960, 542, 544 - Flugzeugbetankung; BGH GRUR 1971, 403, 406 - Hubwagen; Benkard, PatG, 10. Aufl., § 34 Rd. 33); die erst nachträgliche Benennung des maßgeblichen Vorteils würde insoweit eine unzulässige Erweiterung der Anmeldung (§ 34 PatG) darstellen (Schulte, PatentG, 9. Aufl., § 34 Rd. 411).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht