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   BGH, 30.03.1976 - 1 StR 30/76   

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https://dejure.org/1976,851
BGH, 30.03.1976 - 1 StR 30/76 (https://dejure.org/1976,851)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1976 - 1 StR 30/76 (https://dejure.org/1976,851)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1976 - 1 StR 30/76 (https://dejure.org/1976,851)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen schweren Raubes - Disziplinarrechtliche Verantwortung eines Referendars - Abwesenheit einer notwendigen Person in der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 139

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 319
  • NJW 1976, 1221
  • MDR 1976, 593
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BGH, 30.03.1976 - 1 StR 30/76
    Dem steht nicht entgegen, daß das Beamtenrechtsrahmengesetz (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a) den Ländern nur die Möglichkeit gibt, Referendare zu Beamten auf Widerruf zu machen, nicht aber sie dazu zwingt (vgl. auch BVerfGE 39, 334, 372 ff).
  • RG, 20.12.1926 - III T.B. 104/26

    1. Kann ein Rechtsanwalt wirksam Prozeßhandlungen erst nach Eintragung in die

    Auszug aus BGH, 30.03.1976 - 1 StR 30/76
    Dementsprechend hat das Reichsgericht seine Auffassung, § 139 StPO beziehe sich nur auf Rechtskundige, die noch im Justizdienst beschäftigt seien, damit begründet, daß sich auf sie die staatliche Dienststrafgewalt erstrecke (RGSt 61, 104, 106).
  • BayObLG, 11.01.1991 - RReg. 1 St 337/90

    Rechtsassessor; Verteidiger; Rechtsanwalt; Rechtslehrer; Rechtsreferendare;

    § 139 StPO läßt eine solche ausdehnende Auslegung nicht zu (BGHSt 26, 319 ; LR-Lüderssen StPO 24.Aufl. § 139 Rn.14; KK-Laufhütte StPO 2.Aufl. § 139 Rn. 1; Kleinknecht/Meyer StPO 39.Aufl. § 139 Rn. 3).
  • BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 14/80

    Verteidigerhandeln und Standesrecht; Verlesen einer Erklärung im Rahmen eines

    Gerade weil der Verteidiger im Strafprozeß weitgehende Befugnisse und zum Teil schwierige Pflichten gegenüber dem Angeklagten hat, ist eine ehrengerichtliche Kontrolle des Rechtsanwalts auch in diesem Bereich unerläßlich (vgl. BGHSt 26, 319, 320) [BGH 30.03.1976 - 1 StR 30/76].
  • BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 17/76

    Ergänzungsgutachten: § 7 Nr. 5 BRAO

    Da er hierbei als Verteidiger handelte (zur Frage der Unzulässigkeit einer solchen Verteidigung vgl. BGHSt 26, 319 = NJW 1976, 1221), wiegt auch dieses Verhalten schwer zu Ungunsten des Beschwerdeführers.
  • BGH, 13.02.1978 - AnwZ (B) 14/77

    Ablehnung einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen unwürdigen Verhaltens -

    Er hat aber selbst nicht einmal behauptet, daß dieser von den Festgenommenen mit ihrer Vertretung beauftragt worden war (was möglicherweise nicht einmal zulässig gewesen wäre - vgl. BGHSt 26, 319); vielmehr wollte er sich erst eine Vollmacht besorgen.
  • BGH, 20.11.1978 - StbSt (R) 1/78

    Berufsbeschränkung für Steuerbevollmächtigte - Voraussetzung für das Eingehen

    Daß eine Aufsicht, die mit der Befugnis verbunden ist, Verfehlungen zu ahnden, ausschlaggebende Bedeutung für eine gerichtliche oder sonstige berufliche Tätigkeit vor Gericht haben kann, hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung BGHSt 26, 319 hervorgehoben.
  • BayObLG, 11.01.1991 - RReg. 1 St 337/90 49
    § 139 StPO läßt es nicht zu, einem Rechtsassessor die Verteidigung zu übertragen (im Anschluß an BGHSt 26, 319 ).
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