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   BGH, 30.03.1988 - 2 StR 83/88   

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https://dejure.org/1988,6093
BGH, 30.03.1988 - 2 StR 83/88 (https://dejure.org/1988,6093)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1988 - 2 StR 83/88 (https://dejure.org/1988,6093)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1988 - 2 StR 83/88 (https://dejure.org/1988,6093)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Bewertung einer durch eine vereidigte Zeugin gemachte Aussage - Bennenung eines Alibizeugen durch den Angeklagten - Ersichtliches Motiv für eine Falschbelastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 731/85

    Strafvereitelung im Hinblick auf im selben Verfahren erstattete Falschaussage

    Auszug aus BGH, 30.03.1988 - 2 StR 83/88
    Aus demselben Grunde braucht auch nicht entschieden zu werden, ob nach dieser Vorschrift bei der Nachvernehmung der Zeugin im Hinblick auf ihre erste Aussage vor der Strafkammer von der Versicherung nach § 67 StPO abzusehen gewesen wäre (vgl. BGHSt 34, 68).
  • OLG Hamm, 06.10.2003 - 2 Ss 481/03

    Verfahrensrüge; ausreichende Begründung, Vortrag; Vereidigungsverbot

    Die vom Angeklagten erhobene Verfahrensrüge wäre für diesen Fall möglicherweise erfolgreich gewesen, wobei jedoch darauf hinzuweisen ist, dass durch die Vereidigung eines Zeugen gundsätzlich nicht der Rechtsschein erweckt wird, seiner Aussage werde vorbehaltlos geglaubt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1993, BGHR StPO § 60 Nr. 2, Vereidigung 3; BGH, Urteil vom 30. März 1988, BGHR StPO § 60 Nr. 2, Strafvereitelung, versuchte 3; BGH, NStZ 1986, 130; OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 1998, 3 Ss 1623/97).
  • BGH, 12.07.1995 - 3 StR 366/95

    Strafbarkeit des Versuches - Bedingter Vorsatz - Direkter Vorsatz -

    Nach den Gesamtumständen des Falles scheidet auch die Möglichkeit aus, der Angeklagte B. oder sein Verteidiger könnten auf Grund der Vereidigung darauf vertraut haben, das Gericht werde der entlastenden Aussage des Zeugen Glauben schenken, und davon abgehalten worden sein, andere, zusätzliche Beweismittel für die Richtigkeit dieser Angaben zu benennen (vgl. BGHR StPO § 60 Nr. 2 Strafvereitelung, versuchte 3).
  • OLG Hamm, 24.03.1998 - 3 Ss 1623/97

    Unterlassene Vereidigung, Beruhen, Rüge, Aussage habe anderen Inhalt gehabt,

    Durch die Vereidigung wird nämlich gerade nicht der Rechtsschein erweckt, dass der Aussage des vereidigten Zeugen ohne Vorbehalt geglaubt werde (BGHR § 60 Nr. 2 StPO, Vereidigung 3 - Urteil vom 01.12.1993 - 2 StR 443/93; BGHR § 60 Nr. 2 StPO, Strafvereitelung, versuchte 3 - Urteil vom 30.03.1988 - 2 StR 83/88; Vereidigung 1 - Urteil vom 02.03.1988 - 2 StR 522/87; BGH, NStZ 1986, 130).
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