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BGH, 30.03.2000 - VII ZR 213/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Honorarabschlußrechnung - Prüffähigkeit - Rechnung - Kostenfeststellung - Rechtsmittelkosten
- Judicialis
ZPO § 97 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HOAI
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Architektenhonorar vertragsgemäß abgerechnet?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hoai.de (Leitsatz)
§ 8 Abs 1 HOAI
Papierfundstellen
- BauR 2000, 1216
- ZfBR 2000, 412
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.06.1986 - VII ZR 221/85
Fälligkeit des Architektenhonorars bei vorzeitiger Beendigung des …
Auszug aus BGH, 30.03.2000 - VII ZR 213/99
Das Urteil des Berufungsgerichts ist rechtsfehlerhaft begründet, soweit es die Fälligkeit der Honorarschlußrechnung auch dann für möglich hält, wenn diese nicht prüffähig gewesen sein sollte (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1999 - VII ZR 73/99 = ZfBR 2000, 172; Urteil vom 19. Juni 1986 - VII ZR 221/85 = BauR 1986, 596). - BGH, 11.11.1999 - VII ZR 73/99
Fälligkeit des Architektenhonorars
Auszug aus BGH, 30.03.2000 - VII ZR 213/99
Das Urteil des Berufungsgerichts ist rechtsfehlerhaft begründet, soweit es die Fälligkeit der Honorarschlußrechnung auch dann für möglich hält, wenn diese nicht prüffähig gewesen sein sollte (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1999 - VII ZR 73/99 = ZfBR 2000, 172; Urteil vom 19. Juni 1986 - VII ZR 221/85 = BauR 1986, 596). - BGH, 18.06.1998 - VII ZR 189/97
Prüfbarkeit einer Architektenschlußrechnung
Auszug aus BGH, 30.03.2000 - VII ZR 213/99
Es bedurfte insbesondere keiner Kostenfeststellung nach DIN 276 (vgl. Urteil vom 18. Juni 1998 - VII ZR 189/97 = BGHZ 139, 111).
- OLG Brandenburg, 13.03.2014 - 12 U 136/13
Ingenieurvertrag: Minderung des Honoraranspruchs wegen teilweise nicht erbrachter …
Für die Prüffähigkeit einer Rechnung reicht es aus, dass die vom Architekten vorgelegten Unterlagen zusammen mit der Schlussrechnung alle Angaben enthalten, die der Auftraggeber zur Beurteilung der Frage benötigt, ob das geltend gemachte Honorar den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend abgerechnet worden ist (BGH BauR 2000, S. 1216;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rn. 1184). - OLG Frankfurt, 24.04.2006 - 8 U 131/05
Projektsteuerungsvertrag: Rechtliche Einordnung bei Übernahme von Verpflichtungen …
Dabei genügt es, wenn die vom Bauherrn vorgelegten Unterlagen zusammen mit der Schlussrechnung alle Angaben enthalten, die zur Beurteilung der Frage erforderlich sind, ob das geltend gemachte Honorar zutreffend abgerechnet wurde (vgl. BGH, Urteil vom 30.3.2000 - VII ZR 213/99 - BauR 2000, 1216). - KG, 11.02.2003 - 15 U 366/01
Ingenieurhonorar: Getrennte Abrechnung von Lärmschutzwällen und …
Für die Prüffähigkeit reicht es in diesem Zusammenhang aus, wenn der Auftraggeber aus den vorgelegten Unterlagen alle Angaben entnehmen kann, die er zur Beurteilung der Frage benötigt, ob das geltend gemachte Honorar den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend abgerechnet worden ist (vgl. BGH BauR 2000, 1216). - OLG Dresden, 03.04.2002 - 11 U 127/01
Architekt; Honorar; Schlussrechnung; prüffähig; Verjährung; Unterbrechung; …
Insoweit bedarf es insbesondere keiner Kostenfeststellung nach DIN 276 (BGH in BauR 2000, 1216-1217). - LG München I, 08.06.2005 - 24 O 8704/04
Nicht prüfbare Honorarschlussrechnung
Während die ältere Rechtssprechung und das Schrifttum (…vgl. Rechtssprechung und Literaturübersicht in Korbion/Mantscheff/Vygen, a.a.O., § 8 Rndr. 39 am Ende) strenge Anforderungen an die Prüffähigkeit der Architektenhonorarabschlussrechnung gestellt haben, sind nach der neueren Rechtssprechung des BGH (BauR 1999, 63; BauR 2000, 1216) die Anforderungen an die Prüffähigkeit der Honorarschlussrechnung nicht zu überspannen.